Hallo,
Ich stelle kommende Woche den Antrag zur Insolvenz.
Nun hab ich schon verstanden, dass ich ein P-Konto brauche.
Gibt es eine Empfehlung für einen Online-Anbieter?
Ich hab etwas Angst, dass mir das Konto dann ratzfatz gekündigt wird und dann steht ich da.
Ich hab auch verstanden, dass dann von meinem Lohn direkt gepfändet und das an den Insolvenzverwalter geht.
Kann ich mir direkt von meinem Anwalt (ja ich muss zum Anwalt, weil meine Firma mit drin hängt) eine Bescheinigung ausstellen lassen, dass der Freibetrag angepasst wird?
Was mache ich dann mit Überschüssen? Keksdose kaufen?
Oder kann man dann mit dem IV reden, dass der Freibetrag angepasst wird, damit jährliche Abrechnungen für Müll etc. abgedeckt werden können?
Weil dann nützt mir die Keksdose auch nix…
Vielen Dank vorab für eure Hilfe!
Liebe Grüße
Marika
P-Konto und Insolvenz
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Re: P-Konto und Insolvenz
Nein, P-Konto MUSS nicht (ist aber meist besser), Dein IV KANN Dein Konto auch 'freigeben'.
Meist wird eher eine Bank/Spaka mit Filiale vor Ort empfohlen, damit man ggf. einen menschlichen Ansprechpartner hat (der hat aber auch nicht unbedingt immer Ahnung von Insolvenz ...).
Wenn das P-Konto Dein einziges Konto ist, darf es nicht gekündigt werden.
Nein, Dein Lohn wird nicht gepfändet, Du wirst mit dem Inso-Antrag eine 'Abtretungserklärung' unterschreiben (wenn Du die Restschuldbefreiung willst), Du trittst also den pfändbaren Teil Deines Lohns an den IV ab. Und ja, das geht dann an den IV.
Nein, nur weil Deine (??) Firma mit drin hängt, brauchst Du nicht zwingend einen Anwalt.
Wird das denn eine Regelinsolvenz ?
Oder eine Verbraucherinsolvenz ?
Überschüsse von der Firma ?
Hast Du nicht mehr, denn SÄMTLICHE EINNAHMEN der Firma gehen an den IV, er ist dann quasi der Chef der Firma (und entscheidet dann auch über Deine Betriebsausgaben, ob oder ob nicht) - es sei denn, der IV gibt Deine Firma gem. InsO § 35 (2) frei:
https://dejure.org/gesetze/InsO/35.html
Nein, mit dem IV "kann man nicht reden".
Der gibt Deine Selbständigkeit frei oder nicht.
Und was vom Lohn (bist Du bei einer anderen Firma angestellt ?) pfändbar ist oder nicht, steht im Gesetz (ZPO), das entscheidet nicht der IV.
Wars Du schon mal bei einem Anwalt in der Sache ?
Da fehlen ja die absoluten 'basics' ...
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Re: P-Konto und Insolvenz
Hi Robo,
Vielen Dank für deine Antwort.
Ja ich war schon beim Anwalt und habe auch am Dienstag den nächsten Termin. Das sind nur Fragen, die mir im Kopf rumgeistern.
Die GmbH läuft nur im Nebenerwerb. Da gibt es keine Entnahmen und ich will das auch nicht weiterführen.
Ich bin noch in einer Festanstellung und wollte wissen, was ich mit Überschüssen aus dem Gehalt dort machen muss.
Laut Tabelle bleiben mir mir 2 Kindern knapp 3.000€.
Es gibt auch jährliche Abrechnungen, die ich dann entsprechend begleichen muss. Aber wenn ich dafür keine Rücklagen habe, wird das schwer. Und das Geld aus einer Keksdose nützt dann auch nur bedingt oder?
Viele Grüße
Marika
Vielen Dank für deine Antwort.
Ja ich war schon beim Anwalt und habe auch am Dienstag den nächsten Termin. Das sind nur Fragen, die mir im Kopf rumgeistern.
Die GmbH läuft nur im Nebenerwerb. Da gibt es keine Entnahmen und ich will das auch nicht weiterführen.
Ich bin noch in einer Festanstellung und wollte wissen, was ich mit Überschüssen aus dem Gehalt dort machen muss.
Laut Tabelle bleiben mir mir 2 Kindern knapp 3.000€.
