Vereinstätigkeit in WVP

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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Blecheimer
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Vereinstätigkeit in WVP

Beitrag von Blecheimer »

Hallo zusammen,

nachdem Ihr mir bei zwei anderen Themen schon so toll weitergeholfen habt (wofür ich mich herzlich bedanke), habe ich mal wieder eine Frage, die ich mir auch durch googlen nicht beantworten konnte.

Ich bin Mitglied in einem sehr kleinen Verein (13 Mitglieder). Nun ist der zweite Vorsitzende gestorben, der erste Vorsitzende hat keinen Bock mehr und der Kassenwart ist weggezogen.

Um den Verein nicht schließen zu müssen, müssen diese drei Ämter neu besetzt werden. Ein Kassenwart und ein zweiter Vorsitzender haben sich gefunden, keiner möchte Erster Vorsitzender sein.

Ich würde das Amt übernehmen, weiß aber nicht, ob es da Probleme mit meiner noch laufenden WVP geben kann, ich hätte ja theoretisch Zugriff auf Vereinsvermögen (der Kassenwart und der Erste Vorsitzende müssen auf das Vereinskonto zugreifen können und zeichnen im Vier-Augen-Prinzip Rechnungen frei). Jetzt könnte man sagen: "Weiß ja keiner.", allerdings werden Vorstandsämter in Vereinen über einen Notar beim Amtsgericht eingetragen. Es wäre zwar nicht das Amtsgericht, das auch für meine Insolvenz zuständig ist, aber trotzdem die Frage, inwieweit das problematisch sein könnte.

Vielen Dank für Eure Hilfe.
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Re: Vereinstätigkeit in WVP

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Hi Blecheimer,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Vereinstätigkeit in WVP" geschaut?
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insolaner
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Re: Vereinstätigkeit in WVP

Beitrag von insolaner »

Moin, wenn überhaupt, würde ich die Probleme lediglich auf der Seite des Vereines sehen, so nach dem Motto "der ist pleite, und kann auf unser Geld zugreifen" - Du bist ja nicht auf Grund der WVP verpflichtet, asketisch wie ein Mönch zu leben...

Just my 2c, und der gesunde Menschenverstand ist ja manchmal anders als die Paragraphen, wobei mich das hier doch sehr wundern würde.
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caffery
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Re: Vereinstätigkeit in WVP

Beitrag von caffery »

Mir würde hier auch kein Problem für die WVP einfallen wollen. Natürlich müssten Einkünfte aus der Tätigkeit u.U. mitgeteilt werden. Aber sonst... wüsste ich da nix.
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Blecheimer
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Re: Vereinstätigkeit in WVP

Beitrag von Blecheimer »

Ja, ich denke auch, dass es keine Probleme seitens des TH oder Insolvenzgerichts geben dürfte, aber man weiß ja nie.

Es ist ja auch nicht wirklich viel Vereins"vermögen". 2000,-€ jedes Jahr an Mitgliedsbeiträgen rein und 1900,-€ wieder raus für Pacht, Verbandszugehörigkeit, usw.
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Blecheimer
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Re: Vereinstätigkeit in WVP

Beitrag von Blecheimer »

caffery hat geschrieben: 12. Aug 2019, 11:33 Mir würde hier auch kein Problem für die WVP einfallen wollen. Natürlich müssten Einkünfte aus der Tätigkeit u.U. mitgeteilt werden. Aber sonst... wüsste ich da nix.
Es ist, wie gesagt, ein kleiner Angelverein. Da werden diese Ämter ehrenamtlich, also unentgeltlich, ausgeübt.
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caffery
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Re: Vereinstätigkeit in WVP

Beitrag von caffery »

Blecheimer hat geschrieben: 12. Aug 2019, 11:36 ehrenamtlich, also unentgeltlich
Das Eine muss nicht zwingend gleichbedeutend mit dem Anderen sein.

Aber wenn das in dem Fall so ist, wüsste ich wie gesagt nichts was da ein Problem darstellen könnte.
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insolaner
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Re: Vereinstätigkeit in WVP

Beitrag von insolaner »

falls jemand für diese Tätigkeit eine Erstattung von Fahrtkosten bekommt, müsste die dann beim IV angemeldet werden, oder ist das ja sowieso nur ein durchlaufender Posten?

Und, um es mal auf die Spitze zu treiben, was wäre mit einer "Aufwandsentschädigung" von zB 20 Euro für einen ganzen Tag oder gar ein ganzes Wochenende?
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Blecheimer
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Re: Vereinstätigkeit in WVP

Beitrag von Blecheimer »

caffery hat geschrieben: 12. Aug 2019, 11:39
Blecheimer hat geschrieben: 12. Aug 2019, 11:36 ehrenamtlich, also unentgeltlich
Das Eine muss nicht zwingend gleichbedeutend mit dem Anderen sein.

Aber wenn das in dem Fall so ist, wüsste ich wie gesagt nichts was da ein Problem darstellen könnte.
Oh, wieder was gelernt. Ich dachte immer, Ehrenamtlich = unbezahlt.
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Blecheimer
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Re: Vereinstätigkeit in WVP

Beitrag von Blecheimer »

insolaner hat geschrieben: 12. Aug 2019, 13:25 falls jemand für diese Tätigkeit eine Erstattung von Fahrtkosten bekommt, müsste die dann beim IV angemeldet werden, oder ist das ja sowieso nur ein durchlaufender Posten?

Und, um es mal auf die Spitze zu treiben, was wäre mit einer "Aufwandsentschädigung" von zB 20 Euro für einen ganzen Tag oder gar ein ganzes Wochenende?
Das sind die Sachen, an die man nicht denkt. ;)

Ich könnte mir zwar z.B. Druckerpatronen o.ä. aus der Vereinskasse erstatten lassen, aber das mache ich aus verschiedenen Gründen nicht. Bei den maximal 50 Seiten, die ich pro Jahr ausdrucke, lohnt der Aufwand nicht außerdem fänd ich das ziemlich kleinlich. :D
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