Nachweispflicht gegenüber Gläubiger?

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Andor86
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Registriert: 6. Mär 2025, 22:00

Nachweispflicht gegenüber Gläubiger?

Beitrag von Andor86 »

Hallo Ihr Lieben :)!

Folgende Situation:
Einer meiner Gläubiger ist eine Bank, bei welcher ich einen Kredit zur Eröffnung eines Einzelunternehmens aufgenommen hatte. Da ich als Einzelunternehmer im Prinzip mit der Firma identisch und (leider) privat voll haftungsfähig bin, wurde auf anwaltliches Anraten schlussendlich entschieden, das Ganze als normale Verbraucherinsolvenz zu gestalten. Das zunächst zum Kontext.

Nun ist es so:
Für die konkrete Verwendung des Kredits konnte aus Zeitgründen nie eine abschließende Bilanz/Austellung/Abschluss erstellt werden.

Ich wiederhole: aus Zeitgründen.

Ich habe keine Gelder vereuntreut o.ä. und verfüge über alle Belege etc.. Allerdings bin ich im Bereich Finanzen nicht ausgebildet und hatte für Derartiges eigentlich eine Steuerberatung engagiert, die ich eben aufgrund der Insolvenz kurzfristig kündigen musste. Oder fahrlässigerweise gekündigt habe, vermutlich war das rückblickend der größte Fehler von allen. In jedem Fall bion ich nicht kompetent, hier ein passendes Dokument zu liefern, sondern bloß eine "Lose-Zettel-Sammlung", die die Bank nicht zufrieden stellen wird, das ist sicher.

Theoretisch - wie ich es verstehe - bin ich ohenhin nicht auskunftspflichtig, und bisher habe ich alle Anfragen diesbezüglich ignoriert. Mein Anwalt ist da die Ruhe selbst; aber das geht jetzt seit fast einem Jahr so da fing die Insolvenz an).
Einmal hat die bank es auch über den verwalter als Mittelsperson versucht; da kam dann ein Schreiben, bei dem mir fast das Herz stehengeblieben wäre. Rückblickend war auch das ungefährlich, aber ich komme auf dieses Juristendeutsch nicht klar. Und ich frage mich natürlich, wie bedrohlich das potentiell werden kann und wie weit das Eskalationspotential hier reicht. Vor ein paar Tagen wurde ich von der Bank erneut angeschrieben.

Danke Euch.
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Re: Nachweispflicht gegenüber Gläubiger?

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Hi Andor86,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Nachweispflicht gegenüber Gläubiger?" geschaut?
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AktiverRentner
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Re: Nachweispflicht gegenüber Gläubiger?

Beitrag von AktiverRentner »

Für alle Forderungen, die die Bank aus dem Kredit herleitet, ist der IV zuständig. Du musst den IV ggf. unterstützen. Den interessieren solche Fragen allerdings überhaupt nicht, die bringen kein Geld, kosten nur. Das alles weiß die Bank auch.

Warum also schreibt sie dir dann also immer wieder?

Mir fallen da vorrangig zwei Gründe ein:

Der erste und wichtigste: Sie suchen Gründe für eine vbuH, sprich: du sollst denen selbst Munition gegen dich liefern. Ich würde mir das jedenfalls sehr gut überlegen, ob ich darauf antworten würde.

Der zweite ist möglicherweise bankintern. Mit Verfahrenseröffnung ist der Kredit bei der Bank abgeschrieben. Jetzt läuft die Prüfung durch die Aufsichtsgremien und die Versicherung der Bank, ob bei der Kreditvergabe und -kontrolle bankintern alles richtig gelaufen ist, wer den "Schwarzen Peter" hat, ob und wieviel die Versicherung zahlt. Da werden die Papiere noch einmal schön hin und her gebogen. Willst du dich da einmischen?

Ich kann deinen Anwalt sehr gut verstehen.
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TomH
Wissender
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Registriert: 9. Sep 2025, 18:24

Re: Nachweispflicht gegenüber Gläubiger?

Beitrag von TomH »

Andor86 hat geschrieben: 9. Dez 2025, 14:30... Vor ein paar Tagen wurde ich von der Bank erneut angeschrieben.
Mein IV erwähnte es könne sein, das mich noch ein paar Wochen Gläubiger anschreiben könnten, da dies i.d.R. immer einige Zeit dauert, bis das bei denen durchgedrungen ist.
Insofern dürfte dabei keine Rede davon sein darauf einzugehen. Erst wenn dies nach einer gewissen Zeit nicht geschieht, oder neue Gläubiger hinzutreten sollten, wäre eine Information an den IV geboten.
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Shopgirl
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Registriert: 21. Okt 2018, 12:39

Re: Nachweispflicht gegenüber Gläubiger?

Beitrag von Shopgirl »

Du sagst, dein Anwalt ist die Ruhe selbst. Was genau sagt der denn dazu?

Den IV sehe ich da weniger in der Pflicht. Ob das Ding am Ende zu einer vbuH führt oder nicht, kann dem eigentlich recht egal sein. Zumal dessen Aufgabe auch nicht ist, irgendwelche vbuH abzuwehren.


@Tom Es wird hier nicht um eine reine zeitliche Überschneidung gehen. Die Bank will Belege dafür, dass der Kredit nicht zweckentfremdet wurde.
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TomH
Wissender
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Registriert: 9. Sep 2025, 18:24

Re: Nachweispflicht gegenüber Gläubiger?

Beitrag von TomH »

Denkbar @Shopgirl.
Mir ging es darum einem Gläubiger am Anfang der Insolvenz nicht mehr zu antworten und ihn - sofern er weiter Schreiben ablässt - auf den IV (das Aktenzeichen) zu verweisen.
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