Guten Tag,
Ich habe nun die letzte Mahnung meiner alten Bank bekommen.
Diese droht mir nun mit Mahnbescheid.
Meine Frage, wie lange dauert es ca. von dem Mahnbescheid bis zur Pfändung oder dem Gerichtsvollzieher.
Ihr merkt ich bin noch nicht im Verfahren.
Mit freundlichen Grüßen
OrtKlient
Mahnbescheid
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Re: Mahnbescheid
Das lässt sich schwer sagen. Aber ein paar Wochen wird es sicher dauern. Zumal Banken normalerweise erstmal an ein Inkasso abgeben. Das schreibt dich auch erstmal böse an, bevor da ein Mahnbescheid kommt.
Re: Mahnbescheid
Ein Mahnbescheid muss erst mal beantragt werden und dieser bearbeitet.
Je nachdem wie Sie darauf eingehen (Widerspruch oder nicht), muss er wieder bearbeitet und an den entsprechenden GV zugestellt werden. Dieser hat dann je nach Auftragslage zwar ein bestimmtes Fenster, aber insgesamt kann das alles dauern. Wie lange ist schwer zu sagen, aber es wird einige Zeit vergehen.
Wenn Sie keinen Widerspruch einlegen und sich auf keine Ratenzahlungen einlassen, oder die Forderung direkt beim GV auslösen - und nicht verweigern um in Ersatzhaft genommen zu werden -, können Sie ja bereits dann bei dem GV ihre Vermogensverhältnisse offenlegen, was Sie in der PI ja ebenfalls meist 2 mal tun werden.
Je nachdem wie Sie darauf eingehen (Widerspruch oder nicht), muss er wieder bearbeitet und an den entsprechenden GV zugestellt werden. Dieser hat dann je nach Auftragslage zwar ein bestimmtes Fenster, aber insgesamt kann das alles dauern. Wie lange ist schwer zu sagen, aber es wird einige Zeit vergehen.
Wenn Sie keinen Widerspruch einlegen und sich auf keine Ratenzahlungen einlassen, oder die Forderung direkt beim GV auslösen - und nicht verweigern um in Ersatzhaft genommen zu werden -, können Sie ja bereits dann bei dem GV ihre Vermogensverhältnisse offenlegen, was Sie in der PI ja ebenfalls meist 2 mal tun werden.
Re: Mahnbescheid
@TomH
du hast scheinbar keine Erfahrung mit dem Zwangsvollstreckungsverfahren
Mahnbescheide werden heute online beantragt und automatisiert erstellt.
Nach Erhalt eines Mahnbescheides hat man 2 Wochen Zeit diesem zu widersprechen, woraufhin der Gläubiger bei Gericht eine Klage einreichen kann. Verliert der Schuldner das Verfahren bei Gericht, dann kommen die zusätzlichen Kosten auf die Forderung noch oben drauf.
Widerspricht man dem Mahnbescheid nicht, dann kann vom Gläubiger der Vollstreckungsbescheid beantragt werden.
Nach der Zustellung des Vollstreckungsbescheidesbeträgt die Frist für eine Pfändung (z.Bsp. durch Besuch oder Vorladung des GV) mindestens 14 Tage.
Mit einem Mahnbescheid wird kein GV tätig!
du hast scheinbar keine Erfahrung mit dem Zwangsvollstreckungsverfahren
Mahnbescheide werden heute online beantragt und automatisiert erstellt.
Nach Erhalt eines Mahnbescheides hat man 2 Wochen Zeit diesem zu widersprechen, woraufhin der Gläubiger bei Gericht eine Klage einreichen kann. Verliert der Schuldner das Verfahren bei Gericht, dann kommen die zusätzlichen Kosten auf die Forderung noch oben drauf.
Widerspricht man dem Mahnbescheid nicht, dann kann vom Gläubiger der Vollstreckungsbescheid beantragt werden.
Nach der Zustellung des Vollstreckungsbescheidesbeträgt die Frist für eine Pfändung (z.Bsp. durch Besuch oder Vorladung des GV) mindestens 14 Tage.
Mit einem Mahnbescheid wird kein GV tätig!
Re: Mahnbescheid
Was hat das genau mit meiner Erfahrung in diesem Kontext zu tun, bzw. was dem widerspricht?
Re: Mahnbescheid
OrtKlient ist auf dem Weg in die Insolvenz. In der Phase würde ich weder dem Mahnbescheid widersprechen, noch eine Ratenzahlung vereinbaren.
Re: Mahnbescheid
Rein fiktiv: Wie würde es im Nachinein aussehen, wenn der Gläubiger der nun einen Titel durch den nicht widersprochenen Mahnbescheid erwirkt seine Forderung in der PI als vorsätzlicher unerlaubter Handlung anmeldet; müsste der Schuldner ggf. eine negative Feststellungsklage einleiten.
Wenn andererseits der Schuldner vor der Insolvenz bereits die Gefahr sieht damit in der PI konfrontiert zu werden, wäre da nicht ein Widerspruch sinnvoll?
Wenn andererseits der Schuldner vor der Insolvenz bereits die Gefahr sieht damit in der PI konfrontiert zu werden, wäre da nicht ein Widerspruch sinnvoll?
Re: Mahnbescheid
Nö, ein Widerspruch gegen den Mahnbescheid würde auch in Deinem fiktiven Szenario keinen Unterschied machen. Wenn die Forderung grundsätzlich zweifelsfrei geschuldet ist und der Gläubiger wie dargestellt agiert wird sie auch in der Insolvenztabelle stehen - und die wirkt auch wie ein vollstreckbarer Titel.