Insolvenzende und Schufa

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Nutzername83
Fortgeschrittener
Beiträge: 55
Registriert: 8. Jan 2024, 09:24

Insolvenzende und Schufa

Beitrag von Nutzername83 »

Hallihallo,

meine Insolvenz ist am 3.03.26 offiziell vorbei. Es kann ja trotzdem sein, dass die RSB erst in ein paar Monaten offiziell erteilt wird. Gilt denn diese 6 Monate Frist für die Schufa ab Insolvenzende oder ab RSB Erteilung?
Werbung
Bot
Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Insolvenzende und Schufa

Werbung

Hi Nutzername83,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Insolvenzende und Schufa" geschaut?
Neuling2025
Wissender
Beiträge: 128
Registriert: 23. Aug 2025, 15:47

Re: Insolvenzende und Schufa

Beitrag von Neuling2025 »

Die 6-monatige Speicherfrist bei der Schufa für die Restschuldbefreiung (RSB) beginnt ab der offiziellen Erteilung des Beschlusses über die Restschuldbefreiung. Da dieser Beschluss oft erst zeitversetzt nach Ende der Wohlverhaltensphase (3.3.26) ergeht, verschiebt sich die Löschung entsprechend nach hinten.
SCHUFA :
Maßgeblicher Zeitpunkt: Der Tag, an dem das Gericht die RSB offiziell beschließt.
Schufa-Eintrag: Nach Erteilung des Beschlusses werden die Informationen zur RSB und den damit verbundenen Schulden nach 6 Monaten von der Schufa gelöscht.
Wichtig: Es ist ratsam, nach Erhalt des Beschlusses diesen proaktiv an die Schufa zu übermitteln, um die Löschung zu beschleunigen
Nutzername83
Fortgeschrittener
Beiträge: 55
Registriert: 8. Jan 2024, 09:24

Re: Insolvenzende und Schufa

Beitrag von Nutzername83 »

Das ist ja auch eigentlich frech bzw dann vom Glück abhängig. Ich dachte eigentlich, es gilt ab Ende der offiziellen Insolvenz. Kann dann ja also noch 5-6 Monate nach hinten verschoben werden, wenn das Gericht langsam ist.

Danke für die Info aber.
tidus82
Admin
Beiträge: 1672
Registriert: 13. Aug 2018, 18:29

Re: Insolvenzende und Schufa

Beitrag von tidus82 »

Nur weil das Ende der Wohlverhaltensphase oder der Insolvenz erreicht wurde ist ja noch keine Restschuldbefreiung ergangen. Also kann ja nur das Datum des Beschlusses als Grundlage dienen.
TomH
Wissender
Beiträge: 196
Registriert: 9. Sep 2025, 18:24

Re: Insolvenzende und Schufa

Beitrag von TomH »

Ich muss noch einmal nachfragen: Korreliert das Datum aus dem Beschluß für die RSB (nicht das Datum des Beschluß) nicht mit dem Datum der Beendigung des Verfahrens?
Neuling2025
Wissender
Beiträge: 128
Registriert: 23. Aug 2025, 15:47

Re: Insolvenzende und Schufa

Beitrag von Neuling2025 »

Die richtige Antwort steht in den letzten Antworten.
TomH
Wissender
Beiträge: 196
Registriert: 9. Sep 2025, 18:24

Re: Insolvenzende und Schufa

Beitrag von TomH »

Vllt. kann ja dann jemand mal einen Beschluß posten, ob es sich da alleine um das Datum des Beschlusses handelt, oder das ende des Verfahrens. Freilich wäre eine rechtliche Grundlage noch hilfreicher.
tidus82
Admin
Beiträge: 1672
Registriert: 13. Aug 2018, 18:29

Re: Insolvenzende und Schufa

Beitrag von tidus82 »

Die rechtliche Grundlage steht in §300 InsO. Danach richtet sich aber nicht die Schufa - die Schufa richtet sich nach dem Beschlussdatum - nicht nach dem (fiktiven) Datum der RSB
AktiverRentner
Wissender
Beiträge: 101
Registriert: 7. Jun 2023, 17:29

Re: Insolvenzende und Schufa

Beitrag von AktiverRentner »

Der Ablauf meiner 3 Jahre war 12.04.2025. Der Beschluß zur rückwirkenden RSB erging 03.09.2025, veröffentlicht am 17.09.2025, also nach mehr als 5 Monaten.
Eingetragen ist es immer noch bei der Schufa mit Beschlußdatum 03.09., nicht mit Veröffentlichungsdatum. Ich gehe davon aus, dass ich jetzt noch etwa eine Woche warten muss - ist für mich aber ziemlich unwichtig.
TomH
Wissender
Beiträge: 196
Registriert: 9. Sep 2025, 18:24

Re: Insolvenzende und Schufa

Beitrag von TomH »

tidus82 hat geschrieben: 23. Feb 2026, 18:44 Die rechtliche Grundlage steht in §300 InsO ...
Danke. Demnach müsste sich "die" Schufa aufgrund gemäß § 300 Abs. 1 InsoO daran halten.
Antworten