Erwerbsobliegenheit

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Vomwindeverweht90
Neuankömmling
Beiträge: 4
Registriert: 7. Feb 2026, 09:18

Erwerbsobliegenheit

Beitrag von Vomwindeverweht90 »

Hallo zusammen,
ich bin seit Kurzem in der Privatinsolvenz und habe eine Frage zur Erwerbsobliegenheit.
Meine Tochter wird nächstes Jahr schulpflichtig und befindet sich aktuell zweimal wöchentlich in therapeutischer Behandlung, zu der ich sie begleite.
Ich arbeite nach einjähriger Elternzeit, in Teilzeit.
Ich bin verheiratet, mein Ehemann arbeitet in Vollzeit.
Nun meine Frage:
Kann die Insolvenzverwaltung von mir verlangen, meine Arbeitszeit zu erhöhen bzw. mehr zu arbeiten, obwohl die Betreuung und Therapie meiner Tochter dies aktuell erschweren?
Hat jemand Erfahrungen oder rechtliche Einschätzungen dazu?
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Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Erwerbsobliegenheit

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Hi Vomwindeverweht90,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Erwerbsobliegenheit" geschaut?
imker
praktischer Schuldnerberater
Beiträge: 1508
Registriert: 4. Okt 2018, 10:48

Re: Erwerbsobliegenheit

Beitrag von imker »

Verlangt der Insolvenzverwalter das von Dir? Oder befürchtest Du, dass das passiert?? Welche Tatsachen fürhren denn nach Deiner Meinung dazu, dass mit Teilzeitarbeit eine angemessene Erwerbsobliegenheit erfüllt wird? Und bestätigen das "Fachleute" wie Ärzte oder Therapeuten und wieviel mehr wäre bei Ganztagsarbeit oder Vollzeit denn pfändbar??

Mehr "Ahnung" solte die vor Ort aufgesuchte Beratungsstelle mit Deinen pers. Daz´ten und dem Gericht und Insolvenzverwalter haben - da mal anrufen???
Vomwindeverweht90
Neuankömmling
Beiträge: 4
Registriert: 7. Feb 2026, 09:18

Re: Erwerbsobliegenheit

Beitrag von Vomwindeverweht90 »

Ich habe das Erstgespräch mit der Insolvenzverwalterin erst nächste Woche noch vor mir und ehrlich gesagt große Angst davor.
Man liest so viele unterschiedliche Dinge, vor allem zu möglichen Versagungsgründen, unter anderem zur Erwerbsobliegenheit.

Im Moment ist es nur eine Vermutung von mir, dass man mich eventuell zu einer Vollzeittätigkeit drängen könnte. Mein Mann verdient deutlich mehr als ich und hat daher die günstigere Steuerklasse, während ich die ungünstigere habe. Wenn ich Vollzeit arbeiten würde, wären bei mir entsprechend höhere Beträge pfändbar.

Meine Schuldnerberatung sagt, dass Insolvenzverwalter das Thema in der Praxis oft nicht so streng sehen und die familiäre Gesamtsituation berücksichtigen. Trotzdem fällt es mir schwer, das wirklich zu glauben, weil man im Internet so viele widersprüchliche Aussagen liest.
Vielleicht hat hier jemand eigene Erfahrungen gemacht und kann berichten, wie das beim Erstgespräch tatsächlich gehandhabt wurde.
imker
praktischer Schuldnerberater
Beiträge: 1508
Registriert: 4. Okt 2018, 10:48

Re: Erwerbsobliegenheit

Beitrag von imker »

Dann lies doch mal, wer einen Versagungsantrag stellen darf/kann - wegen der Verletzung der Erwerbsobliegenheit steht dem IV ein Versagungsantrag nicht zu - das können Gläubiger machen. Das Gericht kann die Stundung der Verfahrenskosten "beenden", wenn Erwerbsobliegenheiten nicht erüllt werden -

Angst ist kein Ratgeber. Ist bei Dir Gehalt pfändbar, wenn Du Vollzeit arbeiten würdest?

Und wenn die Vollzeittätigkeit gefordert wird, stockt der Arbeitgeber auf oder musst Du Dir was suchen??

noch was aus dem Internet:
https://infodienst-schuldnerberatung.de ... ussichten/

und auch

https://www.soziale-schuldnerberatung-h ... en-lassen/
Vomwindeverweht90
Neuankömmling
Beiträge: 4
Registriert: 7. Feb 2026, 09:18

Re: Erwerbsobliegenheit

Beitrag von Vomwindeverweht90 »

Ja Gehalt wäre pfändbar.

