Guten morgen. Ich habe eine Frage die vielleicht auch andere Betroffene interessieren könnte.
Thema vbuh und Datenschutz. Wenn ein Inkassobüro nach erteilung der RSB die ausgenommene Forderung beim Arbeitgeber zur pfändung vor legt steht darauf das diese aus einer vbuh stammt bzw. Darf das inkasso Büro das dem arbeitgeber mitteilen ? Ich finde bei google nichts darüber. Ich denke nicht oder liege ich da falsch?
Vielen lieben Dank schon mal für Antworten.
LG Itak65
Inkasso schreibt Arbeitgeber an
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Re: Inkasso schreibt Arbeitgeber an
Rein denklogisch ja, da ansonsten der AG sich fragen müsste, weshalb trotz erfolgter RSB eine Forderung weiter besteht - ohne damit die Vorgehensweise näher zu berücksichtigen.
Ob er das jedoch müsste oder dazu rechtlich in welcher Form legitimiert ist weiß ich nicht.
Ob er das jedoch müsste oder dazu rechtlich in welcher Form legitimiert ist weiß ich nicht.
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