Schlusstermin ... Übergang in WVP
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Re: Schlusstermin ... Übergang in WVP
Sehe ich das richtig, dass Du Dich seit 18 Monaten in der PI befindest ?
Meine Schlußrechnung habe ich erst im letzten Monat erhalten und ich befinde mich seit knapp 3 Jahren in der PI !!
Habe mal eine Frage zu Deinem P-Konto..gab es Kontopfändungen am Anfang der PI ?
Meine Schlußrechnung habe ich erst im letzten Monat erhalten und ich befinde mich seit knapp 3 Jahren in der PI !!
Habe mal eine Frage zu Deinem P-Konto..gab es Kontopfändungen am Anfang der PI ?
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Re: Schlusstermin ... Übergang in WVP
Ja ich bin seit 12/2017 im eröffneten Verfahren und warte auf den Eintritt in die WVP. Wenn man quer liest, werden viele Verfahren nach +/-12 Monaten aufgehoben, wenn es nichts weiter zu verwerten gibt und nur pfändbare Lohnanteile fließen und es keine anderen Verfahrensprobleme (bestrittene Forderung/komische Gläubiger) gibt. Das trifft auf mich zu. Ich habe mir meine Akte bei Gericht angeschaut und es gab "keine Probleme". Im Gegenteil, der IV wurde sogar zur Erstellung der Schlußrechnung 2x aufgefordert.
Nein, mein Konto wurde mir bei Insolvenzeröffnung gekündigt und ich habe nach Verfahrenseröffnung in Absprache mit dem IV ein neues Konto bei einer anderen Bank eröffnet. Daher gab/gibt es definitiv keine Pfändung auf dem Konto. Sobald ich in der WVP bin, werde ich die Bank trotzdem um eine Bestätigung bitten und mein Konto wieder in ein normales Girokonto umwandeln.
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Re: Schlusstermin ... Übergang in WVP
Was spricht dagegen, das P-Konto direkt nach Insolvenzeröffnung wieder in ein Girokonto zu wandeln. Das erspart die lästige Übertragsberechnung. Habe mein P-Konto direkt einen Monat nach Prüfung des IV in ein Girokonto gewandelt und seit dem keinerlei Probleme..RubyGloom hat geschrieben: ↑12. Aug 2019, 10:37 Nein, mein Konto wurde mir bei Insolvenzeröffnung gekündigt und ich habe nach Verfahrenseröffnung in Absprache mit dem IV ein neues Konto bei einer anderen Bank eröffnet. Daher gab/gibt es definitiv keine Pfändung auf dem Konto. Sobald ich in der WVP bin, werde ich die Bank trotzdem um eine Bestätigung bitten und mein Konto wieder in ein normales Girokonto umwandeln.
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Re: Schlusstermin ... Übergang in WVP
Das ich mit dem IV eben keinen einvernehmlichen Kontakt hatte/habe und es bei Eröffnung ein paar Stolpersteine gab und ich kein Risiko eingehen wollte. Ich habe mehrfach falsche Aussagen/Antworten zu Nachfragen bekommen, bei denen ich dann "der Doofe" war.Christian hat geschrieben: ↑12. Aug 2019, 10:44 Was spricht dagegen, das P-Konto direkt nach Insolvenzeröffnung wieder in ein Girokonto zu wandeln. Das erspart die lästige Übertragsberechnung. Habe mein P-Konto direkt einen Monat nach Prüfung des IV in ein Girokonto gewandelt und seit dem keinerlei Probleme..
Wenn man eine 5-köpfige Familie zu ernähren hat, gehe ich lieber auf Nummer sicher und außer, dass es anstrengend ist, habe ich durch das P-Konto keine Nachteile und fühle mich eben in einem bestimmten Rahmen "sicher".
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Re: Schlusstermin ... Übergang in WVP
Einige Verwalter erteilen quasi prinzipiell keine Freigabe des Kontos vom Insolvenzbeschlag. Dann müssen Betroffene in jedem Falle bis zum Aufhebungsbeschluss bis zur Rückumwandlung warten.
