Rückerstattung von Nebenkosten

Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Itak65
Wissender
Reaktionen: 32
Beiträge: 437
Registriert: 16. Dez 2022, 08:24

Re: Rückerstattung von Nebenkosten

Beitrag von Itak65 »

Wieder ein Beispiel wie unterschiedlich es ist.ich meinte in dem Brief vom Gericht stand das Datum ab wann ich mich in der whp befinde.mit Text dazu welchen obliegenheiten ich nachkommen muss und wann meine abtretungsfrist endet.
Itak65
0
imker
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 108
Beiträge: 1396
Registriert: 4. Okt 2018, 10:48

Re: Rückerstattung von Nebenkosten

Beitrag von imker »

... und es kann auch sein, dass die Vermieter einfach "dumm" ist. Üblicherweise bekommt sie ein "Enthaftungsschreiben" des IV (Mietverhältnis wird freigegeben). Damit ist die Nebenkostenabrechnung des Vermieters - Nachzahlung wie Erstattung - nicht mehr Teil des Verfahrens... Hat die Vermieterin so ein Schreiben nicht bekommen oder bekommen und nicht verstanden??
0
Salva
Mitglied
Reaktionen: 0
Beiträge: 22
Registriert: 13. Jan 2025, 14:45

Re: Rückerstattung von Nebenkosten

Beitrag von Salva »

imker hat geschrieben: 1. Aug 2025, 06:29 ... und es kann auch sein, dass die Vermieter einfach "dumm" ist. Üblicherweise bekommt sie ein "Enthaftungsschreiben" des IV (Mietverhältnis wird freigegeben). Damit ist die Nebenkostenabrechnung des Vermieters - Nachzahlung wie Erstattung - nicht mehr Teil des Verfahrens... Hat die Vermieterin so ein Schreiben nicht bekommen oder bekommen und nicht verstanden??
Weiß ich nicht, ob sie was bekommen hat. Auf jeden Fall warte ich, bis mein Insolvenzverwalter wieder aus dem Urlaub kommt und schauen wir mal.
Das ist alles nervig.
0
mischa1981
Allwissender
Reaktionen: 75
Beiträge: 503
Registriert: 17. Jan 2024, 12:23

Re: Rückerstattung von Nebenkosten

Beitrag von mischa1981 »

imker hat geschrieben: 1. Aug 2025, 06:29 ... und es kann auch sein, dass die Vermieter einfach "dumm" ist. Üblicherweise bekommt sie ein "Enthaftungsschreiben" des IV (Mietverhältnis wird freigegeben). Damit ist die Nebenkostenabrechnung des Vermieters - Nachzahlung wie Erstattung - nicht mehr Teil des Verfahrens... Hat die Vermieterin so ein Schreiben nicht bekommen oder bekommen und nicht verstanden??
Das lese ich gerade zum ersten Mal. Mein Vermieter hat mich jedenfalls nicht darauf hingewiesen und auch der Insolvenzverwalter hat davon kein Wort erwähnt. Aber gut, ich hatte ohnehin nur Nachzahlungen.
Normalerweise ist es doch richtig so, dass Rückzahlungen von zu viel bezahlten Forderungen (beispielsweise Strom) mit in die Insolvenzmasse fließen, solange man sich noch im Insolvenzverfahren befindet?
Sobald das Insolvenzverfahren aufgehoben wurde wird nur noch der pfändbare Anteil vom Gehalt abgetreten, Erbe muss zur Hälfte ausgegeben werden und ggf. noch Lotteriegewinne angegeben werden.
Sobald man in der Wohlverhaltensphase ist, lebt es sich deutlich einfacher.
0
imker
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 108
Beiträge: 1396
Registriert: 4. Okt 2018, 10:48

Re: Rückerstattung von Nebenkosten

Beitrag von imker »

Ja, das ist oft so... dass da mit dem Schuldner was nicht kommuniziert wird.

Aber der nsolvenzverwalter gibt die Stromrechnung und den Gaslieferungsvertrag anders als den Mietvertrag nicht frei. Und wenn es nicht freigegeben ist, dann ist es während des Insolvenzverfahrens auch "Neuerwerb" des Schuldners, der in die Masse gezogen wird.
Das mit dem Mietvertrag müsste irgendwo bei 109 InsOzu finden sein. Statt Kündigung dann eine Freigabe des Wohnraummietverhältnisses.
0
Graf Wadula
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 96
Beiträge: 598
Registriert: 15. Mär 2019, 16:20

Re: Rückerstattung von Nebenkosten

Beitrag von Graf Wadula »

imker hat geschrieben: 1. Aug 2025, 11:05 Ja, das ist oft so... dass da mit dem Schuldner was nicht kommuniziert wird.

Aber der nsolvenzverwalter gibt die Stromrechnung und den Gaslieferungsvertrag anders als den Mietvertrag nicht frei. Und wenn es nicht freigegeben ist, dann ist es während des Insolvenzverfahrens auch "Neuerwerb" des Schuldners, der in die Masse gezogen wird.
Das mit dem Mietvertrag müsste irgendwo bei 109 InsOzu finden sein. Statt Kündigung dann eine Freigabe des Wohnraummietverhältnisses.
Wenn man aber BGH, Urteil vom 22. Mai 2014 - IX ZR 136/13 - liest, muss man davon ausgehen, dass auch das NK-Guthaben nicht mehr beschlagnahmt ist.
0
imker
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 108
Beiträge: 1396
Registriert: 4. Okt 2018, 10:48

Re: Rückerstattung von Nebenkosten

Beitrag von imker »

genau so ist es - Enthaftungserklärung nach 109 I Satz 2 bei Wohnraummiete
anders beim vom Mieter und Schuldner direkt/selbst abgeschlossenen Stromlieferungsvertrag, anders beim vom Mieter und Schuldner direkt/selbst abgeschlossenen Gaslieferungsvertrag

und dass der IV dem Schudner eine Kopie seiner Erklärung gegenüber dem Vermieter übermittelt, wie cupa es mit dem Satz "weiß nicht, ob sie so was bekommen hat" anklingen lässt, das ist einfach weder üblich noch habe ich so etwas als Ausnahme mal erlebt

dann warten wir gespannt und entspannt auf die Rückkehr des/der IV
0
Antworten