Wer darf einen Versagungsantrag stelle; hätte der Insolvenzverwalter etwas davon?
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Wer darf einen Versagungsantrag stelle; hätte der Insolvenzverwalter etwas davon?
Hallo zusammen,
In einigen Wochen sind meine 3 Jahre vorbei. Bislang bin ich immer noch nicht in der Wohlverhaltensphase.
Meine Fragen sind nun:
1. Wenn jemand einen Versagungsantrag stellt, macht dieser das dann innerhalb der 3 Jahre oder nach den 3. Jahren? Hätte ich davon schon etwas mitbekommen?
2. Wer kann einen Versagungsantrag stellen?
3. Hätte der Insolvenzverwalter einen Vorteil, wenn sowas gestellt wird?
Danke und liebe Grüße
In einigen Wochen sind meine 3 Jahre vorbei. Bislang bin ich immer noch nicht in der Wohlverhaltensphase.
Meine Fragen sind nun:
1. Wenn jemand einen Versagungsantrag stellt, macht dieser das dann innerhalb der 3 Jahre oder nach den 3. Jahren? Hätte ich davon schon etwas mitbekommen?
2. Wer kann einen Versagungsantrag stellen?
3. Hätte der Insolvenzverwalter einen Vorteil, wenn sowas gestellt wird?
Danke und liebe Grüße
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Re: Wer darf einen Versagungsantrag stelle; hätte der Insolvenzverwalter etwas davon?
Hi Schuldner81,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Wer darf einen Versagungsantrag stelle; hätte der Insolvenzverwalter etwas davon?" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Wer darf einen Versagungsantrag stelle; hätte der Insolvenzverwalter etwas davon?" geschaut?
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Re: Wer darf einen Versagungsantrag stelle; hätte der Insolvenzverwalter etwas davon?
1. Nach Ablauf der 3 Jahre werden die Gläubiger zu Ihrem Antrag auf Erteilung der RSB angehört (§ 300 InsO); das erfolgt meist durch eine öffentliche Bekanntmachung (sie können das sehen bei www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die Anhörung gibt eine Frist vor, in der ein solcher Antrag gestellt werden kann. Danach ist das nicht mehr möglich.
2. Den Antrag können nur Gläubiger stellen, die in ihrem Verfahren auch eine Forderung angemeldet haben.
3. nein
2. Den Antrag können nur Gläubiger stellen, die in ihrem Verfahren auch eine Forderung angemeldet haben.
3. nein
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Re: Wer darf einen Versagungsantrag stelle; hätte der Insolvenzverwalter etwas davon?
Der einzige Grund, warum der IV / Treuhänder einen Versagensantrag stellt ist, wenn seine Mindestvergütung nicht bezahlt wird. Und die ist zumindest für Privatpersonen wirklich nicht hoch. Wenn ich mich nicht täusche um die 120 Euro.
Einmal habe ich einen solchen Fall bei insolvenzbekanntmachungen.de gesehen und das war auch noch eine Firma in der Nähe. Im Regelfall ist das aber in der Tat eher sehr selten.
Einmal habe ich einen solchen Fall bei insolvenzbekanntmachungen.de gesehen und das war auch noch eine Firma in der Nähe. Im Regelfall ist das aber in der Tat eher sehr selten.
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Re: Wer darf einen Versagungsantrag stelle; hätte der Insolvenzverwalter etwas davon?
Das der IV/Treuhänder einen Versagungsantrag stellt ist mir neu.mischa1981 hat geschrieben: ↑12. Sep 2025, 00:29 Der einzige Grund, warum der IV / Treuhänder einen Versagensantrag stellt ist, wenn seine Mindestvergütung nicht bezahlt wird. Und die ist zumindest für Privatpersonen wirklich nicht hoch. Wenn ich mich nicht täusche um die 120 Euro.
Einmal habe ich einen solchen Fall bei insolvenzbekanntmachungen.de gesehen und das war auch noch eine Firma in der Nähe. Im Regelfall ist das aber in der Tat eher sehr selten.
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Re: Wer darf einen Versagungsantrag stelle; hätte der Insolvenzverwalter etwas davon?
Hi Neuling2025, doch das kann er. Paragraph.298 Inso.
Itak65
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Re: Wer darf einen Versagungsantrag stelle; hätte der Insolvenzverwalter etwas davon?
Ne, da stellt das Inso Gericht den Antrag, nicht der IV/Treuhänder
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Re: Wer darf einen Versagungsantrag stelle; hätte der Insolvenzverwalter etwas davon?
Ich kann es dir jetzt nicht mehr wörtlich wiedergeben, jedoch habe ich bei Insolvenzbekanntmachungen.de gelesen, dass einer Firma die RSB versagt wurde auf Antrag des Treuhänders.Neuling2025 hat geschrieben: ↑12. Sep 2025, 12:46Das der IV/Treuhänder einen Versagungsantrag stellt ist mir neu.mischa1981 hat geschrieben: ↑12. Sep 2025, 00:29 Der einzige Grund, warum der IV / Treuhänder einen Versagensantrag stellt ist, wenn seine Mindestvergütung nicht bezahlt wird. Und die ist zumindest für Privatpersonen wirklich nicht hoch. Wenn ich mich nicht täusche um die 120 Euro.
Einmal habe ich einen solchen Fall bei insolvenzbekanntmachungen.de gesehen und das war auch noch eine Firma in der Nähe. Im Regelfall ist das aber in der Tat eher sehr selten.
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Re: Wer darf einen Versagungsantrag stelle; hätte der Insolvenzverwalter etwas davon?
Eine Firma kann keine Restschuldbefreiung erhalten. nur normale Personen. Wahrscheinlich hatte der, der die RSB erhalten hat, eine Firma (als Einzelkaufmann).mischa1981 hat geschrieben: ↑13. Sep 2025, 16:21Ich kann es dir jetzt nicht mehr wörtlich wiedergeben, jedoch habe ich bei Insolvenzbekanntmachungen.de gelesen, dass einer Firma die RSB versagt wurde auf Antrag des Treuhänders.Neuling2025 hat geschrieben: ↑12. Sep 2025, 12:46
Das der IV/Treuhänder einen Versagungsantrag stellt ist mir neu.
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Re: Wer darf einen Versagungsantrag stelle; hätte der Insolvenzverwalter etwas davon?
Richtig. Eine Firma wurde genannt und eben der Geschäftsführer als natürliche Person. Da stand dann, dass der Treuhänder beantragt hat, dass dem GF die RSB versagt wird. Gründe standen keine drin, aber so viele Gründe gibt es nicht, dass ein Treuhänder die Versagung beantragt.Graf Wadula hat geschrieben: ↑13. Sep 2025, 16:38Eine Firma kann keine Restschuldbefreiung erhalten. nur normale Personen. Wahrscheinlich hatte der, der die RSB erhalten hat, eine Firma (als Einzelkaufmann).mischa1981 hat geschrieben: ↑13. Sep 2025, 16:21
Ich kann es dir jetzt nicht mehr wörtlich wiedergeben, jedoch habe ich bei Insolvenzbekanntmachungen.de gelesen, dass einer Firma die RSB versagt wurde auf Antrag des Treuhänders.
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