Anfrage zur Erhöhung des pfändungsfreien Betrags:
Hier meine Frage:
Ich bin Rentner und wurde nach Überprüfung in den Pflegegrad 4 eingestuft.
Die Bescheinigung, dass das Pflegegeld pfändungsfrei ist, liegt meiner Bank vor (P-Konto, Insolvenzverwalter und Gericht) vor.
Meine Altersrente übersteigt den derzeitigen Pfändungsfreibetrag 2026 geringfügig.
Aufgrund meiner Pflegebedürftigkeit entstehen mir regelmäßig pflegebedingte Mehrkosten, insbesondere für Medikamente, Zuzahlungen sowie Fahrten zu Ärzten und Behandlungen.
Reicht der Bescheid der Pflegekasse (Pflegegrad 4) hierfür als Nachweis aus, oder sind weitere Unterlagen erforderlich?
Privatinsolven Pflegegrad 4
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Re: Privatinsolven Pflegegrad 4
Beschaff Dir eine Bescheining nach § 906 ZPO und stelle dann auch einen Antrag bei Gericht auf Erhöhung des Freribetrages um Kosten für yxz ind Höhe von 123, wenn wirklich gepfändet wird.
Zum laufenden Insolvenzverfahren oder einer aktuellen Pfändung schreibts Du in diese thread nichts.
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