Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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meine Insolvenz wurde letztes Jahr am 01.08.2024 eröffnet. Seitdem verlief alles ruhig ich hatte vor über 2 Monaten vom Gericht eine Kopie vom Abschluss Bericht meines IV erhalten (den er bereits im März 25 erstellt hatte) & das nachträgliche Forderungen geprüft werden.
Prüfungsstichtag war der 14.08.2025 und seitdem Funkstille wie geht es nun weiter bin ich kurz vor der Wohlverhaltensphase oder kann das noch dauern?
Wenn Dein IV seinen Abschlussbericht bereits ans Gericht geschickt hat, dann liegt es jetzt am Gericht, Dein Inso-Verfahren gem. § 200 InsO aufzuheben, Dir den 'Aufhebungsbeschluß' zu schicken und hier zu veröffentlichen: https://neu.insolvenzbekanntmachungen.de
WANN Dein Gericht das macht, weiß niemand, kann ja niemand hier wissen, wie schnell Dein Gericht ist (Personalsituation, Urlaub, Krankenstand usw).
Aber WENN Du diesen Aufhebungsbeschluß dann hast, dann bist Du in der sogen. 'Wohlverhaltensphase' (taggenau bis zum Ablauf von drei Jahren nach Deiner Inso-Eröffnung).
Also Geduld.
Deine Gläubiger müssen bis zum St.Nimmersleinstag auf ihr Geld warten ... Du nur drei Jahre auf Deine RSB.