Nach meinem Eindruck lässt sich der sorgende Vater von der Vorstellung leiten, dass etwas gezahlt werden muss und dass das vorher auch festzulegen ist. Das halte ich für unzutreffend.
Wieviel wurde denn bis zur Beendigung des Arbeitverhltnisses ausgezahlt oder an den Insolvenzveralter gezahlt.
Wenn das eine angemessene Tätigkeit war, weitermachen.
Mit den Einkünften aus der Selbständigkeit agiert man nur, wenn man den Betrag nicht zahlen kann, der zu zahlen wäre - entweder der, den das Gericht festgelegt hat oder denman selbst für richtig halten muss.
Wenn denn so was eintritt, muss man sich um eine angemessene Erwerbstätigkeit als Arbeitnehmer bemühen, um einen Versagungsantrag oder die Aufhebung der Kostenstundung zu vermeiden.
Fragt nicht die Gerichte ......
Privatinsolvenz und Firmengründung
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caffery
- praktischer Schuldnerberater
- Reaktionen: 480
- Beiträge: 2826
- Registriert: 13. Aug 2018, 20:45
Re: Privatinsolvenz und Firmengründung
Ich denke, dass wir in allen angesprochenen Punkten abseits der expliziten Fragestellung hier alle in etwa einer Meinung sind.
Nur will der TE das ja alles nicht "hören" - wie er hier ja mittlerweile mehr als deutlich gemacht hat. Die Selbsterfahrung ist für viele Menschen einfach der einzige erkenntnisstiftende Lehrmeister.
Nur will der TE das ja alles nicht "hören" - wie er hier ja mittlerweile mehr als deutlich gemacht hat. Die Selbsterfahrung ist für viele Menschen einfach der einzige erkenntnisstiftende Lehrmeister.
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friedrich2702
- Neuankömmling
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- Registriert: 3. Jan 2026, 18:10
Re: Privatinsolvenz und Firmengründung
Schade "caffery", Du hattest sauber analytisch geatmwortet. Ja und dann musstest Du dich dem mainstream einordnen und Unsinn verzapfen. Was weißt Du von mir, was weißt Du was ich hören will und was nicht. Ich halte es mal mit Boethius, "hättest Du geschwiegen usw"
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