Hallo...
Heute brauche Ich mal Wissen..
Ich bin Ehrenamtlicher Betreuer von einer Behinderten Person.
Also nicht rechtlich festgestellter Betreuer.
Kann Ich für Sie ein Insolvenzverfahren durchführen, wenn Sie mich beauftragt?
Und was ist mit Schulden bei der Grundsicherung, hier Kreditgewaehrung für Mietkaution usw?
Sind diese Schulden von der RSB umfasst oder nicht?
MfG
El Torro
Inso Verfahren
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Re: Inso Verfahren
Kann ich dir nicht sagen. Aber du kannst ja einfach mal bei der Caritas anrufen und nachfragen, die haben auch ne eigene Schuldnerberatung.
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Re: Inso Verfahren
Nein (zumindest nicht in jeder mir bekannten Definition von "durchführen")
Theoretisch ja - praktisch (damit meine ich das was hier wahrscheinlich gemeint ist) nein (die Kommune hat trotzdem noch "den Finger auf der Kaution")
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Re: Inso Verfahren
Ich habe von ihr eine Vollmacht, das Ich mich um alle Finanziellen Dinge kümmere....was Ich auch mache.
Aber nichts vom Gericht oder so ausgestellt.
Aber nichts vom Gericht oder so ausgestellt.
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Re: Inso Verfahren
Hallo,
durchgeführt wird das Insolvenzverfahren ja letztlich vom Gericht und dem Insolvenzverwalter.
Du kannst im Vorfeld und auch nach der Eröffnung in jedem Fall unterstützen. Wie die Beratungsstelle das genau handhabt, frag am besten nach. Bei uns muss der Klient mindestens zwei Mal dabei sein: zu einem Erstgespräch, damit er - im Rahmen seiner Möglichkeiten - weiß, was geplant ist und zur Unterschrift des Insolvenzantrages. Wenn er Rechtsgeschäfte tätigen darf, kann er den Antrag ja selbst unterschreiben.
Was das Mietkautionsdarlehen betrifft und die Grundsicherung, so muss das mit angegeben werden, aber es wird während der Insolvenz noch aufgerechnet werden dürfen. Nach der Restschuldbefreiung - falls dann noch was übrig ist - wahrscheinlich nicht mehr.
Grüße
Paula
durchgeführt wird das Insolvenzverfahren ja letztlich vom Gericht und dem Insolvenzverwalter.
Du kannst im Vorfeld und auch nach der Eröffnung in jedem Fall unterstützen. Wie die Beratungsstelle das genau handhabt, frag am besten nach. Bei uns muss der Klient mindestens zwei Mal dabei sein: zu einem Erstgespräch, damit er - im Rahmen seiner Möglichkeiten - weiß, was geplant ist und zur Unterschrift des Insolvenzantrages. Wenn er Rechtsgeschäfte tätigen darf, kann er den Antrag ja selbst unterschreiben.
Was das Mietkautionsdarlehen betrifft und die Grundsicherung, so muss das mit angegeben werden, aber es wird während der Insolvenz noch aufgerechnet werden dürfen. Nach der Restschuldbefreiung - falls dann noch was übrig ist - wahrscheinlich nicht mehr.
Grüße
Paula
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Re: Inso Verfahren
Dann bist du nicht ehrenamtlicher Betreuer, sondern bevollmächtigte Person.
Das ist ein himmelweiter Unterschied!
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