§200

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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Sorum
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§200

Beitrag von Sorum »

Ich habe ein Schreiben vom Gericht bekommen, in dem steht das "Mangels einer zu verteilenden Masse keine Schlussverteilung vorgenommen werden kann". Das Verfahren ist nach §200 Ins0 aufgehoben. Zum Treuhänder wurde mein Insolvenzverwalter, ein Anwalt, bestellt.

Das verwirrt mich ehrlich gesagt etwas; bedeutet dass das die Inso gescheitert ist? Kann eigentlich nicht sein, weil auf den nächsten Seiten meine Pflichten als Schuldner in einer Insolvenz aufgelistet sind. Die KI von google sagt das sinngemäß die Insolvenz gescheitert ist und die Gläubiger wieder beim Schuldner pfänden können. Aber wieso steht dann im Beschluss des Amtsgerichts das zum Treuhänder mein Insoverwalter eingesetzt wurde?
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Re: §200

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Hi Sorum,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "§200" geschaut?
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Neuling2025
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Re: §200

Beitrag von Neuling2025 »

Das Isolvenzverfahren wurde mangels Masse aufgehoben bedeutet das du jetzt für die restliche Zeit der 3 Jahre in der sogenannten Wohlverhaltensphase bist.
Also was gute für dich.
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Sorum
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Re: §200

Beitrag von Sorum »

Alles klar. Dann bin ich wohl mit falschen Wissen in die Insolvenz gegangen. Ich dachte erst das ich ich drei Jahre in der Insolvenz bin und danach die Wohlverhaltensphase beginnt. Aber gut, soll mir recht sein.
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Shopgirl
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Re: §200

Beitrag von Shopgirl »

Wer hat dich denn in die Insolvenz begleitet, wenn nicht mal die Dauer des Verfahrens bekannt war / ist?
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Sorum
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Re: §200

Beitrag von Sorum »

Ich war ganz normal bei einer Schuldnerberatung (Träger war Caritas)
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Neuling2025
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Re: §200

Beitrag von Neuling2025 »

Sorum hat geschrieben: 11. Okt 2025, 22:36 Ich war ganz normal bei einer Schuldnerberatung (Träger war Caritas)
Sorry, dann hast du nichts gefragt, oder nichts verstanden.
Weil eigentlich macht die Caritas eine gute Beratung. Wie willst du die 3 Jahre ohne Wissen schadlos überstehen.
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Sorum
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Re: §200

Beitrag von Sorum »

Na ja, ich bin ja nicht völlig unbedarft an die Sache gegangen. Habe auch in diesem Forum gelesen und mich von der Schuldenberatung bei mehreren Terminen über die Privatinsolvenz beraten lassen. Allerdings alles vor der Insolvenz, seitdem Erstantrag bin ich auf mich allein gestellt.
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TomH
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Re: §200

Beitrag von TomH »

Neuling2025 hat geschrieben: 12. Okt 2025, 09:39 Sorry, dann hast du nichts gefragt, oder nichts verstanden.
Weil eigentlich macht die Caritas eine gute Beratung. Wie willst du die 3 Jahre ohne Wissen schadlos überstehen.
Das interessiert mich nun auch:

1. Was kann man fragen was man nicht weiß, und

2. was bedeutet folgend ohne Wissen schadlos (die Insolvenz) zu überstehen?

Mein Anwalt hat mich in keinster Weise bislang zu irgend etwas aufgeklärt. Fragen muss ich mir daher für vor den Antrag selbst formulieren. Aber ohne einen Hinweis über etwaige Schäden durch Nichtwissen, sind mir ohne Recherche notgedrungen nicht bewusst.
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robo
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Re: §200

Beitrag von robo »

Wenn ein Schuldner im Insolvenzverfahren ist und z.B. nicht weiß, dass er als gutverdienender Arbeitnehmer mehr von seinem Lohn/Gehalt behalten darf als nur den "Grundfreibetrag" (von derzeit 1.560,- €/Monat) und deswegen keinen Antrag auf "Quellenfreigabe" stellt, dann kann sich daraus schon ein (finanzieller) "Schaden" ergeben.

Deswegen macht es schon Sinn, sich über die Insolvenz- und Pfändungsregeln selbst zu informieren und nicht nur darauf zu setzen, dass andere (egal, ob Schuldnerberatung, Anwalt, Insolvenzverwalter oder Gericht z.B.) einen schon über die eigenen Rechte informieren werden.

Und wenn man z.B. seine "Obliegenheiten" gem. InsO § 295 nicht kennt,
https://dejure.org/gesetze/InsO/295.html
riskiert man seine RSB = Restschuldbefreiung.
Dann war das ganze Inso-Verfahren für die Katz.
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caffery
praktischer Schuldnerberater
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Re: §200

Beitrag von caffery »

Shopgirl hat geschrieben: 11. Okt 2025, 18:49 Wer hat dich denn in die Insolvenz begleitet, wenn nicht mal die Dauer des Verfahrens bekannt war / ist?
Ach das muss kein schlechtes Licht auf den Berater werfen...

Ich erzähle den Zusammenhang mit der Aufhebung/WVP und Unterscheidung Insolvenz/Restschuldbefreiungsverfahren jedem - wirklich jedem - mindestens zwei Mal während ich ihn ins Verfahren begleite UND gebe ein Handout raus in dem das erklärt wird und trotzdem ruft gefühlt die Hälfte der Leute völlig verwirrt an wenn dieser Beschluss kommt weil sie denken, irgendwas wäre kaputt.

Der eigentlich falsche aber für die praktische Lebensrealität zutreffende Zusammenhang "Insolvenz dauert 3 Jahre" ist einfach so ein Grundding was sich im Stammhirn der Menschen festgesetzt hat. Da in dem Beschluss was anderes steht verwirrt es einfach fast immer - völlig egal was ein Mensch da vor 1-2 Jahren mal zu erzählt hat.
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