Hallo,
ich muss demnächst eine Vermögensauskunft abgeben. Ich habe Termin in der nächsten Woche. Was muss ich dabei beachten? Und dabei gleich noch eine Frage... ich habe ein Vertragshandy was ich derzeit noch monatlich abbezahle. Darf dies gepfändet werden?
Viele Grüße
Peter
Vermögensauskunft - was dabei beachten?
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Re: Vermögensauskunft - was dabei beachten?
Hi Peterle,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Vermögensauskunft - was dabei beachten?" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Vermögensauskunft - was dabei beachten?" geschaut?
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Re: Vermögensauskunft - was dabei beachten?
Lass den Gerichtsvollzieher rein, biete ihm einen Kaffee an und beantworte einfach alles offen und ehrlich.
Dein Handy brauchst du nicht zu befürchten, es sei denn es ist aus Gold
Halte am besten alle Unterlagen bereit, die auf der Einladung stehen, damit machst du es ihm und dir deutlich leichter und er wird es dir danken.
Mach dir keinen Kopf, das ist auch nur ein Mensch
Dein Handy brauchst du nicht zu befürchten, es sei denn es ist aus Gold

Halte am besten alle Unterlagen bereit, die auf der Einladung stehen, damit machst du es ihm und dir deutlich leichter und er wird es dir danken.
Mach dir keinen Kopf, das ist auch nur ein Mensch

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Re: Vermögensauskunft - was dabei beachten?
Hallo Peter,
ich kann dich beruhigen, wenn der GV einer von den vernünftigen ist, wird es nicht schlimm.
Ich habe vor ein paar Wochen erstmalig mein "Vermögen" erklärt, allerdings beim GV im Büro.
Mir war auch nicht ganz wohl dabei aber zu unrecht.
Mir wurde gesagt, dass Smartphones die älter als ein halbes oder ein Jahr sind, nicht interessieren. Wenn sie unter Eigentumsvorbehalt des Mobilfunkanbieter stünden oder sonst wie abbezahlt würden, auch nicht wirklich. Theoretisch könnte man solche Smartphones vorab pfänden und dann nach Ablauf des Vertrages einkassieren, wenn das nicht länger als 1 Jahr oder ein halbes (bin nicht ganz sicher) dauern würde. Aber das sei mehr eine theoretische Variante wegen des Aufwand-Nutzen Verhältnisses. Ähnlich sei es bei Computern und Austauschpfändungen. Da müsste nach Anrechnung der Kosten für den ganzen Vorgang noch einiges übrig bleiben, damit sich das lohnt.
Man könnte hinterfragen, ob man alle Konnten die man so hat (auch im Internet wie PayPal etc.) Wirklich braucht. Manchmal dümpelt sowas leer und traurig vor sich hin, produziert aber, wenn es sinnlos gepfändet wird ebenso sinnlosen Aufwand und Kosten.
Ansonsten:
Am besten einfach korrekt sein.
Viele Grüße
ich kann dich beruhigen, wenn der GV einer von den vernünftigen ist, wird es nicht schlimm.
Ich habe vor ein paar Wochen erstmalig mein "Vermögen" erklärt, allerdings beim GV im Büro.
Mir war auch nicht ganz wohl dabei aber zu unrecht.
Mir wurde gesagt, dass Smartphones die älter als ein halbes oder ein Jahr sind, nicht interessieren. Wenn sie unter Eigentumsvorbehalt des Mobilfunkanbieter stünden oder sonst wie abbezahlt würden, auch nicht wirklich. Theoretisch könnte man solche Smartphones vorab pfänden und dann nach Ablauf des Vertrages einkassieren, wenn das nicht länger als 1 Jahr oder ein halbes (bin nicht ganz sicher) dauern würde. Aber das sei mehr eine theoretische Variante wegen des Aufwand-Nutzen Verhältnisses. Ähnlich sei es bei Computern und Austauschpfändungen. Da müsste nach Anrechnung der Kosten für den ganzen Vorgang noch einiges übrig bleiben, damit sich das lohnt.
Man könnte hinterfragen, ob man alle Konnten die man so hat (auch im Internet wie PayPal etc.) Wirklich braucht. Manchmal dümpelt sowas leer und traurig vor sich hin, produziert aber, wenn es sinnlos gepfändet wird ebenso sinnlosen Aufwand und Kosten.
Ansonsten:
Am besten einfach korrekt sein.
Viele Grüße
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