Guten Morgen,
ich habe einige Fragen zum Umgang meiner Sparkasse (OSPA) im Zusammenhang mit meinem Pfändungsschutzkonto:
Dieses habe ich im März 2025 eingerichtet. Seit Anfang September ist das Konto mit einer Pfändung belegt. Da bereits von meinem Lohn durch den Arbeitgeber eine Lohnabtretung bedient wird, kommen auf dem Konto nur pfändungsfreie Beträge an. Den Antrag auf Quellenfreigabe habe ich Anfang Oktober mit Hilfe der Caritas gestellt.
Der Freigabebeschluss kam am 19.Dezember 2025 bei mir an. Die Sparkasse hat den Freigabebeschluss weitgehend
ignoriert. Das heißt Freibeträge wurden nur teilweise oder überhaupt nicht berücksichtigt. Pünktlich zum 15en
des Monats wurde das Konto komplett gesperrt. Lohn kommt um den 12en bis 14en des Monats. Folge: Der größte
Teil des Lohnes stand mir nicht zur Verfügung. Somit war ich 2 Wochen nahezu mittellos.
Zum Monatsanfang erfolgte die Freigabe von Teilen des Restguthabens. Ein Teil wurde ausgezahlt, einen Teil behielt
die Sparkasse. Seit dem 14. Februar ist das Konto bei der Sparkasse einschließlich eines Restguthabens von
etwas über 300 Euro vollständig gesperrt. Ich habe als Reaktion auf diese Situation ein neues Konto bei der
N26 Bank eröffnet. Das Sparkassenkonto wollte ich eigentlich ganz schließen. Laut Mitarbeiter der OSPA ging
das wegen der Pfändung nicht. Stattdessen wurde der Pfändungsschutz herausgenommen.
Sei Februar 2026 bin ich Rentner. In der ersten Januarwoche habe ich dem Rentenservice der Deutschen Post
meine neue Kontoverbindung mitgeteilt. Leider wurde die Rente zu Ende Februar auf das OSPA-Konto
überwiesen. Ich habe dann schnell zum 1.März über Online-Banking wieder den Pfändungsschutz eingerichtet.
Die Sperre besteht bis zum heutigen Tag weiter. Trotz Wiedereinrichtung des Pfändungsschutzkontos.
Eine Rücküberweisung der Rente zum Rentenservice bzw. Überweisung auf mein neues Konto ist nicht möglich.
Nachfragen von Seiten der Caritas wurden bereits wegen der vorhergehenden Sperrungen ignoriert.
Ich habe den Fall an die Schlichtungsstelle der Sparkassen weitergegeben. Die hat die Bearbeitung Anfang letzter
Woche auch bestätigt. Hat jemand ähnliche Erfahrungen mit anderen Sparkssen gemacht oder ist das eine
"Spezialität" der OSPA. Bei dieser Sparkasse habe ich übrigens keine Schulden. Auch keinen Dispo.
Wie ist die Arbeit der Schlichtungsstelle einzuschätzen? Besteht Aussicht auf eine gütliche Lösung?
Freundliche Grüße von der Küste
Sparkasse, Erfahrungen mit Pfändungsschutzkonten
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Re: Sparkasse, Erfahrungen mit Pfändungsschutzkonten
Hi Hans18059,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Sparkasse, Erfahrungen mit Pfändungsschutzkonten" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Sparkasse, Erfahrungen mit Pfändungsschutzkonten" geschaut?
Re: Sparkasse, Erfahrungen mit Pfändungsschutzkonten
Hast Du die Aussage hier schriftlich? Wenn ja, würde ich darauf rumreiten. Die ist nämlich Kokolores und hat den Schaden ursächlich ausgelöst. Wäre das Konto - wie von Dir (schriftlich?) verlangt wurde - geschlossen worden, hätte da kein Geld der Rentenkasse mehr drauf landen können - es wäre zurückgegangen und hätte auf Dein neues Konto überwiesen werden können.
