Hallo liebe Community,
Da bald das Weihnachtsgeld kommt, muss ich mich um eine Quellenfreigabe kümmern.
Wenn ich das in Google eingebe, kommt ein PDF Dokument von der Stadt Berlin.
Ist es das richtige?
Dort soll man auch unter anderem einen Text eingeben , warum man das Geld benötigt und Kontoauszüge der letzten drei Monate mit beifügen mit sämtlichen Geld ein und Ausgängen?
Ebenso soll man angeben , um welche Pfändungssache es sich handelt , was wenn man mehrere hat?
Hilft ansonsten auch die Schuldnerberatung weiter?
Kann man auch zum Gericht hinfahren und das vor Ort erledigen?
Besten Dank für eure Hilfe!
Wo beantrage ich eine Quellenfreigabe in Berlin?
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
-
- Bot
- Beiträge: 263
- Registriert: 26. Jan 2020
Re: Wo beantrage ich eine Quellenfreigabe in Berlin?
Hi Marc01,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Wo beantrage ich eine Quellenfreigabe in Berlin?" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Wo beantrage ich eine Quellenfreigabe in Berlin?" geschaut?
0
Re: Wo beantrage ich eine Quellenfreigabe in Berlin?
https://www.verbraucherzentrale.nrw/sit ... betrag.pdf
Diesen Antrag schickst Du an das Gericht, welches Dir den Vollstreckungsbeschluss geschickt hat, resp. an Dein Inso-Gericht, wenn Du im Inso-Verfahren bist (ich hab keine Lust, Deine vorherigen Beiträge durchzusuchen, wie der Stand der Dinge bei Dir st).
Viel Glück !
Diesen Antrag schickst Du an das Gericht, welches Dir den Vollstreckungsbeschluss geschickt hat, resp. an Dein Inso-Gericht, wenn Du im Inso-Verfahren bist (ich hab keine Lust, Deine vorherigen Beiträge durchzusuchen, wie der Stand der Dinge bei Dir st).
Viel Glück !
0
Re: Wo beantrage ich eine Quellenfreigabe in Berlin?
Hallo Robo,robo hat geschrieben: ↑20. Aug 2025, 23:22 https://www.verbraucherzentrale.nrw/sit ... betrag.pdf
Diesen Antrag schickst Du an das Gericht, welches Dir den Vollstreckungsbeschluss geschickt hat, resp. an Dein Inso-Gericht, wenn Du im Inso-Verfahren bist (ich hab keine Lust, Deine vorherigen Beiträge durchzusuchen, wie der Stand der Dinge bei Dir st).
Viel Glück !
Danke für deine Hilfe!
Ich will kurz erklären:
Ich habe sehr viele Schulden und mich ( auch wegen Tipps aus dem Forum) entschlossen, mich Pfänden zu lassen, da wir insgesamt als Familie , sonst viel weniger als eine Familie haben, die Bürgergeld erhält.
Und das bei einem Vollzeit Job.
Insolvenz ist nicht möglich.
Kurz noch einige Fragen, ich hoffe du kannst mir auch da helfen.
1. Ich soll das wirklich an das Gericht schicken, von dessem die Forderung ist?
2.was Wenn ich mehrere Forderungen( Pfändungen) von unterschiedlichen Gerichten aus unterschiedlichen Städten habe ( verschiedene Gläubiger) , muss ich das.dann an jedes einzelne Gericht schicken?
3. Gibt es kein extra Gericht für sowas, Schuldengericht oder Pfändungsgericht)?
4. Muss ich das dann jetzt zwei mal im Jahr ausfüllen, also einmal zum Urlaubsgeld und einmal wenn es Weihnachtsgeld gibt?
5. Ich habe zwei Auswahlmöglichkeiten in dem Antrag, welches soll ich ankreuzen?
1.pfändungsfreien Betrag nach Bundes-/ Landesrecht gem. beigefügtem Bewilligungsbescheid, § 906 Abs. 2 ZPO
Oder
2.um einen für pfändungsfrei zu erklärenden Betrag aufgrund ausdrücklicher Zweckbindung, § 906 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 851 ZPO. Über den genannten Betrag kann ich aktuell nicht verfügen; aufgrund Zeitablaufs droht der gesetzlich vorgesehene Pfändungsschutz durch Auszahlung des benannten Betrages an den/die Pfändungsgläubiger ins Leere zu laufen.
Vielen Dank im voraus für die Mühe!
0
Re: Wo beantrage ich eine Quellenfreigabe in Berlin?
Sorry noch einen Punkt, den ich nicht verstehe.
Auf jeder Webseite steht :
Nachweis der Zahlung:
Man soll die Gehaltsabrechnungen mit dem Urlaubsgeld dem Antrag beifügen.
AUSSERDEM steht da:
Rechtzeitig handeln:
Beantragen Sie die Erhöhung des Freibetrags rechtzeitig, bevor das Urlaubsgeld ausgezahlt wird, da Sie die bereits gezahlten Beträge später nicht mehr zurückbekommen.
