Belastung nach Kreditaufnahme

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Martin22121
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Belastung nach Kreditaufnahme

Beitrag von Martin22121 »

Hi, ich musste einen Kredit aufnehmen und bezahle ihn ab.
In der letzten Zeit überkommt mich der Gedanke "was, wenn ich meinen Job verliere und so keinen Job finde". Das macht mich echt unruhig. Bisher hatte ich nie Schulden bzw. wenn schon sehr niedrige... Das belastet mich sehr. Vor allem weil ich Alleinverdiener bin...
Könnt ihr mir vielleicht paar Fragen beantworten? Das wäre echt super!!

1. Im Kreditvertrag steht, dass ich mein Gehalt an die Bank abtrete, wenn ich die Raten nicht zahle. Muss sich die Bank an die Pfändungstabelle halten? Ich verdiene ca. 3500 Euro netto. Bin verheiratet und habe zwei Kinder. Es wären somit ca. 210 Euro pfändbar. Ist das richtig?
2. Wenn die Bank mein Gehalt pfändet, kommt ja das gepfändete Gehalt auf meinem Konto an. Kann die Bank dann erneut mein Konto pfänden? Welche Freibeträge gelten dann hier?
3. Wenn die Bank mein Gehalt gepfändet hat, kann ein weiterer Gläubiger mein Konto pfänden? Wenn ja, welcher Freibetrag gilt dann hier?
4. Gilt bei der bei der Privatinsolvenz der selbe Freibetrag? Wären also bei 3500 Euro Gehalt ca. 200 Euro pfändbar?
5.Ist ein problemloser Übergang zur Gehalts- oder Kontopfändung möglich? Wenn der Fall der Fälle eintritt sollte ich sicherstellen ein P-Konto eingerichtet zu haben. Muss ich dann mit Ausfällen rechnen? Mir geht es darum, die Miete etc. rechtzeitig zu zahlen.
6. Macht der Vermieter Probleme wenn man Privatinsolvenz anmeldet oder das Gehalt / Konto gepfändet wird? Wird der Mietvertrag gekündigt?
7. Wenn ich die Pfändungstabelle rechne, beziehe ich mich nur auf mein Einkommen oder muss ich das Kindergeld zum Einkommen rechnen und so die Pfändungstabelle rechnen? Also wenn bei der Privatinsolvenz, Gehaltspfändung, Kontopfändung von meinen 3500 Euro netto ca. 200 Euro gepfändet werden, steht uns als Familie 3300 Euro + das Kindergeld in voller Höhe zur Verfügung? also ca. 3800 Euro?
8. Muss meine Ehefrau arbeiten gehen bei einer Privatinsolvenz oder einer Gehalts- oder Kontopfändung?
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Re: Belastung nach Kreditaufnahme

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Hi Martin22121,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Belastung nach Kreditaufnahme" geschaut?
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Shopgirl
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Re: Belastung nach Kreditaufnahme

Beitrag von Shopgirl »

Zuerst wäre zu prüfen, ob es für den Kredit eine Ausfallversicherung gibt. Ich bin da normalerweise kein großer Freund von, aber bei relativ hohen Beträgen und einer risikoreichen Finanzierung (nur ein Einkommen in der Familie) kann so was unter Umständen Sinn ergeben. Hast du so eine Versicherung mit abgeschlossen? Das steht im Kreditvertrag.

1. Ja, die 210 Euro kommen hin - vorausgesetzt deine Frau ist unterhaltsberechtigt.

2. Es gelten die gleichen Freibeträge wie auch bei einer Lohnpfändung. Da aber die Grundfreibeträge auf einem P-Konto niedriger sind, muss man den Freibetrag ggf. mittels entsprechender Bescheinigung erhöhen lassen.

3. Ja, auch weitere Gläubiger können pfänden. Dadurch ändert sich nichts am Freibetrag. Die Gläubiger werden der Reihe nach bedient.

4.Die Freibeträge bleiben gleich

5. Wenn jemand das Konto pfändet, hast du vier Wochen Zeit ein P-Konto einzurichten. Der Schutz gilt dann rückwirkend.

6. Ich kenne jetzt deinen Vermieter nicht ... Benachrichtigt wird er über die Insolvenzeröffnung zu 99%. Eine Insolvenz ist kein berechtigter Grund, um einen Mietvertrag zu kündigen. Solange du deine Miete zahlst, sollte das im Normalfall schon passen.

7. Kindergeld wird nicht zum Einkommen gezählt, das bleibt außen vor.

8. Hat deine Frau die Kreditverträge ebenfalls unterschrieben? Dann würden die Gläubiger versuchen sich das Geld bei ihr zu holen, wenn du in die Insolvenz gehst. Könnte deine Frau nicht arbeiten, um die Insolvenz grundsätzlich zu vermeiden?

