Mitte April 2025 = ich habe meinen Insolvenzantrag dem Insolvenzgericht eingereicht.
01. Juni 2025 = das Insolvenzverfahren wurde offiziell eröffnet und bekanntgegeben.
Nun war ich bereits bei meiner Insolvenzverwaltung, habe da alles geklärt, Konten und Verträge wurden aufgelöst, Schuldner haben sich bereits gemeldet etc.
Als Freiberufler habe ich eine Regelinsolvenz. Die Insolvenzverwaltung hat mir genehmigt und bestätigt, dass ich in der Insolvenz als Freiberufler arbeiten und meinen Pflichten nachkommen darf!
01.10.2025 = das Insolvenzgericht sendet mir eine Niederschrift zum Berichts- und Prüfungstermin.
Das Gericht stellt fest, dass...
* Der Termin ordnungsgemäß bekannt gemacht wurde
* Das Gläubigerverzeichnis rechtzeitig offengelegt wurde
* Der Bericht der Insolvenzverwaltung über Ursache und Lage vorliegen
* Das die IV ein Konto eingerichtet hat
* Die Forderungen den Rang und Betrag geprüft werden
* Das der nächste Bericht der IV in 6 Monaten zu erstatten ist
So meine zwei Fragen an Euch bitte
Erstens, wie geht es jetzt grob weiter? Was wird als nächstes passieren?
Zweitens, wann beginnt denn nun die Wohlverhaltensphase? Ich lese im Internet hier widersprüchliche Aussagen.
Die Privatinsolvenz beginnt mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, woran sich die Wohlverhaltensphase direkt anschließt.
Das würde ja bedeuten, bei mir ab dem 01.07.2025 ...? Dann bin ich bereits in der Wohlverhaltensphase? Meine IV konnte ich leider nicht fragen, da die diese Woche nicht mehr erreichbar ist.
Warum mich diese Frage umtreibt, ist die Aussage meiner IV.
Die bestätigte mir schriftlich, dass ich in der Wohlverhaltensphase meine selbständige freiberufliche Tätigkeit weiterführen dürfe. Dazu nahm sie einen fiktives Vergleichsgehalt eines Angestellten und vereinbarte mit mir, dass ich jeden Monat 1.000 Euro an sie abzuführen habe. Wenn ich mehr verdiene, darf ich den Übergewinn behalten.
Ich bin als selbständiger nicht an die rund 1.500 Euro gebunden. Das ist auch wichtig, sonst könnte ich nicht bei Kunden mit 2000 oder 3000 Euro in Vorleistung gehen bei Waren und nachher 4000 Euro kassieren (und damit 1000 Euro Gewinn bei einem Geschäft machen). Mir würde ja alles über 1.500 Euro weggenommen oder müsste abgeben.
Ich darf also Einkaufen und Rechnungen für meine selbständige Tätigkeit ausüben weit über der Pfändungsfreigrenze - muss aber monatlich den vereinbarten Betrag an die IV eben überweisen zur Schuldentilgung.
Beginnend, wenn sie die Pfändungen auf meinem Konto aufgehoben (die Pfändungen der Gläubiger blockiert hat). Und eben in der Wohlverhaltensphase. Denn vor der Wohlverhaltensphase muss ja alles was über 1.500 Euro ist in die Insolvenzmasse.
Kurzum - bin ich nicht in der Wohlverhaltensphase, müsste ich alle angesparten Beträge in die Insolvenzmasse geben. Bin ich in der Wohlverhaltensphase - muss ich nicht alles automatisch ab- und hergeben.
Daher die Frage - bin ich denn schon drin?
Danke.