Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Meine Frau ist seit Mitte Juli aus dem Krankengeld ausgesteuert und befindet sich in der Wohlverhaltensphase, sie hat alles pünktlich beim Amt beantragt und trotzdem lief alles schief. Wir sind gerade dabei das alles zu bereinigen, aber eine brennende Frage habe ich:
Voraussichtlich Mitte September beginnt sie mit der Wiedereingliederung, wir wissen jedoch nicht wann das Amt zahlen wird.
Nehmen wir an das Amt zahlt dann Mitte September die ausstehenden 2 Monate und sie bekommt eventuell noch Ende September das erste Gehalt, wie wird das gezählt bezüglich Pfändung? Zählt der Zeitraum für den sie das Geld bewilligt bekommen hat oder wird alles zusammengerechnet und alles darüber gepfändet, weil das Geld innerhalb von einem Monat kommt? Vielen Dank für Eure Hilfe
Dieter1981 hat geschrieben: ↑13. Aug 2025, 22:13
Hallo zusammen,
Meine Frau ...befindet sich in der Wohlverhaltensphase, s...
Waren denn vor der Insolvenzeröffnung Pfändungen auf dem Konto (oder sind im Verfahren welche wegen neuer Schulden eingetrudelt)??
In der Wohlverhaltensperiode sind der Lohn und die Lohnersatzleistungen abgetreten, das Konto ist n i c h t "gepfändet".
Prüf das mal.
Nein, es sind keine Pfändungen oder Insolvenzbeschlag auf dem Konto und neue Schulden gab es auch nicht Hatte mir nur Sorgen gemacht dass die Zahlungen zusammen gerechnet werden weil sie innerhalb von einem Monat kommen.
Das geht doch nur bei zwei Einkommen/Areitgebern, die dem Schuldner gleichzeitig etwas zahlen müssen. Wenn der Bezug vom Krankengeld und das die andere SGB-Leistung dem TH und dem Gericht mitgeteilt worden ist, wird die Ehefrau zwei oder drei oder mehrere gekürzte Monatszahlungen erhalten.
Der Hinweis auf die Berücksichtigung dieser Zahlungen bei einer Pfändung hat mich verwirrt.