Haben du und deine Frau Gemeinschaftskonten? Hierbei sollte man beachten, dass ein Gemeinschaftskonto nicht zum P-Konto werden kann. Bei angestrebter Insolvenz /Zahlungsunfähigkeit sollte man Konten immer sauber trennen.
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Martin22121
Neuankömmling
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Re: Belastung nach Kreditaufnahme

Beitrag von Martin22121 »

Vielen Dank für deine Antwort.

2. Auf meinem Konto gibt es außer meinem Gehalt keine weiteren Eingänge (und Kindergeld). Wenn von meinen 3500 Euro ca. 200 Euro gepfändet werden, gibt es also nichts mehr auf dem Konto zu pfänden? Ich muss hierzu den Freibetrag anpassen lassen. Habe ich das richtig verstanden?

3. Wenn der Gläubiger 1 bis zum Freibetrag alles gepfändet hat (durch Lohnpfändung), was könnten denn die anderen Gläubiger pfänden? Also bei einer Kontopfändung

5. Also kann ich die Miete rechtzeitig zahlen, solange ich mich um das P-Konto kümmere?

7. Aber bei einer Kontopfändung muss ich das der Bank irgendwie klar machen, oder? Wenn es jetzt nur um die Kontopfändung geht, würden von den 3500 Euro ca. 200 Euro gepfändet werden und somit hätten wir 3300 Euro + das Kindergeld in Höhe von 510 Euro zur Verfügung haben?

8. Meine Frau hat nichts unterschrieben. Sie könnte arbeiten natürlich. Aber würde sie gezwungen werden arbeiten zu gehen bei einer Privatinsolvenz oder bei einer Gehalts- oder Kontopfändung? Also das interessiert mich...
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Shopgirl
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Re: Belastung nach Kreditaufnahme

Beitrag von Shopgirl »

2. Genau. Du brauchst eine entsprechende Bescheinigung. Wie und wo du die kommst + eine Musterbescheinigung findest du unter anderem hier: https://www.verbraucherzentrale.de/wiss ... igung-6428

3. Nichts. Die müssen warten, bis der 1. Gläubiger vollständig befriedigt wurde. Dann ist der 2. dran, dann der 3. usw.

5. Wenn du ein P-Konto hast, kannst du innerhalb des Freibetrags überweisen, ja. Auch die Miete.

7. Dafür brauchst du die erwähnte Bescheinigung.

8. Nein, zwingen kann man deine Frau natürlich nicht. Das ist hier zum Glück nicht Nordkorea.

Magst du vielleicht ein bisschen mehr über deine Situation erzählen? Dann kann man dir vermutlich bedeutend besser helfen und dir bestimmt auch bessere Tipps geben.
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Martin22121
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Re: Belastung nach Kreditaufnahme

Beitrag von Martin22121 »

Vielen Dank für die Antworten. Also ich bin Alleinverdiener und mache mir echt Sorgen, dass ich mal den Kredit nicht bedienen kann. Die steigende Inflation, die allgemeine wirtschaftliche Unsicherheit usw. Ich habe einfach Angst und möchte einfach nur wissen, was im worst case ist....
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TomH
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Re: Belastung nach Kreditaufnahme

Beitrag von TomH »

Im "schlimmsten Fall" gibt es keine Schulden mehr.
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Neuling2025
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Re: Belastung nach Kreditaufnahme

Beitrag von Neuling2025 »

Shopgirl hat geschrieben: 15. Okt 2025, 21:06 2. Genau. Du brauchst eine entsprechende Bescheinigung. Wie und wo du die kommst + eine Musterbescheinigung findest du unter anderem hier: https://www.verbraucherzentrale.de/wiss ... igung-6428

3. Nichts. Die müssen warten, bis der 1. Gläubiger vollständig befriedigt wurde. Dann ist der 2. dran, dann der 3. usw.

5. Wenn du ein P-Konto hast, kannst du innerhalb des Freibetrags überweisen, ja. Auch die Miete.

7. Dafür brauchst du die erwähnte Bescheinigung.

8. Nein, zwingen kann man deine Frau natürlich nicht. Das ist hier zum Glück nicht Nordkorea.

Magst du vielleicht ein bisschen mehr über deine Situation erzählen? Dann kann man dir vermutlich bedeutend besser helfen und dir bestimmt auch bessere Tipps geben.
Nein zwingen kann man deine Frau .nicht zum arbeiten, aber der Insolvenzverwalter wird sie als unterhaltspflichtige Person herausnehmen, weil sie für sich allein sorgen kann,. Es sei denn sie ist arbeitsunfähig und kann das nachweisen.
Wenn das so nicht richtig ist, bitte korrigieren.
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Shopgirl
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Re: Belastung nach Kreditaufnahme

Beitrag von Shopgirl »

Nicht ganz. Solange sie kein Einkommen hat, gilt sie als unterhaltspflichtig. Das ist auch unabhängig davon, ob sie arbeitsfähig wäre.
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Neuling2025
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Re: Belastung nach Kreditaufnahme

Beitrag von Neuling2025 »

ok, danke
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