Nicht weniger häufig und noch deutlich "nachhaltiger" was die P-Kontoerfordernis betrifft sind Altpfändungen auf dem P-Konto welches mit in die InsO gebracht wurde. Ohne Kontowechsel muss das P-Konto in solchen Fällen sogar bis zur Restschuldbefreiung geführt werden.
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Re: Schlusstermin ... Übergang in WVP
Wenn dort eine entsprechende Pfändung im Hintergrund steht ist das auch verständlich. Aber das IV sich hier wohl willkürlich verhalten, grauenvoll. Dann habe ich wohl Glück gehabt, dass ich wie beschrieben keinerlei Probleme hatte. Habe mal in einem anderen Beitrag geschrieben, dass auch ohne weitere Schwierigkeiten eine Prepaidkreditkarte möglich war.caffery hat geschrieben: ↑12. Aug 2019, 11:29 Einige Verwalter erteilen quasi prinzipiell keine Freigabe des Kontos vom Insolvenzbeschlag. Dann müssen Betroffene in jedem Falle bis zum Aufhebungsbeschluss bis zur Rückumwandlung warten.
Nicht weniger häufig und noch deutlich "nachhaltiger" was die P-Kontoerfordernis betrifft sind Altpfändungen auf dem P-Konto welches mit in die InsO gebracht wurde. Ohne Kontowechsel muss das P-Konto in solchen Fällen sogar bis zur Restschuldbefreiung geführt werden.
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Re: Schlusstermin ... Übergang in WVP
Naja, auch hier kann man das wohl auch vor der anderen Seite betrachten: Es ist ja nicht so, dass Verwalter dazu verpflichtet sind und es sogar für sie das Risiko birgt, dass sie u.U. hinter Kohle herlaufen müssen (und nicht umgekehrt - was die meisten naturgemäß lieber haben), was zu Mehrarbeit führen könnte.
Von daher kann man auch eher dankbar sein, dass es Verwalter gibt die sich darauf einlassen - muss es aber nicht als Verächtlich ansehen, wenn es jemand nicht macht. Aber "es schade finden" ist durchaus in Ordnung;)
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Re: Schlusstermin ... Übergang in WVP
Das ist eindeutig nicht willkürlich. Eigentlich darf der Insoverwalter überhaupt nicht freigeben. Formal ist Kontoguthaben eben pfändbare Masse. Sie wird gesetzlich nur durch die Einrichtung eines P-Kontos zu unpfändbarem Vermögen (in Höhe des "freien" Betrags). Das war vor gesetzlicher Einführung P-Konten noch anders, aber jetzt ist das ziemlich eindeutig. Wenn der Insolvenzverwalter Ihr Konto freigegeben hat, ist das seine Verantwortung, durchaus auch nachvollziehbar, aber rechtlich sicherlich nicht korrekt. Wenn man es ganz formal sieht, könnte ihn sogar Haftung drohen. Also das hat wirklich nix mit Willkür zu tun.caffery hat geschrieben: ↑12. Aug 2019, 16:31Naja, auch hier kann man das wohl auch vor der anderen Seite betrachten: Es ist ja nicht so, dass Verwalter dazu verpflichtet sind und es sogar für sie das Risiko birgt, dass sie u.U. hinter Kohle herlaufen müssen (und nicht umgekehrt - was die meisten naturgemäß lieber haben), was zu Mehrarbeit führen könnte.
