Insolvenzeröffnung - Fragen - Unsicherheit

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Pacdodik
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Insolvenzeröffnung - Fragen - Unsicherheit

Beitrag von Pacdodik »

Meine Inso wurde am 04.08. eröffnet, IV hat sich bereits am 06.08. mit einem Fragebogen gemeldet, den ich habe ich direkt zurückgesendet. Bisher nichts weiter von ihm gehört, ok soweit.

Aber ich werde aus einer Sache nicht schlau:
Ich habe ein P-Konto, wird jetzt in der Insolvenzphase alles über den gesetzlichen Freibetrag an den IV übertragen (Insolvenzmasse) oder geht ab nächsten Monat dann der Betrag vom Arbeitgeber ab und der Rest des Gehaltes ist für mich zur freien Verfügung.

Da ich nach der Pfändungstabelle ja mehr zur Verfügung hätte als die 1500,- Freigrenze :-S


Ich bin Froh wenn das alles vorbei ist, ich mache mir da zu viele Sorgen, ich lese nur noch über IV.

Weil ein Kredit von 1000,- Euro wurde 3 Monate vor dem Termin der Schuldnerberatung noch aufgenommen, aber da wusste ich in keinster Weise dass ich eine IV mache, ich dachte ich krieg das noch so hin :-( Wobei wenn die 1000,- Euro (vbuh) werden, mein Gott das ist jetzt keine Übersumme
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Re: Insolvenzeröffnung - Fragen - Unsicherheit

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Hi Pacdodik,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Insolvenzeröffnung - Fragen - Unsicherheit" geschaut?
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mischa1981
Allwissender
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Re: Insolvenzeröffnung - Fragen - Unsicherheit

Beitrag von mischa1981 »

Weiß dein IV denn von dem Kredit? Kannst du ihn aus deinem unpfändbaren Vermögen begleichen?
Ist dieser Kredit bei deinen Gläubigern überhaupt aufgeführt?
Ich bin da juristisch blutiger Laie, habe aber des Öfteren von unerlaubter Gläubigerbevorzugung gehört. Ich würde dem Insolvenzverwalter Bescheid geben, dass du diesen Kredit noch offen hast, ihn aber (falls es so ist) aus deinem unpfändbaren Vermögen bestreiten kannst. Wenn dieser Kredit aber gar nicht bei deinen Gläubigern aufgeführt wird, weiß der IV eher nichts davon.
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Graf Wadula
praktischer Schuldnerberater
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Re: Insolvenzeröffnung - Fragen - Unsicherheit

Beitrag von Graf Wadula »

Pacdodik hat geschrieben: 14. Aug 2025, 12:31 Meine Inso wurde am 04.08. eröffnet, IV hat sich bereits am 06.08. mit einem Fragebogen gemeldet, den ich habe ich direkt zurückgesendet. Bisher nichts weiter von ihm gehört, ok soweit.

Aber ich werde aus einer Sache nicht schlau:
Ich habe ein P-Konto, wird jetzt in der Insolvenzphase alles über den gesetzlichen Freibetrag an den IV übertragen (Insolvenzmasse) oder geht ab nächsten Monat dann der Betrag vom Arbeitgeber ab und der Rest des Gehaltes ist für mich zur freien Verfügung.

Da ich nach der Pfändungstabelle ja mehr zur Verfügung hätte als die 1500,- Freigrenze :-S


...
Bei Ihnen wird beim Arbeitgeber der pfändbare Betrag abgeführt. Sie bekommen den pfändungsfreien Betrag auf Ihr P-Konto überwiesen. Wenn dieser aber höher als Ihr Sockelbetrag ist, dann müssen Sie einen Antrag gemäß § 906 ZPO stellen; den können Sie formlos beim Insolvenzgericht stellen. Im Internet finden Sie genug Vorschläge, wie man so etwas formulieren kann. Das ist ein einfacher Antrag.
Ansonsten wird auch noch ein weiterer Betrag vom Konto abgeführt. Und das muss ja nicht sein, sie haben Anspruch auf den vollen pfändungsfreien Betrag, müssen sich nur kümmern . Googlen sie "Antrag auf abweichende Festsetzung des pfändungsgeschützten Betrages auf dem Pfändungsschutzkonto gemäß § 906 ZPO "
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Pacdodik
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Re: Insolvenzeröffnung - Fragen - Unsicherheit

Beitrag von Pacdodik »

mischa1981 hat geschrieben: 15. Aug 2025, 09:47 Weiß dein IV denn von dem Kredit? Kannst du ihn aus deinem unpfändbaren Vermögen begleichen?
Ist dieser Kredit bei deinen Gläubigern überhaupt aufgeführt?
Ich bin da juristisch blutiger Laie, habe aber des Öfteren von unerlaubter Gläubigerbevorzugung gehört. Ich würde dem Insolvenzverwalter Bescheid geben, dass du diesen Kredit noch offen hast, ihn aber (falls es so ist) aus deinem unpfändbaren Vermögen bestreiten kannst. Wenn dieser Kredit aber gar nicht bei deinen Gläubigern aufgeführt wird, weiß der IV eher nichts davon.
Die 1000 Euro sind in der Gläubigerliste, und der Kredit wurde am 02.2025 genommen, Inso Eröffnung war am 04.08. also denke ich nicht, dass es dann zu Problemen kommen wird, bzw hoffe ich es.

