Folgende, recht problematische Situation: ich muss zum 31.01.2027 meine derzeitige Wohnung räumen (Eigenbedarfskündigung) und bin ja neben der Insolvenz aktuell auch noch arbeitslos. Sprich, nächste und letzte Stufe auf der sozialen Leiter nach unten ist dann im Prinzip die Obdachlosigkeit. Und die ist jetzt zum Greifen nahe.
Schon krass, wie weit es kommen kann, obwohl es mal ganz gut lief im Leben. Heftig. Aber das nur am Rande, wisst Ihr alle selbst.
Jedenfalls bin ich aktuell natürlich im rahmen des Machbaren bemüht, hier Ersatz zu finden und habe ja noch etwa elf Monate Zeit dazu. Sprich, ich nutze die üblichen Portale, sehe mich nach Privatvermietungen um und stehe mit Sozialverbänden in Kontakt (die aber, laut eigener Aussage, bedingt viel tun können). Und zum Thema freiwilliger Umzug hatte ich hier ja schon mal gepostet, aber dann wäre es natürlich etwas einfacher gewesen, da kein Zeitdruck.
Das wahrscheinlich einzig funktionale ist nun, zu meinen Eltern zurück zu ziehen. Wir würden getrennt leben und ich hätte einen eigenen Mietvertrag, Frage wäre aber, ob das Jobcenter eine solche Konstellation dann anerkennt – eben wegen dieses Vertrages – oder wir dennoch als Bedarfsgemeinschaft gelten? Die Miete würde das Amt direkt auf das Konto meiner Eltern überweisen, das ist bei meinem aktuellen Vermieter auch nicht anders und immer möglich. Punkt ist nur, dass
1) ich sehr wohl weiterhin laufende Kosten habe und
2) es nicht gut sein dürfte, wenn auf dem P-Konto kein einziger Cent mehr eingeht. Das wirft seitens des Verwalters – der ja wüsste, wo ich wohne – vermutlich berechtigte Fragen auf.
Wie lässt sich das alles noch auflösen (falls überhaupt noch – ist wirklich etwas, sagen wir, suboptimal gelaufen…)
Vielen Dank Euch wie immer und liebe Grüße