Mein Arbeitgeber würde dementsprechend aufstocken.
imker
praktischer Schuldnerberater
Beiträge: 1508
Registriert: 4. Okt 2018, 10:48

Re: Erwerbsobliegenheit

Beitrag von imker »

ich habe ja die Eigenschaft, Fragen zu stellen und Hinweise zu geben, die kryptisch wirken und daher nicht einfach verstanden werden.

Meine W-Fragen an Dich:

Wieviel ist bei Teilzeit pfändbar?
Wieviel wären bei Vollzeit pfändbar?

Warum willst Du nicht Vollzeit arbeiten?

Wie entscheidest Du Dich, wenn Dir angeboten wird, bei Teilzeit zu bleiben, aber den pfändbaren Betrag auf den Betrag aufzustocken, der bei Vollzeit zum IV gehen würde?
Vomwindeverweht90
Neuankömmling
Beiträge: 4
Registriert: 7. Feb 2026, 09:18

Re: Erwerbsobliegenheit

Beitrag von Vomwindeverweht90 »

Entschuldige bitte, bin total durcheinander, aber danke für dein Verständnis.

Bei Teilzeit ist nichts pfändbar, ich liege deutlich unter dem Freibetrag.

Bei Vollzeit wäre ein gewisser Teil pfändbar, dafür müsste ich allerdings die Steuerklasse wechseln.

Wieso ich nicht mehr arbeiten möchte/kann?

Meine Tochter ist fünf Jahre Alt. Leider wird ihr derzeit die Förderschule empfohlen, Sie macht zwei Therapien die Woche und um ehrlich zu sein möchte ich alles erdenkliche dafür tun, dass Sie auf eine Regelschule kommt. Ich arbeite in der Hotellerie, dass heißt hier gibt es leider Schichtarbeit und normaler Weise auch feste Schichtzeiten. Ich kann nicht jeden Morgen um sechs Uhr auf der Arbeit sein. Wer soll meine Tochter in die Kita bringen ? Mein Mann fängt um sechs Uhr an.

Das Angebot würde ich sofort annehmen, muss ich es dem IV vorschlagen?
imker
praktischer Schuldnerberater
Beiträge: 1508
Registriert: 4. Okt 2018, 10:48

Re: Erwerbsobliegenheit

Beitrag von imker »

Vomwindeverweht90 hat geschrieben: 7. Feb 2026, 14:12 ..
Bei Vollzeit wäre ein gewisser Teil pfändbar, dafür müsste ich allerdings die Steuerklasse wechseln.

..
Und bei der aktuellen Steuerklasse wäre bei Vollzeit nichts zu pfändbar?

Meine Frage war wirklich nur: was ist bei Vollzeit und wenn da "auch" nichts pfändbar wäre, wäre die Antwort doch "NEIN", wenn allerdings eine Änderung der Steuerklasse usw - die Pflicht zur Änderung der Steuerklassenwahl ist doch wieder ein anderes Feld.

Und bei Vollzeit wäre es weiterhin so, dass es "wirtschaftlich unverändert sinnvoll" ist, die Steuerklasse beizubehalten??

Du bringst 1001 Sache aus dem blöden Internet in eine "Wurst" - Änderung der Steuerklasse wird diskutiert, wenn ohne Änderung die Steuer insgesamt, also in der Summe beider Einkommen, höher ist als nach einer Änderung.

Klär' das mal in den nächsten Stunden und geh ohne die aus Unwissenheit entstandene Angst zum IV. Wenn der eine Vollzeittätigkeit thematisiert, erklär ihm, warum das nicht geht - notfalls sag die Argumente aus der Entscheidung und Besprechung des LG Hamburg auf - und melde Dich nach dem Termin im Forum oder per PN.

So ein erstes IV-Gespräch mag zu besonders unangenehmen Kontrollverlust-Situationen führen - aber wie der IV drauf ist, kann Dir keiner sagen und da gibt es "sonne und sonne" oder solche und solche.

Wenn er Dich zu so etwas auffordert, sag einfach, dass Du das mit der Beratungsstelle noch einmal besprechen möchtest und Dich danach meldest.
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