Wieder ein Beispiel wie unterschiedlich es ist.ich meinte in dem Brief vom Gericht stand das Datum ab wann ich mich in der whp befinde.mit Text dazu welchen obliegenheiten ich nachkommen muss und wann meine abtretungsfrist endet.
Itak65
Rückerstattung von Nebenkosten
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Re: Rückerstattung von Nebenkosten
... und es kann auch sein, dass die Vermieter einfach "dumm" ist. Üblicherweise bekommt sie ein "Enthaftungsschreiben" des IV (Mietverhältnis wird freigegeben). Damit ist die Nebenkostenabrechnung des Vermieters - Nachzahlung wie Erstattung - nicht mehr Teil des Verfahrens... Hat die Vermieterin so ein Schreiben nicht bekommen oder bekommen und nicht verstanden??
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Re: Rückerstattung von Nebenkosten
Weiß ich nicht, ob sie was bekommen hat. Auf jeden Fall warte ich, bis mein Insolvenzverwalter wieder aus dem Urlaub kommt und schauen wir mal.imker hat geschrieben: ↑1. Aug 2025, 06:29 ... und es kann auch sein, dass die Vermieter einfach "dumm" ist. Üblicherweise bekommt sie ein "Enthaftungsschreiben" des IV (Mietverhältnis wird freigegeben). Damit ist die Nebenkostenabrechnung des Vermieters - Nachzahlung wie Erstattung - nicht mehr Teil des Verfahrens... Hat die Vermieterin so ein Schreiben nicht bekommen oder bekommen und nicht verstanden??
Das ist alles nervig.
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Re: Rückerstattung von Nebenkosten
Das lese ich gerade zum ersten Mal. Mein Vermieter hat mich jedenfalls nicht darauf hingewiesen und auch der Insolvenzverwalter hat davon kein Wort erwähnt. Aber gut, ich hatte ohnehin nur Nachzahlungen.imker hat geschrieben: ↑1. Aug 2025, 06:29 ... und es kann auch sein, dass die Vermieter einfach "dumm" ist. Üblicherweise bekommt sie ein "Enthaftungsschreiben" des IV (Mietverhältnis wird freigegeben). Damit ist die Nebenkostenabrechnung des Vermieters - Nachzahlung wie Erstattung - nicht mehr Teil des Verfahrens... Hat die Vermieterin so ein Schreiben nicht bekommen oder bekommen und nicht verstanden??
Normalerweise ist es doch richtig so, dass Rückzahlungen von zu viel bezahlten Forderungen (beispielsweise Strom) mit in die Insolvenzmasse fließen, solange man sich noch im Insolvenzverfahren befindet?
Sobald das Insolvenzverfahren aufgehoben wurde wird nur noch der pfändbare Anteil vom Gehalt abgetreten, Erbe muss zur Hälfte ausgegeben werden und ggf. noch Lotteriegewinne angegeben werden.
Sobald man in der Wohlverhaltensphase ist, lebt es sich deutlich einfacher.
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Re: Rückerstattung von Nebenkosten
Ja, das ist oft so... dass da mit dem Schuldner was nicht kommuniziert wird.
Aber der nsolvenzverwalter gibt die Stromrechnung und den Gaslieferungsvertrag anders als den Mietvertrag nicht frei. Und wenn es nicht freigegeben ist, dann ist es während des Insolvenzverfahrens auch "Neuerwerb" des Schuldners, der in die Masse gezogen wird.
Das mit dem Mietvertrag müsste irgendwo bei 109 InsOzu finden sein. Statt Kündigung dann eine Freigabe des Wohnraummietverhältnisses.
Aber der nsolvenzverwalter gibt die Stromrechnung und den Gaslieferungsvertrag anders als den Mietvertrag nicht frei. Und wenn es nicht freigegeben ist, dann ist es während des Insolvenzverfahrens auch "Neuerwerb" des Schuldners, der in die Masse gezogen wird.
Das mit dem Mietvertrag müsste irgendwo bei 109 InsOzu finden sein. Statt Kündigung dann eine Freigabe des Wohnraummietverhältnisses.
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Re: Rückerstattung von Nebenkosten
Wenn man aber BGH, Urteil vom 22. Mai 2014 - IX ZR 136/13 - liest, muss man davon ausgehen, dass auch das NK-Guthaben nicht mehr beschlagnahmt ist.imker hat geschrieben: ↑1. Aug 2025, 11:05 Ja, das ist oft so... dass da mit dem Schuldner was nicht kommuniziert wird.
Aber der nsolvenzverwalter gibt die Stromrechnung und den Gaslieferungsvertrag anders als den Mietvertrag nicht frei. Und wenn es nicht freigegeben ist, dann ist es während des Insolvenzverfahrens auch "Neuerwerb" des Schuldners, der in die Masse gezogen wird.
Das mit dem Mietvertrag müsste irgendwo bei 109 InsOzu finden sein. Statt Kündigung dann eine Freigabe des Wohnraummietverhältnisses.
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Re: Rückerstattung von Nebenkosten
genau so ist es - Enthaftungserklärung nach 109 I Satz 2 bei Wohnraummiete
anders beim vom Mieter und Schuldner direkt/selbst abgeschlossenen Stromlieferungsvertrag, anders beim vom Mieter und Schuldner direkt/selbst abgeschlossenen Gaslieferungsvertrag
und dass der IV dem Schudner eine Kopie seiner Erklärung gegenüber dem Vermieter übermittelt, wie cupa es mit dem Satz "weiß nicht, ob sie so was bekommen hat" anklingen lässt, das ist einfach weder üblich noch habe ich so etwas als Ausnahme mal erlebt
dann warten wir gespannt und entspannt auf die Rückkehr des/der IV
anders beim vom Mieter und Schuldner direkt/selbst abgeschlossenen Stromlieferungsvertrag, anders beim vom Mieter und Schuldner direkt/selbst abgeschlossenen Gaslieferungsvertrag
und dass der IV dem Schudner eine Kopie seiner Erklärung gegenüber dem Vermieter übermittelt, wie cupa es mit dem Satz "weiß nicht, ob sie so was bekommen hat" anklingen lässt, das ist einfach weder üblich noch habe ich so etwas als Ausnahme mal erlebt
dann warten wir gespannt und entspannt auf die Rückkehr des/der IV
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