Hi,
meine Frau ist in der Steuerklasse V, ich in der Steuerklasse III. Wir müssen jährlich immer knapp 1000 Euro nachzahlen (bzw. im Jahr vorauszahlen). Ich würde das gerne ändern um diese Nachzahlungen zu umgehen. Wir würden gerne in IV/IV mit oder ohne Faktor wechseln. Ich habe netto ca. 2850 Euro, meine Frau ca. 1000 Euro. Bei einem Wechsel in die Steuerklasse IV würde ich natürlich netto weniger verdienen. Ich habe es noch nicht ausgerechnet, aber es könnte sein das ich dann kein pfändbares Einkommen mehr hätte. Unterhaltspflichtig bin ich für meine Frau und unseren Sohn.
Dürfte ich, natürlich nach Absprache mit dem IV, überhaupt die Steuerklasse wechseln? Auch wenn ich dadurch eventuell kein pfändbares Einkommen mehr hätte?
Ab welchem Einkommen meiner Frau wäre ich ihr gegenüber nicht mehr Unterhaltspflichtig? Denn meine Frau würde dann ja mehr verdienen. Gibt es da eine Gehaltsgrenze?
PS: Ich könnte auch direkt meinen IV fragen, aber ich möchte erstmal hier fragen, beim IV könnte es so rüberkommen das ich den pfändbaren Betrag drücken möchte.
Steuerklassenwechsel in der Privatinsolvenz
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Re: Steuerklassenwechsel in der Privatinsolvenz
Hi Heini78,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Steuerklassenwechsel in der Privatinsolvenz" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Steuerklassenwechsel in der Privatinsolvenz" geschaut?
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- praktischer Schuldnerberater
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Re: Steuerklassenwechsel in der Privatinsolvenz
1. Eine Steuerklasse sollte immer so gewählt werden wie es unter normalen Voraussetzungen (also ohne Pfändung) auch wirtschaftlich sinnvoll wäre.
Oder andersrum: So lange man nicht allein aus dem Grunde eine Steuerklasse wählt um der gepfändeten Person möglichst wenig Netto zu belassen um das pfändbare Einkommen zu verringern damit die nicht gepfändete Person entsprechend mehr erhält ist alles gut und nicht zu beanstanden.
Absprechen mit dem Verwalter musst Du es im eröffneten Verfahren aber in jedem Fall.
2. Bereits bei einem Einkommen von 1000 Euro sollte die Frau komplett herausgerechnet werden. Zumindest ist das in meinem Dunstkreis bereits ab 800 Euro absolut üblich. Wenn das bisher bei Dir noch nicht passiert ist war das vermutlich Glück - etwa weil der Verwalter "gepennt" hat.
Genaue Grenzen gibt es aber dafür nicht. Es sind Individualentscheidungen.
Oder andersrum: So lange man nicht allein aus dem Grunde eine Steuerklasse wählt um der gepfändeten Person möglichst wenig Netto zu belassen um das pfändbare Einkommen zu verringern damit die nicht gepfändete Person entsprechend mehr erhält ist alles gut und nicht zu beanstanden.
Absprechen mit dem Verwalter musst Du es im eröffneten Verfahren aber in jedem Fall.
2. Bereits bei einem Einkommen von 1000 Euro sollte die Frau komplett herausgerechnet werden. Zumindest ist das in meinem Dunstkreis bereits ab 800 Euro absolut üblich. Wenn das bisher bei Dir noch nicht passiert ist war das vermutlich Glück - etwa weil der Verwalter "gepennt" hat.
Genaue Grenzen gibt es aber dafür nicht. Es sind Individualentscheidungen.
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