Lohnabtretung und Kontopfändung
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Lohnabtretung und Kontopfändung
Hallo, ich habe eine Frage zu Lohnabtretung und Kontopfändung. Ich hatte vor ein paar Monaten eine Konto vorpfändung wo noch kein pfüb bei der Bank angekommen war, ich hab auch 2 Lohnabtretungen am laufen. Nun wollte ich ja Vorkehrungen treffen und beim Vollstreckungsgericht die Freigabe des Guthabens beantragen wo es den pfändbaren Betrag vom lohn übersteigt. Auf der Lohnabrechnung steht die Bezeichnung Pfändung 2x santander, habe mir vom Arbeitgeber die 2 Schriftstücke geben lassen wo Lohnabtretung steht (Lohnabtretung ist korrekt). Habe ein Schriftstück fertig ausgefüllt was ich aus dem Internet runter geladen habe aber leider für Lohnpfändung, und da kam vom Vollstreckungsgericht die Ablehnung da keine Pfändung vorliegt. Denke es lag daran daß ich ein Schriftstück mit Lohnabtretung ausfüllen muss oder? Zur Zeit hab ich keine Kontopfändung, möchte mich nur vorbereiten da ich eine erwarte. (Das andere mit der vorpfändung hatte sich dann erledigt da innerhalb von 4 Wochen kein pfüb ankam).Muss der Arbeitgeber denn nicht auch auf der Lohnabrechnung den Vermerk Lohnabtretung eintragen anstatt pfändung? Weil wie gesagt auf dem Schreiben steht Lohnabtretung und auf Lohn Pfändung. Hätte ich dann bessere Chancen wenn ich das Schriftstück mit Lohnabtretung ausfülle als wie vor ein paar Monaten mit Lohnpfändung obwohl es eine Lohnabtretung war? Denke da war der Fehler wegen der Ablehnung...
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Re: Lohnabtretung und Kontopfändung
Hi iceage0969,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Lohnabtretung und Kontopfändung" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Lohnabtretung und Kontopfändung" geschaut?
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Re: Lohnabtretung und Kontopfändung
Hallo iceage0969,
wenn du eine Ablehnung vom Gericht hast, dann müsste da auch eine Begründung stehen. Schau es dir noch mal an.
Meine Vermutung ist, dass es abgelehnt wurde, weil du noch gar keine Pfändung am Konto hast. Vorsorglich wird das nicht gehen, da das an die Pfändung und das Aktenzeichen gebunden ist.
wenn du eine Ablehnung vom Gericht hast, dann müsste da auch eine Begründung stehen. Schau es dir noch mal an.
Meine Vermutung ist, dass es abgelehnt wurde, weil du noch gar keine Pfändung am Konto hast. Vorsorglich wird das nicht gehen, da das an die Pfändung und das Aktenzeichen gebunden ist.
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Re: Lohnabtretung und Kontopfändung
Ich hatte eine vorpfändung drauf, es fehlte nur die pfüb mit AZ stimmt, ja vielleicht lag es da dran auch wenn die vorpfändung ebenfalls ein AZ hatte aber kein pfüb. Hatte ja mit dem Rechtspfleger der das abgelehnt hatte gesprochen,der meinte nur das er keine Pfändung sieht auf Abrechnung. Hatte ihn die Kopie von Lohnabtretung geschickt vom Arbeitgeber, Lohnabrechnung wo steht Pfändung, ich sagte zu dem das doch da Pfändung steht, er sagte nur nein das ist keine Pfändung....Das mit dem Schreiben versteht doch eh kein Mensch daher hatte ich ihn angerufen und bakam dann dieses zu Antwort. Denke Mal das es abgelehnt wurde das ich es als Lohnpfändung deklariert habe, ich hätte das Schreiben was im Vordruck aus Internet gibt mit Lohnabtretung nehmen sollen ist das korrekt?
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Re: Lohnabtretung und Kontopfändung
1. Was der Srbeitgeber da eintragen muss, ist mE nicht die Frage, sondern was das für die benutzte Lohnabrechnungssoftware für Begriffe kennt und verwendet. Da ist Pfändung üblich, weil die Lohnabtretung genauso wirket wie eine Pfändung.
2. Was Du nun beim Gericht erreichen willst, habe ich nicht verstanden - wenn da keiner pfändet, bist Du doch in Deinen Rechten nicht beeinträchtigt.
3. Gegen drohende Pfändungen gibt es kein für den Fall paasendes "Instrument".
4. Wenn eine Pfändung kommt, machts Du halt den gleichen Text wie bei der Vorpfändung, nennst das dann Pfändung und das beim Arbeitgeber offengelegte Lohnabtretung.
