Rentenzusatzversicherung während Hauptverfahren

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franzk
Zwischendurchposter
Beiträge: 9
Registriert: 6. Jan 2025, 00:09

Rentenzusatzversicherung während Hauptverfahren

Beitrag von franzk »

Hallo,

ich bin seit 1,5 Jahren in der Verbraucherinsolvenz. Das Hauptverfahren läuft noch, der Arbeitgeber führt das Gehalt oberhalb des Pfändungsfreibetrags ab. Ich hatte vor Kurzem einen Arbeitgeberwechsel. Beim ehemaligen Arbeitgeber gab es eine Direktversicherung (Sparen vom Brutto) für eine Rentenversicherung auf Fondsbasis. Diese kann ich nicht zum neuen Arbeitgeber mitnehmen, da der neue Arbeitgeber mit einer anderen Versicherung zusammenarbeitet. Bislang war in der Insolvenz dies kein Thema (Verwalter ist über die Versicherung im Bilde), da Guthaben zweckgebunden, nicht kündbar vor 67 und somit nicht in die Insolvenzmasse fließt.

Nun hat mich meine Versicherung angeschrieben: Der Versicherungsnehmer geht vom alten Arbeitgeber auf mich über. Ich kann entweder den Vertrag über den neuen Arbeitgeber laufen lassen (Personalabteilung verneint das), ich kann den Vertrag von meinem Netto privat weiterlaufen lassen oder ich lasse ihn beitragsfrei stellen. Der Insolvenzverwalter wurde von altem Arbeitgeber und Versicherung auch angeschrieben und hat mir wiederum geschrieben, ihn gehe die Versicherung nichts an.

Soweit verstehe ich auch alles. Nun habe ich aber im Hinterkopf, dass ich in der Verbraucherinsolvenz im Hauptverfahren nichts ansparen darf (bitte klärt auf wenn ich da was missverstanden habe).

Kann ich den Vertrag nun aus meinem verbleibenden ausgezahlten Gehalt weiter besparen? Oder muss ich diesen Beitragsfrei stellen?

Grüße franzk
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Bot
Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Rentenzusatzversicherung während Hauptverfahren

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Hi franzk,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Rentenzusatzversicherung während Hauptverfahren" geschaut?
imker
praktischer Schuldnerberater
Beiträge: 1510
Registriert: 4. Okt 2018, 10:48

Re: Rentenzusatzversicherung während Hauptverfahren

Beitrag von imker »

das ist das, was Du brauchst:
Der Insolvenzverwalter ... hat mir wiederum geschrieben, ihn gehe die Versicherung nichts an.
Ixch halte das für eine Freigabe - andere Verwalter versuchen, an diese Verträge "ranzukommen" und sie zu kündigen, so dass das Guthaben über eine Nachtragsverteilung oder ein asymmetrisches Verfahren in die Masse fällt.
Freu Dich, dass der dazu keine Lust hat und halte den Ball flsch.
Ich meine, dass er nicht kündigen kann - aber so ein Streit kostet Nerven und mit einer Freigabe hast Du Ruhe.

Kannt Du den Vertrag bis zum Beginn der WVP beitragsfrei stellen lassen - oder die Beiträge bis zu diesem Datum dir stunden klassen und dann nach-zahlen?? Das wäre sonst ein Weg, sich davor zu schützen, etwas einzuzahlen und es dann doch noch abgeben zu müssen - das ist doch Dein "Problem"??

Gerichztliche Entscheidungen dazu sind mir nicht bekannt.
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