Guten Abend,
ich bin Vater von zwei Söhnen. Mein ältester Sohn (19) hat vor drei Jahren die Privatinsolvenz begonnen und lebt noch bei mir im Haus. Dieses Jahr ist seine Privatinsolvenz nun abgeschlossen.
Mein Vater ist letztes Jahr verstorben und hat ein Erbe hinterlassen. Es handelt sich nicht um eine große Summe, und bisher hat das Nachlassgericht sich noch nicht gemeldet bezüglich der Nachlassverteilung.
Meine Frage: Ist es sicher, meinem Sohn jetzt schon mitzuteilen, dass er etwas von seinem Großvater geerbt hat? Wir haben ihm bisher nichts gesagt, weil wir uns unsicher waren, ob das Erbe eventuell gepfändet wird. Da seine Privatinsolvenz jetzt abgeschlossen ist, darf er ja ein „normales Leben“ führen und womöglich von dem Erbe erfahren ohne davon die Hälfte abgeben zu müssen.
Ich bin mir unsicher, ob ich ihm davon jetzt schon erzählen sollte. Ich möchte meinen Sohn nicht unnötig in die Angelegenheit einweihen, falls noch Pfändungen oder Abgaben auf das Erbe anfallen. Und ich kann nicht einordnen was es mit der einjährigen Dauer nach Abschluss der dreijährigen Privatinsolvenz auf sich hat, da in der Zeit die Restschuldbefreiung revidiert werden kann.
Daher wollte ich hier unverbindlich nach Erfahrungen und eure Einschätzungen fragen.
Frage zu Erbe und Privatinsolvenz meines Sohnes
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Re: Frage zu Erbe und Privatinsolvenz meines Sohnes
Hi schlimmerwerden,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Frage zu Erbe und Privatinsolvenz meines Sohnes" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Frage zu Erbe und Privatinsolvenz meines Sohnes" geschaut?
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Re: Frage zu Erbe und Privatinsolvenz meines Sohnes
Dein Sohn ist mit 16 in die Insolvenz? In dem Alter ist er doch nicht einmal voll geschäftsfähig.
Und ihr habt dem Sohn nichts vom Erbe gesagt, weil es dann zur Insolvenzmasse fallen könnte?
Wenn du dich nicht gerade beim Alter verschrieben hast, klingt die Geschichte recht unglaubwürdig.
Und ihr habt dem Sohn nichts vom Erbe gesagt, weil es dann zur Insolvenzmasse fallen könnte?
Wenn du dich nicht gerade beim Alter verschrieben hast, klingt die Geschichte recht unglaubwürdig.
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Re: Frage zu Erbe und Privatinsolvenz meines Sohnes
Die Geschichte ist auch skurril, was das Erbrecht und das Nachlassgericht angeht.
Es braucht keine Eltern, damit ein volljähriger Sohn von seinem Erbe erfährt, denn das Nachlassgericht verständigt die Erben per Post. Sollte diese Post dem Empfänger unterschlagen und/oder von andere Personen geöffnet worden sein, so ist das eine Straftat!
Ebenso ist das Nachlassgericht auch nicht zuständig für die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft, von der ich in diesem Fall ausgehe.
Es braucht keine Eltern, damit ein volljähriger Sohn von seinem Erbe erfährt, denn das Nachlassgericht verständigt die Erben per Post. Sollte diese Post dem Empfänger unterschlagen und/oder von andere Personen geöffnet worden sein, so ist das eine Straftat!
Ebenso ist das Nachlassgericht auch nicht zuständig für die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft, von der ich in diesem Fall ausgehe.
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Re: Frage zu Erbe und Privatinsolvenz meines Sohnes
Hört sich merkwürdig an, aber gehen wir mal davon aus, dass die Beschreibung der Wahrheit entspricht (in dubio pro reo und so):
In der Insolvenzphase ist das Erbe in voller Höhe an den Insolvenzverwalter zu melden und abzugeben. Sobald die Insolvenzphase abgeschlossen wurde und man "nur noch" sein Gehalt abtritt, muss man dennoch 50% des Erbes an den Treuhänder abgeben.
Falls Zweifel auftreten, am besten den Treuhänder schriftlich darüber informieren und nachfragen, wie es aussieht, damit man rechtlich auf der sicheren Seite ist.
Ob ein Jugendlicher mit 16 Jahren allerdings schon eine Privatinsolvenz antreten kann, da schwebend geschäftsunfähig, keine Ahnung.
Falls aber Erbe ansteht, werden alle infragenkommenden Erben vom Nachlassgericht postalisch angeschrieben (theoretisch zumindest).
In der Insolvenzphase ist das Erbe in voller Höhe an den Insolvenzverwalter zu melden und abzugeben. Sobald die Insolvenzphase abgeschlossen wurde und man "nur noch" sein Gehalt abtritt, muss man dennoch 50% des Erbes an den Treuhänder abgeben.
Falls Zweifel auftreten, am besten den Treuhänder schriftlich darüber informieren und nachfragen, wie es aussieht, damit man rechtlich auf der sicheren Seite ist.
Ob ein Jugendlicher mit 16 Jahren allerdings schon eine Privatinsolvenz antreten kann, da schwebend geschäftsunfähig, keine Ahnung.
Falls aber Erbe ansteht, werden alle infragenkommenden Erben vom Nachlassgericht postalisch angeschrieben (theoretisch zumindest).
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