Wie soll das gehen?!?!
Wie soll ich, bevor das Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld kommt, einen Nachweis darüber haben, wenn ich den Lohnschein erst danach , also nach Auszahlung bekomme??
Auf jeder Webseite steht :
Nachweis der Zahlung:
Man soll die Gehaltsabrechnungen mit dem Urlaubsgeld dem Antrag beifügen.
AUSSERDEM steht da:
Rechtzeitig handeln:
Beantragen Sie die Erhöhung des Freibetrags rechtzeitig, bevor das Urlaubsgeld ausgezahlt wird, da Sie die bereits gezahlten Beträge später nicht mehr zurückbekommen.
Wie soll das gehen?!?!
Wie soll ich, bevor das Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld kommt, einen Nachweis darüber haben, wenn ich den Lohnschein erst danach , also nach Auszahlung bekomme??
0
-
- praktischer Schuldnerberater
- Reaktionen: 459
- Beiträge: 2750
- Registriert: 13. Aug 2018, 20:45
Re: Wo beantrage ich eine Quellenfreigabe in Berlin?
Ohne den Text gelesen zu haben:
Ich vermute, Deine Zitate sind aus dem Zusammenhang gerissen.
Euer Kaffeesatzleser...
Ich vermute, Deine Zitate sind aus dem Zusammenhang gerissen.
Mit "ausgezahlt" ist hier wahrscheinlich sowas wie "an den Gläubiger ausgezahlt" gemeint. Man soll also den Antrag stellen, bevor das Geld vom Konto ausgezahlt, also ausgekehrt wurde - und natürlich nicht bevor der Arbeitgeber das Geld an Dich ausgezahlt hat (was ja quasi unmöglich wäre).
Euer Kaffeesatzleser...

0
Re: Wo beantrage ich eine Quellenfreigabe in Berlin?
Robo , noch eine Frage.robo hat geschrieben: ↑20. Aug 2025, 23:22 https://www.verbraucherzentrale.nrw/sit ... betrag.pdf
Diesen Antrag schickst Du an das Gericht, welches Dir den Vollstreckungsbeschluss geschickt hat, resp. an Dein Inso-Gericht, wenn Du im Inso-Verfahren bist (ich hab keine Lust, Deine vorherigen Beiträge durchzusuchen, wie der Stand der Dinge bei Dir st).
Viel Glück !
Bei Ihrem Antrag da ist die Rede von § 906.
Ich brauche doch aber den Antrag mit dem § 850k oder???
0
Re: Wo beantrage ich eine Quellenfreigabe in Berlin?
Du bist in Berlin ?
Hast Du das hier gelesen:
https://service.berlin.de/dienstleistung/326812/
Wie kommst Du auf 850k, statt 906 ?
https://dejure.org/gesetze/ZPO/850k.html
https://dejure.org/gesetze/ZPO/906.html
Ein P-Konto hast Du doch schon - oder ?
Da die ZPO Bundesrecht ist, kannst Du auch dieses Formular von Augsburg/Bayern nehmen (und dann natürlich oben die richtige Adresse von Deinem Gericht in Berlin einsetzen):
https://www.justiz.bayern.de/media/imag ... -konto.pdf
Wenn eine Behörde Dein Konto gepfändet hat ( Finanzamt ? Stadt Berlin ? ),
dann muss der Antrag an diese Behörde geschickt werden.
Hast Du das hier gelesen:
https://service.berlin.de/dienstleistung/326812/
Wie kommst Du auf 850k, statt 906 ?
https://dejure.org/gesetze/ZPO/850k.html
https://dejure.org/gesetze/ZPO/906.html
Ein P-Konto hast Du doch schon - oder ?
Da die ZPO Bundesrecht ist, kannst Du auch dieses Formular von Augsburg/Bayern nehmen (und dann natürlich oben die richtige Adresse von Deinem Gericht in Berlin einsetzen):
https://www.justiz.bayern.de/media/imag ... -konto.pdf
Wenn eine Behörde Dein Konto gepfändet hat ( Finanzamt ? Stadt Berlin ? ),
dann muss der Antrag an diese Behörde geschickt werden.
0
Re: Wo beantrage ich eine Quellenfreigabe in Berlin?
Ja, Schuldnerberatung ist immer gut !
Achte nur darauf, dass es eine caritative ist, also kostenfrei (von AWO, Caritas, Diakonie usw), keine gewerbliche, die Geld von Dir will.
Nochmal "ja". Beim Gericht gibt es eine "Rechtsantragsstelle", ruf an, frag, wann sie Sprechstunde haben und ob Du einen Termin brauchst oder einfach so kommen kannst.
Dann nimmst Du alle Papiere mit und die machen dann den richtigen Antrag für Dich
(der Rechtspfleger/die Rechtspflegerin dort kennt auch die richtigen §§ der ZPO).
0