Steuererstattung
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Re: Steuererstattung
Obwohl es vom insoverwalter angeregt wurde im schlussbericht. Es wäre interessant mal zu wissen nach welchen Kriterien das gericht so etwas ansetzt.
Itak65
Itak65
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Graf Wadula
- praktischer Schuldnerberater
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Re: Steuererstattung
Guten Abend, ich stelle meine Frage mal hier.
Abtretungsfrist ende 22.11..25 ,es wurde KEINE nachtragsverteilung angeordnet.Heute kam nun das von der Sachbearbeiterin des Insoverwalters.
VIn Vorbereitung auf den Abschlussbericht in Ihrem Verfahren fiel auf, dass hier bisher keine Bescheide über die Einkommensteuer 2023 und 2024 vorliegen. Haben Sie diese Erklärungen bereits dem Finanzamt eingereicht und wurden Ihnen die Bescheide direkt übersandt? Wenn dem so ist, senden Sie mir diese bitte zu.
Ich bin total verwirrt habe es natürlich zugesandt aber in dem Brief vom gericht 04.2024 im bescheid über die Aufhebung des Verfahrens wurde das Wort Steuer Rückerstattung nicht erwähnt.
Lg Itak65
Abtretungsfrist ende 22.11..25 ,es wurde KEINE nachtragsverteilung angeordnet.Heute kam nun das von der Sachbearbeiterin des Insoverwalters.
VIn Vorbereitung auf den Abschlussbericht in Ihrem Verfahren fiel auf, dass hier bisher keine Bescheide über die Einkommensteuer 2023 und 2024 vorliegen. Haben Sie diese Erklärungen bereits dem Finanzamt eingereicht und wurden Ihnen die Bescheide direkt übersandt? Wenn dem so ist, senden Sie mir diese bitte zu.
Ich bin total verwirrt habe es natürlich zugesandt aber in dem Brief vom gericht 04.2024 im bescheid über die Aufhebung des Verfahrens wurde das Wort Steuer Rückerstattung nicht erwähnt.
Lg Itak65
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Graf Wadula
- praktischer Schuldnerberater
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- Registriert: 15. Mär 2019, 16:20
Re: Steuererstattung
Wann war die Aufhebung des Insolvenzverfahrens? Die Steuererstattungen bis zu diesem Zeitpunkt sind Insolvenzmasse und es kann noch nachträglich eine Nachtragsverteilung angeordnet werden (es sei denn, Sie haben den Betrag bereits erhalten, dann geht die nicht mehr).
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Re: Steuererstattung
Danke Graf Wadula im April 2024 wurde das Verfahren aufgehoben. Das Geld habe ich falls sie es verlangt .
War nicht so viel einmal 61. Euro und von 2024 100 Euro.
Lg itak65
War nicht so viel einmal 61. Euro und von 2024 100 Euro.
Lg itak65
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Re: Steuererstattung
"Verlangen" kann ja mancher so manches ...
die Frage hier wäre doch, ob es ihr (der IV/TH) zusteht.
Oder würdest Du Ihr die 164 € einfach so überweisen, wenn sie es verlangt, auch wenn es ihr nicht zusteht ?
Ich glaube manchmal, IV sind besonders anfällig für unredliches Verhalten:
So liest man hier doch öfter, dass einer was verlangt, was ihm nicht zusteht.
Das finde ich besonders "unredlich", weil der Schuldner idR ja in der deutlich schwächeren Position ist.
Mein IV zB hat meine Selbständigkeit zunächst "freigegeben", ganz korrekt, schriftlich, mit Gericht und Veröffentlichung im Internet - um dann Wochen/Monate später doch meine GuV zu verlangen.
Aber das muss ja jeder selbst wissen, ob er selbst unrechtmäßiges Verhalten hinnehmen will oder nicht.
die Frage hier wäre doch, ob es ihr (der IV/TH) zusteht.
Oder würdest Du Ihr die 164 € einfach so überweisen, wenn sie es verlangt, auch wenn es ihr nicht zusteht ?
Ich glaube manchmal, IV sind besonders anfällig für unredliches Verhalten:
So liest man hier doch öfter, dass einer was verlangt, was ihm nicht zusteht.
Das finde ich besonders "unredlich", weil der Schuldner idR ja in der deutlich schwächeren Position ist.
Mein IV zB hat meine Selbständigkeit zunächst "freigegeben", ganz korrekt, schriftlich, mit Gericht und Veröffentlichung im Internet - um dann Wochen/Monate später doch meine GuV zu verlangen.
Aber das muss ja jeder selbst wissen, ob er selbst unrechtmäßiges Verhalten hinnehmen will oder nicht.
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Re: Steuererstattung
Da hast du recht robo. Erst einmal danke für die Antwort.
Ich bin gespannt ob Sie von dem Geld was haben will. Freiwillig von alleine überweise ich nichts.
Itak65
Ich bin gespannt ob Sie von dem Geld was haben will. Freiwillig von alleine überweise ich nichts.
Itak65
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Graf Wadula
- praktischer Schuldnerberater
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- Registriert: 15. Mär 2019, 16:20
Re: Steuererstattung
Wenn Sie es bereits haben, ist eine NTV nicht mehr angezeigt. Und wenn Sie 161 € zuhause haben, heißt das ja nicht, dass es Geld aus der Erstattung ist. Das Geld werden Sie sicherlich für Lebenshaltungskosten verbraucht haben...
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