Gerichtsvollzieher Smartphone
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Re: Gerichtsvollzieher Smartphone
Dein Handy wird den genauso wenig interessieren wie Dein Geburtstag.
Theoretisch könnte er aber sogar den Vertrag beenden - aber in der Realität ... siehe oben.
Theoretisch könnte er aber sogar den Vertrag beenden - aber in der Realität ... siehe oben.
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Re: Re: Gerichtsvollzieher Smartphone
Hi caffery,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Re: Gerichtsvollzieher Smartphone" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Re: Gerichtsvollzieher Smartphone" geschaut?
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Re: Gerichtsvollzieher Smartphone
Hmmm, so sicher wäre ich mir da nicht - warum sollte ihn z.Bsp. ein iPhone nicht interessieren, wenn das Versteigern doch im Handumdrehen getan werden kann und damit ggf. die Gesamten Schulden getilgt werden könnten?
Bei der HiFi Anlage kommt es halt auf den Wert der Anlage an - wenn es eine High-End-Anlage ist kann da doch schneller der Kuckuck drauf kleben als man gucken kann?
Das es aber in der Realität oft anders aussieht, das wissen wir - aber beschwören würde ich es nicht.
Bei der HiFi Anlage kommt es halt auf den Wert der Anlage an - wenn es eine High-End-Anlage ist kann da doch schneller der Kuckuck drauf kleben als man gucken kann?
Das es aber in der Realität oft anders aussieht, das wissen wir - aber beschwören würde ich es nicht.
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Re: Gerichtsvollzieher Smartphone
Hmm, der liebe Eigentumsvorbehalt - ok, ich muss zugeben, dass ich es nicht weiß - jedoch müsste doch der Eigentümer im Grunde genommen dem GV hinterherlaufen. Und da er das nicht tut, so lange du deinen Vertrag bezahlst, wird da eher der GV das Handy einpacken können.
Ist aber jetzt auch nur so aus dem Kopf zusammengesponnen - wahrscheinlich habt ihr Recht.
Ist aber jetzt auch nur so aus dem Kopf zusammengesponnen - wahrscheinlich habt ihr Recht.
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Re: Gerichtsvollzieher Smartphone
Formal: Wenn man etwas geschenkt bekommen hat, dann ist man auch der Eigentümer. Ganz egal wer es gekauft hat.Buddelbaby hat geschrieben: ↑29. Aug 2019, 19:35 Rechnung läuft auf den Namen meiner Mutter?
Ich habe diese zum Geburtstag bekommen.
Formal: Zur Insolvenzeröffnung gehen alle laufenden Vertragsverhältnisse auf den Verwalter über. Mit allen Verträgen die er nicht freigibt, kann er machen was er will. Er könnte also den Vertrag außerordentlich beenden. Die Folge dessen wäre, dass das Handtelefon an die Telefonfirma zurück müsste, da diese Eigentümer sind so lange das Dingen nicht komplett bezahlt wurde.Buddelbaby hat geschrieben: ↑29. Aug 2019, 19:35 Weil das Smartphone doch bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit dem Mobilfunk Anbieter gehört oder sehe ich das falsch?
In der Praxis passieren solche Dinge aber einfach nicht. Auch wenn ich zugeben muss, dass ich noch nie einen Mandanten hatte der etwa eine Bang&Olufsen-Anlage in den Antrag geschrieben hat. Ich denke schon, dass man sich dafür interessieren würde und ebenso, dass die Argumentation "Geburtstagsgeschenk ohne Eigentumsübertragung" nicht ganz optimal wäre;)
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Re: Gerichtsvollzieher Smartphone
Oh! Oops! Da habe ich doch tatsächlich die Infos von zwei Themen zusammengeschleudert.
Na dann: Das Handtelefon wird er nicht wollen wenn ein Eigentumsvorbehalt dafür existiert (Es sein denn er wurde vom Eigentümer mit dem Auftrag losgeschickt genau das zu holen - hätte ich bei Handtelefonen noch nie von gehört)
Ein Gerichtsvollzieher kann den Vertrag natürlich nicht beenden.
Bei der Anlage: Wenn sie tatsächlich neu und hochwertlig ist, könnte er sie spannend finden. Das Argument "Ich habe sie zum Geburtstag zur dauerhaften Nutzung von meiner Mutter geliehen bekommen" ist in meiner Wahrnehmung nicht wirklich gut;)
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Re: Gerichtsvollzieher Smartphone
Wenn das/die Gerät/e für den GV verwertbar sind (sprich: Nach Veräußerung noch einen "Gewinn" abwerfen), sind die wohl weg. Sind es die einzigen Geräte im Haushalt, steht Dir ein Ersatz zu (Radio & TV sind Dinge, die einem zum alltäglichen Leben gelassen werden müssen. Es sei denn, es sind teure "Markenmodelle" die bei Verkauf noch richtig Asche bringen würden).Buddelbaby hat geschrieben: ↑30. Aug 2019, 10:55 Dazu kommt noch mein 65 Zoll TV, 2 Jahre alt.
