10 Jahre bei Restschuldbefreiungsverfahren, bei denen die RSB bis 10/2020 erteilt wurde. Bei Verfahren bei denen sie danach erteilt wurde, 11 Jahre. Das hin mit der Verkürzung der Verfahrensdauer zusammen.
Der Schuldner hat keinen Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt
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Re: Der Schuldner hat keinen Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt
Re: Der Schuldner hat keinen Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt
Hast du gerade einen zweieinhalb Jahre alten Beitrag aus den Untiefen des Internets hoch geholt? 