Ansonsten sehe ich da trotz Schlichtungsstelle schwarz wieder an das Geld zu kommen, denn so wirklich kann ich (abgesehen von o.g.) keinen groben Fehler der SPK aus Deinem Erschriebenen herauslesen.
Re: Sparkasse, Erfahrungen mit Pfändungsschutzkonten
Im Moment kann die Sparkasse mit dem Geld selbst auch nichts anfangen. Der Pfändungsschutz war zum 01.03.2026 abgelaufen. Ich habe ihn am gleichen Tag über Online Banking wieder aktiviert. Das Konto ist auch mit dem Datum 01.02. 2026 in der Schufa als Pfändungsschutzkonto eingetragen. Unter Kontodetails ist auch kein pfändbarer Betrag zum Monatswechsel eingetragen. Da ist nur das Guthaben vermerkt. Das neue Konto ist kein Pfändungsschutzkonto. Das soll es erst werden, wenn die Sache mit der Sparkasse geklärt ist.
Re: Sparkasse, Erfahrungen mit Pfändungsschutzkonten
Ich vermute, dass die Sparkasse das Guthaben zu Beginn des nächsten Monats frei gibt. Dadurch, dass es sich um ein Pfändungsschutzkonto handelt, kann die OSPA das Guthaben, welches ohnehin unterhalb der Pfändungsfreigrenze liegt, nicht an den Gläubiger aus kehren. Sie lassen sich dabei Zeit, um mich damit zu ärgern. Die Sparkasse hat schon vorher versucht Druck zu machen, dass ich die Pfändung aus dem unpfändbaren Einkommen bezahlen soll. Beim Arbeitgeber wurden schon, je nach Verdienst zwischen 400 bis 600 Euro an einen Gläubiger abgeführt.
Re: Sparkasse, Erfahrungen mit Pfändungsschutzkonten
So gerne ich Dir was anderes sagen würde, aber ich teile diese Hoffnung nicht.
Der Pfändungsschutz für Guthaben bei (Neu-)Einrichtung eines P-Kontos gilt einen Monat rückwirkend ab Zustellung des PfüBs. (§ 899 Abs. 1 Satz 2 ZPO) Dieser ist wie Du sagst aber schon ein halbes Jahr alt.
Von daher würde ich bei dem dargelegten Zeitablauf (so ich ihn denn richtig verstanden habe) mal davon ausgehen, dass die letzte Rentenzahlung überhaupt nicht mehr freigegeben wird.
Re: Sparkasse, Erfahrungen mit Pfändungsschutzkonten
Bis jetzt ist noch nichts als pfändbar vorgemerkt. Die Rentenzahlung ist am 27.02.2026 erfolgt. Es ist die erste Rentenzahlung gewesen. In Rente bin ich seit dem 01.02.2026. Die nächste Rente geht laut Schreiben vom Rentenservice der Deutschen Post dann auf das neue Konto. Auf dem alten Konto ist noch die Rente für den Monat Februar (1145 Euro für 46 Beitragsjahre) und der Rest des Lohnes für den Monat Dezember 2025. Das Pfändungsschutzkonto wurde neu im März 2025 eingerichtet. Der Pfüb wurde mir zu Ende September 2025 zugestellt. Die Hoffnung stirbt zuletzt, heißt es so schön. Auf Anfrage bei der Verbraucherzentrale MV, hatten die Leute dort allerdings auch Bedenken. Sie hatten mit der OSPA auch ihre Probleme. Sie meinten mein Fehler war, mit denen alleine zu sprechen. Selbst wenn sie mich falsch beraten haben, ist denen das ohne Zeugen schlecht oder überhaupt nicht nachzuweisen. Überdies fehlen den Mitarbeitern in den Filialen oftmals grundlegende rechtliche Kenntnisse betreffs Pfändungsschutzkonten. Das zeigt sich schon darin, dass mir der Mitarbeiter in der Filiale am 12.02.2026 gesagt hat eine Auflösung des Konto wäre wegen der Pfändung nicht möglich... Laut Verbraucherzentrale hätte das nur gegolten, wenn ich bei der OSPA selbst Schulden hätte. Stichwort Aufrechnung.