Der wird sicher auch gepfändet, was darf man dann kaufen als TV?
Nicht das der nächste dann auch gepfändet wird?
Oder bekommt man ein Ersatz Gerät?
Bei der schnelllebigen Technik würde ich mir um die Glotze eher weniger Sorgen machen... Die Anlage könnte, wie caffery schon schrub, je nach Wert für den GV interessant werden...
Das kommt ein bisschen auf den IV an. Manche kommen persönlich (bzw. ein Sachbearbeiter) vorbei, manche bestellen Dich in die Kanzlei ein...Buddelbaby hat geschrieben: ↑30. Aug 2019, 10:55 Nächste Frage,
kommt der Insolvenz Verwalter wenn es dann mal so weit ist auch nochmal zu mir nach Hause oder wie läuft das ab?
Das kommt wiederum auf das zuständige Gericht an. In meinem IV hat es nur etwa 4 Wochen gedauert. Es gibt aber durchaus Gerichte, da kann es etwas länger dauern.Buddelbaby hat geschrieben: ↑30. Aug 2019, 10:55 Und wie lange dauert bis der Privatinsolvenz Antrag vom Gericht geprüfte und bewillt wird? Wenn ich ihn z. B. Anfang November abgebe, wie lange dauert es dann bis ich in der Insolvenz bin?
Und kommt dann ab Tag 1 der Insolvenz Verwalter und was möchte dieser von mir?
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Re: Gerichtsvollzieher Smartphone
Also um nochmal klarzustellen: oft wird einfach vom GV geschaut und es wird gar nix passieren. Überlegungen wie es dann weitergeht kannst du dir machen, wenn es so weit ist.
Zu deinem D2 Vertrag - es mag durchaus sein, dass das Handy noch Vodafone gehört auf dem Papier - es wird aber erstmal davon ausgegangen, dass es dir gehört, wenn es bei dir rum liegt. Erst im Fall einer Pfändung müsste Vodafone dann das Gerät zurückholen, sofern Vodafone daran Interesse hat.
Aber auch da: bitte mach nicht die Rehe scheu, Gerichtsvollzieher sind ganz normale Menschen. Mach einfach die Tür auf, biete ihm einen Kaffee an und schon ist die ganze Atmosphäre eine ganz Andere. Insbesondere wenn du ihm sagst, dass du in den Vorbereitungen einer Privatinsolvenz steckst.
Das was da oben steht ist alles nur rechtliche Theorie, die in der Praxis meist ganz anders aussieht.
Zu deinem D2 Vertrag - es mag durchaus sein, dass das Handy noch Vodafone gehört auf dem Papier - es wird aber erstmal davon ausgegangen, dass es dir gehört, wenn es bei dir rum liegt. Erst im Fall einer Pfändung müsste Vodafone dann das Gerät zurückholen, sofern Vodafone daran Interesse hat.
Aber auch da: bitte mach nicht die Rehe scheu, Gerichtsvollzieher sind ganz normale Menschen. Mach einfach die Tür auf, biete ihm einen Kaffee an und schon ist die ganze Atmosphäre eine ganz Andere. Insbesondere wenn du ihm sagst, dass du in den Vorbereitungen einer Privatinsolvenz steckst.
Das was da oben steht ist alles nur rechtliche Theorie, die in der Praxis meist ganz anders aussieht.
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Re: Gerichtsvollzieher Smartphone
Warum eigentlich? Ich meine: Warum hoffst Du, dass er den Vertrag nicht auflöst? Ich habe nicht selten Leute, die total begeistert von der unverhofften Möglichkeit sind aus einem nicht selten sauteuren Knebelvertrag rauszukommen um dann auf ein (i.d.R. den wirtschaftlichen Verhältnissen angemesseneres) Prepaidmodell umsteigen zu können. Diese Leute bitten dann die Verwalter ganz explizit darum, dass er den Vertrag außerordentlich kündigen möchte. Meistens machen die das dann auch.Buddelbaby hat geschrieben: ↑30. Aug 2019, 11:18 ich hoffe nur das der IV den Vertrag nicht auflöst, warum eigentlich?
Ohne die freundliche Bitte hätte ich persönlich aber noch nicht erlebt, dass ein Verwalter einen solchen Vertrag auflöst. Die Möglichkeit dazu hätte er aber - schließlich gehen alle laufenden Vertragsverhältnisse zur Insolvenzeröffnung formal auf ihn über - und Insolvenzverwalter haben grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht.
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Re: Gerichtsvollzieher Smartphone
Also ich hatte letze mal ein Termin beim GV und musste eine EV abgeben. Da würde ich gefragt welches Habdy ich habe. Als ich sagte das ich ein Apple Handy besitze sagte sie mir das ich Glück. habe. Da man Apple Handys wegen Datenschutz nicht frei bekommt bzw man nur durch ein Passwort Zugriff hat ist es uninteressant
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