Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion rund um das Thema Ver- und Überschuldung (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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Gibt es denn wirklich nur diese eine caritative Beratungsstelle im Umkreis (mit der monatelangen Wartezeit)? Hast Du alles durchtelefoniert? AWO, Caritas, Diakonie, kommunale usw?
Ja. Es gibt hier nur eine kommunale Stelle und eine gemeinsame von den genannten Trägern. Beide bieten ein schnelles Erstgespräch, aber danach landet man auf einer Warteliste von rund sechs Monaten. Alles andere wäre ein anderer Landkreis, und die nehmen nur Leute aus ihrem Gebiet.
Danke trotzdem für den Hinweis. Ich habe gestern testweise bei einem Honorarberater angefragt. Der vorgeschaltete Rechner spuckte Folgendes aus: Bei 62.000 € Schulden müsste ich mindestens 42.000 € oder rund 1.200 €/Monat über 36 Monate anbieten. Das liegt faktisch auf dem Niveau dessen, was am Ende in einer Privatinsolvenz ohnehin rauskommt. Die Antwort war leider automatisiert und auf die Frage der Kosten wurde auch nicht eingegangen.
Zumindnest eine neue Erkenntnis gibt es zwischenzeitlich, das Auto hat wohl trotz Schäden noch einen Marktwert in Höhe der restlichen Kreditsumme.
... wolltest Du oder willst Du mit dem Vergleich auf einen Geldbetrag kommen, der für die von Dir betreute Person unter dem Betrag liegt, den er im Fall eines Insolvenzverfahrens zu zahlen haben würde?
Die Schulden von 62.000 EUR wirken sich auf den insgesamt oder monatlich zu zahlenden Geldbetrag im Normalfall bei einem Vergleich nicht aus - die Schuldsumme spielt eine Rolle, wenn sie deutlich geringer als die Summe der Raten sein würde.
Planinsolvenz wäre die bessere Ausgangslage bei einem dritten Geldgeber. Die Schufa nimmt aber kurzfristig Schaden 6-12 Monate dann alles sauber. Die Summe dürfte locker ausreichen.
Meine Erfahrung mit einer kostenpflichtigen Stelle: Die Anwältin war seriös und hat nicht das Blaue vom Himmel versprochen. Zu Vergleichsaussichten hat sie gleich gesagt, dass diese ohne Geld in der Hinterhand gegen "Null"gehen. Sie selbst hatte mit reinen Ratenvergleichen nie Erfolg. Was ich aus heutiger Sicht sagen muß: Kostenpflichtige Stellen arbeiten auch nicht schneller als Schuldnerberatungen der Sozialverbände. Meistens handelt es sich um Anwälte. Das vereinbarte Honorar gilt nur für den außergerichtlichen Vergleichsversuch. Bei manchen ist die Erstellung des Insolvenzvertrages im Honorar enthalten, andere lassen sich das extra bezahlen. Genau wie anfallende Beratungsgespräche auf Wunsch des Klienten. Dann gibt es auch Kanzleien, die sich ihre Tätigkeiten nach der Honorarordnung vergüten lassen. Da werden für einen Einigungsversuch vier-bis fünfstellige Beträge fällig. Darin ist dann in der Regel die Vorbereitung und Einreichung des Insolvenzantrages, falls der Vergleich scheitert, nicht enthalten. Bei Stellen, die zunächst nur relativ niedrige Gebühren verlangen, mußt Du auch aufpassen. Die Gebühren sind von der Anzahl der Gläubiger abhängig. Kommen im Laufe der Zeit eventuell noch Gläubiger dazu, werden Nachzahlungen fällig. Meine damalige Anwältin hat das nicht gemacht. Damit war sie aber auch eine Ausnahme.