Es gibt auch jährliche Abrechnungen, die ich dann entsprechend begleichen muss. Aber wenn ich dafür keine Rücklagen habe, wird das schwer. Und das Geld aus einer Keksdose nützt dann auch nur bedingt oder?
Viele Grüße
Marika
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Re: P-Konto und Insolvenz
Ach so meinst Du das, dann geht es so:
Dein Arbeitgeber ist als 'Drittschuldner' in der Pflicht, den pfändbaren Anteil Deines Lohns gem. Tabelle korrekt zu berechnen und da Du mit dem Antrag auf Eröffnung des Inso-Verfahrens zugleich auch eine 'Abtretungserklärung' unterschreiben wirst (sonst kein RSB-Verfahren), überweist der AG den pfändbaren Teil gem. Abtretungserklärung an den IV.
Den gem. Tabelle nichtpfändbaren Teil (Du meinst, ca. 3.000,- € ?, Deine beiden Kinder stehen auf Deiner Steuerkarte ? Dein AG weiß also von den Kindern ?) wird Dein AG Dir dann auf Dein Konto überweisen.
Jetzt kommt das Problem: Deine Bank wird Dich aber nur über den sogenannten 'Grundfreibetrag' auf Deinem P-Konto verfügen lassen, das sind ca. 1.560,-€ / Monat. Hier brauchst Du jetzt eine sogenannte "Quellenfreigabe" vom Gericht, d.h., alles Geld, was von der 'Quelle' AG auf Dein Konto kommt, soll das Gericht freigeben, weil ja schon beim AG gepfändet wird und er Dir nur den nichtpfändbaren Teil überweist. Denn sonst käme es ja zu einer Doppelpfändung.
Hier findest Du ein Formular vom Inso-Gericht Köln, pass es auf Deine Daten an, schick es an Dein Inso-Gericht (oder geh dort zur Rechtsantragsstelle) und wenn Du dann den Beschluss vom Gericht zur Quellenfreigabe hast, musst Du ihn zur Bank bringen:
https://www.ag-koeln.nrw.de/infos/Formu ... ag-905.pdf
Erst dann, wenn der Bank der Beschluß vom Gericht vorliegt, erst dann darf die Bank Dich über Dein gesamtes Rest-Gehalt verfügen lassen, welches von Deinem Arbeitgeber kommt.
Und dann kannst Du damit machen, was Du willst - ist ja der unpfändbare Teil Deines Gehaltes.
Alles klar soweit ?
Wenn nicht, frag Deinen Anwalt, bis Du es verstanden hast.
Oder sagt der: "Das kostet aber extra, wenn ich Sie zu Ihrer Inso berate, ausgemacht war ja nur das Inso-Verfahren der GmbH" ?
Dein Arbeitgeber ist als 'Drittschuldner' in der Pflicht, den pfändbaren Anteil Deines Lohns gem. Tabelle korrekt zu berechnen und da Du mit dem Antrag auf Eröffnung des Inso-Verfahrens zugleich auch eine 'Abtretungserklärung' unterschreiben wirst (sonst kein RSB-Verfahren), überweist der AG den pfändbaren Teil gem. Abtretungserklärung an den IV.
Den gem. Tabelle nichtpfändbaren Teil (Du meinst, ca. 3.000,- € ?, Deine beiden Kinder stehen auf Deiner Steuerkarte ? Dein AG weiß also von den Kindern ?) wird Dein AG Dir dann auf Dein Konto überweisen.
Jetzt kommt das Problem: Deine Bank wird Dich aber nur über den sogenannten 'Grundfreibetrag' auf Deinem P-Konto verfügen lassen, das sind ca. 1.560,-€ / Monat. Hier brauchst Du jetzt eine sogenannte "Quellenfreigabe" vom Gericht, d.h., alles Geld, was von der 'Quelle' AG auf Dein Konto kommt, soll das Gericht freigeben, weil ja schon beim AG gepfändet wird und er Dir nur den nichtpfändbaren Teil überweist. Denn sonst käme es ja zu einer Doppelpfändung.
Hier findest Du ein Formular vom Inso-Gericht Köln, pass es auf Deine Daten an, schick es an Dein Inso-Gericht (oder geh dort zur Rechtsantragsstelle) und wenn Du dann den Beschluss vom Gericht zur Quellenfreigabe hast, musst Du ihn zur Bank bringen:
https://www.ag-koeln.nrw.de/infos/Formu ... ag-905.pdf
Erst dann, wenn der Bank der Beschluß vom Gericht vorliegt, erst dann darf die Bank Dich über Dein gesamtes Rest-Gehalt verfügen lassen, welches von Deinem Arbeitgeber kommt.
