Hallo zusammen,
ich habe mal wieder eine Frage.
Im April letzten Jahres habe ich einen Telefon/Internet Vertrag abgeschlossen.
Das war noch vor dem Insolvenzantrag. Diesen zahle ich so wie es sich gehört. Ende August wurde die Insolvenz eröffnet. Seit dem wird der Vertrag in Höhe von 30 Euro aus meinen unpfändbaren Einkommen gezahlt.
Vertragsbestandteil war ein Cashback. Die Auszahlung ist an eine Bedingung gebunden. So dass der Vertrag mindestens 6 Monate bestehen muss. Erst dann erfolgt die Auszahlung.
Es hat bei mir etwas länger als diese 6 Monate gedauert. Heute wurde die Zahlung auf meinem Konto gebucht und von der Bank freigegeben.
Im Internet liest man verschiedene Szenarien. Sodass ich mir nicht sicher bin ob ich die Summe behalten darf oder nicht.
Hat jemand einen Ratschlag dazu?
Vielen Dank.
Cashback
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Rotkäppchen
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Re: Cashback
Vom Prinzip her ist das "Neuerwerb". Also abzudrücken...
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Rotkäppchen
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Re: Cashback
Alles klar. Dann werde ich das dem IV melden und dann an ihn überweisen.
Du sagtest Neuerwerb.
Dann betrift das Gutschriften aus einer Rücksendung demnach nicht? Weil das ja sozusagen kein Neuerwerb ist?
Danke.
Schönes Wochenende
Du sagtest Neuerwerb.
Dann betrift das Gutschriften aus einer Rücksendung demnach nicht? Weil das ja sozusagen kein Neuerwerb ist?
Danke.
Schönes Wochenende