Hier steht doch mehr als verständlich, das man in der Wohlverhaltensphase das Konto wechseln kann.Graf Wadula hat geschrieben: ↑27. Okt 2025, 11:46 In der sogenannten Wohlverhaltensperiode können Sie Konten eröffnen wie Sie lustig sind; in dieser Periode sind nur noch das laufende Einkommen und ggfs. Erbschaften betroffen. Sie brauchen auch niemanden informieren (anders, wenn noch das InsoVerfahren laufen würde). Es zählt alleine Ihre Abtretungserklärung.
Wann endet das WVP / Insolvenzverfahren offiziell?
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Neuling2025
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Re: Wann endet das WVP / Insolvenzverfahren offiziell?
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Graf Wadula
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Re: Wann endet das WVP / Insolvenzverfahren offiziell?
Nochmal dann so verständlich: das können Sie machenlalalovie hat geschrieben: ↑27. Okt 2025, 16:38 ...
Wir wollen sein laufendes Einkommen ab dem 1. November (in 5 Tagen) vollständig auf ein neues Konto übertragen und es nicht mehr auf dem aktuellen Konto haben, lange bevor die Restschuldbefreiung erteilt wird. Und dann niemanden (Insolvenzverwalter) darüber informieren.
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