Und dann kannst Du damit machen, was Du willst - ist ja der unpfändbare Teil Deines Gehaltes.
Alles klar soweit ?
Wenn nicht, frag Deinen Anwalt, bis Du es verstanden hast.
Oder sagt der: "Das kostet aber extra, wenn ich Sie zu Ihrer Inso berate, ausgemacht war ja nur das Inso-Verfahren der GmbH" ?
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Re: P-Konto und Insolvenz
Vielen Dank für deine Antwort robo.
Ja mein Arbeitgeber kennt die Kinder. Geburtsurkunden liegen vor.
Aber auf dem Konto ist dann ja nur alles bis 3.000€ frei vor Pfändung. Ich kann das schlecht als Sparkonto nutzen oder?
Also Überschüsse dann schon abheben und in die Keksdose?
Mein Anwalt beantwortet mir die Fragen sicher auch.
Ich dachte nur, dass ich bei dem P-Konto schon ein bisschen vorarbeiten kann, weil das auch ein paar Tage in Anspruch nimmt …
Liebe Grüße
Marika
Ja mein Arbeitgeber kennt die Kinder. Geburtsurkunden liegen vor.
Aber auf dem Konto ist dann ja nur alles bis 3.000€ frei vor Pfändung. Ich kann das schlecht als Sparkonto nutzen oder?
Also Überschüsse dann schon abheben und in die Keksdose?
Mein Anwalt beantwortet mir die Fragen sicher auch.
Ich dachte nur, dass ich bei dem P-Konto schon ein bisschen vorarbeiten kann, weil das auch ein paar Tage in Anspruch nimmt …
Liebe Grüße
Marika
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Re: P-Konto und Insolvenz
Nein, sparen ist im eröffneten Verfahren nicht möglich. Was du auf Sparkonten überweist, ist weg und wird an den Insolvenzverwalter abgeführt.
Jährliche Abrechnungen - falls möglich - auf kürzere Intervalle umstellen. Bei denen, wo das nicht möglich ist ... was sollen wir dazu sagen? Sparen ist offiziell im eröffneten Verfahren nicht möglich, bzw. das Geld an den Insolvenzverwalter. Auch das aus der Keksdose. Was du mit den Infos machst, ist deine Entscheidung.
Jährliche Abrechnungen - falls möglich - auf kürzere Intervalle umstellen. Bei denen, wo das nicht möglich ist ... was sollen wir dazu sagen? Sparen ist offiziell im eröffneten Verfahren nicht möglich, bzw. das Geld an den Insolvenzverwalter. Auch das aus der Keksdose. Was du mit den Infos machst, ist deine Entscheidung.
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Re: P-Konto und Insolvenz
Vielen Dank für eure Antworten. Das hab ich entsprechend verstanden.
Ich werde mich Montag mal um ein neues Konto kümmern und dann sehen wir weiter.
Ich hab nur ein bisschen Panik, dass es vermutlich eine gewisse Zeit geben wird, wo ich mal kurzzeitig ohne Zugang zum Konto bin, weil das gesperrt oder zu viel gepfändet wird.
Aber da kann ich auch entsprechende Vorkehrungen noch treffen.
Ich werde mich Montag mal um ein neues Konto kümmern und dann sehen wir weiter.
Ich hab nur ein bisschen Panik, dass es vermutlich eine gewisse Zeit geben wird, wo ich mal kurzzeitig ohne Zugang zum Konto bin, weil das gesperrt oder zu viel gepfändet wird.
Aber da kann ich auch entsprechende Vorkehrungen noch treffen.
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Re: P-Konto und Insolvenz
Ohne hier Werbung zu machen meine Erfahrung: mit der Postbank hatte ich bezgl. eines Basiskontos nebst Abwicklung in ein P-Konto die wenigsten Hürden, die mir 2 andere unter zwar fadenscheinigen Begründungen in den Weg legten. Auch steht lt. Vertrag vor Ort die Vorsprache nicht abgesprochen.
Wie es allerdings während der Insolvenz weiter läuft kann ich noch nicht beurteilen.
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