Ich erlaube mit mal ein wenig auf den genannten Angaben rumzuorakeln. Weiter gehe ich davon aus, dass pfändbares Vermögen nicht vorhanden ist. Es ist aufgrund der beiden relativ guten EInkommen im Falle eines Insolvenzverfahrens zu befürchten, bzw. m.E.n. zu erwarten, dass versucht wird an den grundsätzlich erstmal zwei Unterhaltsverpflichtungen für jeden "rumzuschrauben".faknam hat geschrieben: ↑12. Aug 2019, 07:08
Gerne... unverheirateter 4-Personen-Haushalt, davon 2 minderjährige jeweils leibliche Kinder.
Netto-Einkommen
Person A: 2600,- EUR Hauptjob, 450,- EUR Nebenjob
Person B: 2000,- EUR Hauptjob, 384,- EUR Kindergeld
Verbindlichkeiten
Person A: 85000,- EUR verteilt auf 9 Gläubiger (geringste Einzelforderung 2500,- EUR, höchste 25000,- EUR), monatliche Ratenbelastung 1100,- EUR
Person B: 77000,- EUR verteilt auf 7 Gläubiger (geringste Einzelforderung 2000,- EUR, höchste 51000,- EUR), monatliche Ratenbelastung 890,- EUR
Vermutlich wird der Verwalter versuchen die Kinder jeweils anteilig herauszurechnen mit der Begründung, dass bereits der Unterhalt einer Person ausreicht damit das Kind nicht mehr bedürftig für den Unterhalt des anderen ist. Im schlimmsten Falle wird jeder nur eine Unterhaltsverpflichtung bezogen auf die Tabelle behalten. Genau kann man das nicht sagen, da dies immer Einzelfallentscheidungen sind.
Gehen wir also vom Vorgenannten "worst case" aus und legen die aktuelle Pfändungstabelle auf eine Insolvenzlaufzeit von 5 Jahren an.
Person A:
Ich gehe hier davon aus, dass der Hauptjob eine Vollzeitstelle ist und setze entsprechend für den Nebenjob laut gängiger Rechtsprechung gem. § 850a Abs. 1 ZPO lediglich die Hälfte des EInkommens als pfändbar an.
Wir kommen also hier auf ein Einkommen von 2825 Euro. Das macht laut Tabelle einen monatlich pfändbaren Betrag von 598,92 Euro. Das Ganze mal 60 Monate ergibt 35.935,20 Euro. Dies wäre der Betrag den Person A in einem Insolvenzverfahren übern Daumen loswerden würde wenn die Welt so bliebe wie sie jetzt ist.
Was zunächst mal bedeutet: Ein Insolvenzverfahren wäre wirtschaftlich sinnvoll da die Gesamtverschuldung von 85.000 Euro die errechnete Summe deutlich übersteigt.
Bei Person B ist es entsprechend noch deutlicher:
Einkommen 2000 Euro - ergibt laut Tabelle einen pfändbaren Betrag von 188,92 Euro. Das Ganze mal 60 Monate ergibt 11.335,20 Euro, was erheblich weniger ist als die Überschuldung von 77.000 Schleifen.
Heißt also für beide: Rein wirtschaftlich betrachtet ist ein Insolvenzverfahren für beide eine weise Idee.
Das hängt von vielen weiteren Faktoren ab wie z.b. euer Alter(jung ist hier schlecht), das Alter der Schulden (die sind ja frisch=nicht so gut) und die Gläubiger selbst. Es gibt Kreditinstitute die durchaus vergleichsbereit sind und den Einigungsversuch intelligent nach wirtschaftlichem Sinn bewerten - es gibt aber auch welche, die quasi aus Prinzip zu allem "Nein" sagen.
Ich empfehle den Leuten in ähnlichen Situationen i.d.R. den oben errechneten pfändbaren Betrag ein wenig aufzurunden um den außergerichtlichen Einigungsversuch erfolgversprechender zu machen und das ehrliche Ansinnen auf eine außergerichtliche Lösung ohne Insolvenzeröffnung zu demonstrieren.
Abgesehn davon macht das großzügige Aufrunden auch während der Planlaufzeit einiges einfacher und den Plan weniger angreifbar für korinthenkackerige Gläubiger.
Man könnt also bei Person A von 598,92 Euro auf etwa 650 oder 700 Euro monatlich aufrunden und diesen Betrag raterlich mit 60 Monaten Laufzeit zur vollständigen Erledigung anbieten.
Bei Person B entsprechend etwa 250 Euro monatlich.
Im Falle eines Gelingens wäre die monatliche Ratenbelastung dann insgesamt praktisch mehr als halbiert und die Nummer nach 5 Jahren ohne Insolvenzeröffnung gelaufen.
Wie immer gilt: Es müssen nicht alle zustimmen sondern nur eine Kopf- und Summenmehrheit zustimmender Gläubiger erreicht werden damit das Ganze gelingen kann. Es kommt bei solchen Geschichten also in erster Linie auf die Gläubiger mit dem höchsten Deckel an. Wenn die nicht wollen, hat man praktisch schon keine Chance mehr.