Von daher kann man auch eher dankbar sein, dass es Verwalter gibt die sich darauf einlassen - muss es aber nicht als Verächtlich ansehen, wenn es jemand nicht macht. Aber "es schade finden" ist durchaus in Ordnung;)
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Re: Schlusstermin ... Übergang in WVP
Diesbezüglich habe ich eine andere Meinung. Der IV hat mein Girokonto auf Guthaben geprüft. Es war keines vorhanden und anschließend wurde das Konto freigegeben ( Der Vorgang war zeitlich auf einige Tage beschränkt ). Das ist mir an dieser Stelle nicht verständlich aus welchem Grund formal etwas nicht korrekt sein sollte. Zumal ich ja auch meine Vermögensverhältnisse offen gelegt habe und außer meinem Gehalt keine weiteren Werte zur Masse tangieren würde. Oder habe ich Dich hier falsch verstanden, was die rechtliche Situation betrifft ?Graf Wadula hat geschrieben: ↑12. Aug 2019, 19:24
Das ist eindeutig nicht willkürlich. Eigentlich darf der Insoverwalter überhaupt nicht freigeben. Formal ist Kontoguthaben eben pfändbare Masse. Sie wird gesetzlich nur durch die Einrichtung eines P-Kontos zu unpfändbarem Vermögen (in Höhe des "freien" Betrags). Das war vor gesetzlicher Einführung P-Konten noch anders, aber jetzt ist das ziemlich eindeutig. Wenn der Insolvenzverwalter Ihr Konto freigegeben hat, ist das seine Verantwortung, durchaus auch nachvollziehbar, aber rechtlich sicherlich nicht korrekt. Wenn man es ganz formal sieht, könnte ihn sogar Haftung drohen. Also das hat wirklich nix mit Willkür zu tun.
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Re: Schlusstermin ... Übergang in WVP
Nunja während des eröffneten Verfahrens gehört jeder Geldzufluss erstmal zur Masse.
Aufgrund des P-Kontos und der Pfändungstabelle sind Teile des Lohns aus einem Angestelltenverhältnis (oder vergleichbare Zahlungen) geschützt, aber das war es auch schon.
Egal ob Steuererstattungen, Nebenkostenerstattungen, Versicherungszahlungen, Rückerstattungen einer Onlinebestellung, Einkünfte aus Flohmarktverkäufen, Taschengeld von Oma ... es gehört alles zur Masse. Auch wenn bei Verfahrenseröffnung kein "Vermögen" auf deinem Konto ist, muss der Iv sicherstellen, dass aller Geldzufluss zur Masse gezogen wird. Gibt er das Konto frei, ist er auf Deine richtigen Angaben angewiesen. Solltest Du diese nicht machen, kann Dir zwar die RSB versagt werden, aber ausserdem ist der IV für solche "verschwiegenen" Einkünfte während des eröffneten Verfahrens haftbar.
Ich teile jeden Geldeingang ausser dem Gehaltseingang dem IV mit und auch die 9.78€ Nebenkostenerstattung vom Strom hat er eingezogen
70€ aus der Überschneidung der Freigabe des Gerichts und des Gehatseingangs hat er komischerweise nicht eingezogen und will sie auch nicht, weil sie ihm nicht zustehen, aber freigeben tut er sie auch nicht. Die Bank wiederrum sperrt es und nimmt es immer weiter mit, weil ich eben nur über einen bestimmten Freibetrag verfügen darf
Aufgrund des P-Kontos und der Pfändungstabelle sind Teile des Lohns aus einem Angestelltenverhältnis (oder vergleichbare Zahlungen) geschützt, aber das war es auch schon.
Egal ob Steuererstattungen, Nebenkostenerstattungen, Versicherungszahlungen, Rückerstattungen einer Onlinebestellung, Einkünfte aus Flohmarktverkäufen, Taschengeld von Oma ... es gehört alles zur Masse. Auch wenn bei Verfahrenseröffnung kein "Vermögen" auf deinem Konto ist, muss der Iv sicherstellen, dass aller Geldzufluss zur Masse gezogen wird. Gibt er das Konto frei, ist er auf Deine richtigen Angaben angewiesen. Solltest Du diese nicht machen, kann Dir zwar die RSB versagt werden, aber ausserdem ist der IV für solche "verschwiegenen" Einkünfte während des eröffneten Verfahrens haftbar.
Ich teile jeden Geldeingang ausser dem Gehaltseingang dem IV mit und auch die 9.78€ Nebenkostenerstattung vom Strom hat er eingezogen
70€ aus der Überschneidung der Freigabe des Gerichts und des Gehatseingangs hat er komischerweise nicht eingezogen und will sie auch nicht, weil sie ihm nicht zustehen, aber freigeben tut er sie auch nicht. Die Bank wiederrum sperrt es und nimmt es immer weiter mit, weil ich eben nur über einen bestimmten Freibetrag verfügen darf
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