Graf Wadula hat geschrieben: 15. Aug 2025, 10:55
Bei Ihnen wird beim Arbeitgeber der pfändbare Betrag abgeführt. Sie bekommen den pfändungsfreien Betrag auf Ihr P-Konto überwiesen. Wenn dieser aber höher als Ihr Sockelbetrag ist, dann müssen Sie einen Antrag gemäß § 906 ZPO stellen; den können Sie formlos beim Insolvenzgericht stellen. Im Internet finden Sie genug Vorschläge, wie man so etwas formulieren kann. Das ist ein einfacher Antrag.
Ansonsten wird auch noch ein weiterer Betrag vom Konto abgeführt. Und das muss ja nicht sein, sie haben Anspruch auf den vollen pfändungsfreien Betrag, müssen sich nur kümmern . Googlen sie "Antrag auf abweichende Festsetzung des pfändungsgeschützten Betrages auf dem Pfändungsschutzkonto gemäß § 906 ZPO "
Kann es sein, dass die Quellenfreigbe durch den Inso schon vorgenommen wurde, ich bin mir noch nichtmal sicher ob eine Pfändung/Sperre auf meinem P-Konto liegt. Es wird im Online Banking zumindest seit dieser Woche (ein Verfügbarer Betrag) angezeigt:

Verfügbarer Betrag¹ xxx EUR
Davon am Monatsende nicht mehr pfändungsfrei² 0,00 EUR

Ich werde es vermutlich erst mit dem ersten Gehaltseingang nach Inso Eröffnung sehen, vorher kann ich (zumindest so aus dem Internet gelesen) keine Freigabe der Quelle vornehmen, richtig?
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mischa1981
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Re: Insolvenzeröffnung - Fragen - Unsicherheit

Beitrag von mischa1981 »

Wenn der Gläubiger mit in der Liste ist, die dem IV und Gericht vorliegen dann solltest du alle Zahlungen einstellen. Zahlt man einzelne Gläubiger gilt das als Gläubigerbevorzugung und das ist untersagt. Der IV wertet sämtliche geldliche Mittel aus und verteilt diese gleichmäßig auf alle Gläubiger.

Habe aber auch schon gelesen, dass man von seinem unpfändbaren Anteil Kredite abstottern darf, aber da kann ich keine 100%ige Aussage dazu liefern.

Unter anderem eine Quelle:
https://www.schuldnerberatung.de/glaeub ... enstigung/

Meine Laienmeinung: Stell die Zahlungen ein, der Insolvenzverwalter ist dafür zuständig. Und du könntest (oder wirst?) dich damit sogar strafbar machen und deine RSB gefährden.
Da ich aber schon Gegenteiliges gelesen habe (unter gewissen Voraussetzung) kann ich nur auf die Quelle verweisen oder wie gesagt, frag mal den Insolvenzverwalter.
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Pacdodik
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Re: Insolvenzeröffnung - Fragen - Unsicherheit

Beitrag von Pacdodik »

Ich zahle doch nichts mehr, an keinen Gläubiger. Die Zahlungen an alle Gläubiger wurden ab Juli eingestellt.

Es geht NUR darum dass der Kredit zeitnah (5,5 Monate) vor IV Eröffnung ausgezahlt wurde.

Wer weiss ob die den Betrag dem IV überhaupt melden, hab auch schon gelesen dass Kleinkredite oft ausgebucht werden.
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mischa1981
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Re: Insolvenzeröffnung - Fragen - Unsicherheit

Beitrag von mischa1981 »

Dein Insolvenzverwalter weiß aber davon bzw. der Gläubiger ist mir in der Liste?
Sobald die Insolvenz eröffnet wurde ist es Pech für den Kreditgeber, wenn er dir welchen gegeben hat. Nun bekommt er eben nicht mehr die 1.000 Euro zurück sondern eben anteilig aus der Insolvenzmasse ausbezahlt und das macht der Insolvenzverwalter.
Also mach dir keinen Kopf, das regelt der Verwalter.
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Itak65
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Re: Insolvenzeröffnung - Fragen - Unsicherheit

Beitrag von Itak65 »

Hi Mischa. Es scheint wirklich sehr verschieden zu sein.
Ich habe im Monat der insoeröffnung noch die letzte Rate von 300 Euro eines Kleinkredites bezahlt. Die Frage des verwalters was das ist habe ich ehrlich beantwortet es wurde allerdings nichts angefochten o.ä. Da hatte ich grosses Glück.
LG Itak65
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mischa1981
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Re: Insolvenzeröffnung - Fragen - Unsicherheit

Beitrag von mischa1981 »

Ich kenn's halt nur so, dass man, sobald man sich in der Insolvenz befindet, keine Gläubiger bevorzugen darf, indem man weiterhin Raten bezahlt. Das kann einem sogar die RSB kosten und das will keiner.
Wie gesagt, ich habe auch schon Gegenteiliges hier im Forum gelesen, aber so tief bin ich in der Thematik nicht drin. Graf Wadula, Tidus82 und ShopGirl dürften hier mit Sicherheit besser Bescheid wissen :)
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