5. Das Gericht wird Dir dann helfen können. Weil Dir durch die Pfändung des als unpfändbar vom Arbeitgeber überwiesenen Betrages mehr genommen wird als "§ 906 Abs. 2 ZPO" zulässt. Da hilft dann das Gericht.
2. Was Du nun beim Gericht erreichen willst, habe ich nicht verstanden - wenn da keiner pfändet, bist Du doch in Deinen Rechten nicht beeinträchtigt.
3. Gegen drohende Pfändungen gibt es kein für den Fall paasendes "Instrument".
4. Wenn eine Pfändung kommt, machts Du halt den gleichen Text wie bei der Vorpfändung, nennst das dann Pfändung und das beim Arbeitgeber offengelegte Lohnabtretung.
5. Das Gericht wird Dir dann helfen können. Weil Dir durch die Pfändung des als unpfändbar vom Arbeitgeber überwiesenen Betrages mehr genommen wird als "§ 906 Abs. 2 ZPO" zulässt. Da hilft dann das Gericht.
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Re: Lohnabtretung und Kontopfändung
Zu 2.) Nein will natürlich nicht jetzt beim Vollstreckungsgericht aktiv werden, ich erwarte bald eine Kontopfändung und möchte vorbereitet sein.imker hat geschrieben: ↑3. Aug 2025, 15:29 1. Was der Srbeitgeber da eintragen muss, ist mE nicht die Frage, sondern was das für die benutzte Lohnabrechnungssoftware für Begriffe kennt und verwendet. Da ist Pfändung üblich, weil die Lohnabtretung genauso wirket wie eine Pfändung.
2. Was Du nun beim Gericht erreichen willst, habe ich nicht verstanden - wenn da keiner pfändet, bist Du doch in Deinen Rechten nicht beeinträchtigt.
3. Gegen drohende Pfändungen gibt es kein für den Fall paasendes "Instrument".
4. Wenn eine Pfändung kommt, machts Du halt den gleichen Text wie bei der Vorpfändung, nennst das dann Pfändung und das beim Arbeitgeber offengelegte Lohnabtretung.
5. Das Gericht wird Dir dann helfen können. Weil Dir durch die Pfändung des als unpfändbar vom Arbeitgeber überwiesenen Betrages mehr genommen wird als "§ 906 Abs. 2 ZPO" zulässt. Da hilft dann das Gericht.
Zu 4.) Alles klar...
Noch eine Frage ...im Vordruck steht u.a.
Für mein Pfändungsschutzkonto besteht derzeit ein pfändungsgeschützter Betrag in Höhe
o des Grundfreibetrages von ________________________
o des Grundfreibetrages und der Erhöhungsbeträge von insgesamt _______________________
ausweislich der Bescheinigung des/der ________________________
vom ________________________
Ich habe 1 unterhaltspflichtige Person und eine Bescheinigung letztes Jahr bei Commerzbank abgegeben wo noch 2060€ unpfändbar waren. Ab 01.07 letzten Monat ist das ja bei 1 Person Unterhalt auf 2145€ ca. erhöht worden was angeblich von Commerzbank automatisch angepasst wird. Nun wenn es jetzt eine Kontopfändung kommt dann schicke ich ja u.a. diese Bescheinigung zur Erhöhung der unpfändbarkeit zum Vollstreckungsgericht. Nur da steht dann 2060€ und nicht die 2145€ ca. Muss ich da doch eine neue Bescheinigung besorgen?
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Re: Lohnabtretung und Kontopfändung
Aber da ist es eigentlich egal ob 2060€ oder 2145€ in der P-konto Freibetrag Bescheinigung (1person unterhaltspflichtig) noch steht oder? Da ich ja den Antrag stelle wie hier beschrieben ist....
Da sowohl die Lohnpfändung/Lohnabtretung als auch die Kontopfändung betrieben wird, liegt eine
Doppelpfändung insoweit vor, als dass das Einkommen auf dem Konto nochmals der Pfändung
unterworfen wird.
Ich bitte um Festsetzung eines abweichenden pfändungsfreien Betrages in Höhe meines nach § 850 c
ZPO unpfändbaren Einkommens und Freigabe des unpfändbaren Anteils meines laufenden
Einkommens gem. § 906 Abs. 2 ZPO.
Da sowohl die Lohnpfändung/Lohnabtretung als auch die Kontopfändung betrieben wird, liegt eine
Doppelpfändung insoweit vor, als dass das Einkommen auf dem Konto nochmals der Pfändung
unterworfen wird.
Ich bitte um Festsetzung eines abweichenden pfändungsfreien Betrages in Höhe meines nach § 850 c
ZPO unpfändbaren Einkommens und Freigabe des unpfändbaren Anteils meines laufenden
Einkommens gem. § 906 Abs. 2 ZPO.
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