Mir tun sich hierbei Fragen auf:
U.a., ob eine bestrittene Forderung, der der Gläubiger nicht weiter nach geht - z.B. durch Einreichen weiterer Dokumente, ggf. einer Feststellungsklage -, nach der Insolvenz weiter besteht und eingefordert werden kann.
Bestrittene Forderungen durch den Insolvenzverwalter
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Re: Bestrittene Forderungen durch den Insolvenzverwalter
Hi TomH,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Bestrittene Forderungen durch den Insolvenzverwalter" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Bestrittene Forderungen durch den Insolvenzverwalter" geschaut?
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AktiverRentner
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Re: Bestrittene Forderungen durch den Insolvenzverwalter
Natürlich nicht. Mit der RSB entfallen alle Forderungen, egal ob angemeldet oder nicht angemeldet (außer vbuh). Warum sollte das ausgerechnet eine Forderung, die der IV bestrittenhat, also nicht für rechtmäßig hält, das alles überstehen? De facto ist eine solche Forderung schon vor Abschluß des Insolvenzverfahrens gestorben.
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Re: Bestrittene Forderungen durch den Insolvenzverwalter
Nein, wenn der IV eine Forderung bestreitet, ist sie quasi tot.
Sollte es in dem Insolvenzverfahren etwas zu verteilen geben,
dann bekommt dieser Gläubiger jedenfalls nichts davon ab.
Sollte es in dem Insolvenzverfahren etwas zu verteilen geben,
dann bekommt dieser Gläubiger jedenfalls nichts davon ab.
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Re: Bestrittene Forderungen durch den Insolvenzverwalter
Mich hatte der Satz des IV stark zum Überlegen gebracht, als er mir die Tabelle (§ 175 InsO) zugesandt hatte, dass ich die Möglichkeit besäße Einwendungen ... vorzubringen. Auch wenn in diesem Satz gegen die Forderungen steht. Da die Forderungen aus meiner Sicht richtig sind.
Aber das müssen demnach dann die Gläubiger bekräftigen und nicht ich.
Aber das müssen demnach dann die Gläubiger bekräftigen und nicht ich.
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