Hallo Forum, ich habe heute mal eine knifflige Frage:
Noch im geöffneten Verfahren seit 20 Monaten. Wir haben einige Mietmängel und kürzen deshalb die anstehende Miete zu 100 %. Der Vermieter weiss Bescheid und ist soweit einverstanden wenn wir das Geld in die vorhandenen Schäden investieren. Das Mietverhältnis ist freigegeben. Worauf muss ich achten?,
Mietminderung
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Re: Mietminderung
Ich behaupte spontan auf gar nichts - lasst euch das schriftlich vom Vermieter bestätigen, dass ihr den einen Monat Mietfrei lebt, nicht dass später anhand von Kontoauszügen irgendeine Forderung im Raum steht.
Aber wenn das Mietverhältnis freigegeben wird, dann hat der IV mit dem Mietverhältnis nichts mehr am Hut.
Aber wenn das Mietverhältnis freigegeben wird, dann hat der IV mit dem Mietverhältnis nichts mehr am Hut.
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Re: Mietminderung
Zunächst solltest Du mal klären, warum Du die Kosten für die Instandsetzung tragen sollst!
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Re: Mietminderung
Mir geht es in erster Linie um die Gefährdung der RSB. Nicht das der IV nachher behauptet wir hätten eine Miete an die Masse zu zahlen. Mit meinem Vermieter handhaben wir eigentlich immer alles per Handschlag schon seit über 10 Jahren und nie ein Problem gehabt. Auch bei meiner Insolvenzeröffnung war alles gut.
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Re: Mietminderung
Nein nein, da mach dir keine Sorgen - Es wäre ja sowieso unpfändbares Geld, was du für die Miete nehmen würdest - und mit dem Unpfändbarem kannst du tun und lassen was du willst, außer Sparen.
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