Schufa-Negativ-Eintrag

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Hamburgerin
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Registriert: 4. Feb 2025, 15:43

Schufa-Negativ-Eintrag

Beitrag von Hamburgerin »

Hallo, Ihr Lieben,

ich habe mit Beschluss vom 08.04.2025 die Restschuldbefreiung erhalten.

Während der Insolvenz / Wohlverhaltensphase habe ich ab und zu von einer Firma, die offenbar eine Forderung von einem anderen Gläubiger gekauft hatte, einen "Kontoauszug" zur Kenntnis erhalten.

Mit Erteilung der RSB dürfte diese Forderung erledigt sein. Mittlerweile ist mein Schufa-Score wieder auf "akzeptabel" angestiegen.

Nun sehe ich kürzlich, dass die Negativeinträge von dieser Firma, die vorher als "erledigt" gekennzeichnet waren und daher im Oktober gelöscht werden müssten, wieder mit Datum vom Juni eingetragen sind. Das verwirrt mich jetzt etwas.

Wie gehe ich jetzt weiter vor? Ich würde die Schufa über das Portal anschreiben, meinen RSB-Beschluss beifügen (obwohl sie den schon haben) und sie auffordern, den Eintrag zu prüfen.

Soll ich gleichzeitig der Firma unaufgefordert ebenfalls meinen RSB-Beschluss zusenden oder mich mit denen erstmal gar nicht in Verbindung setzen?

Über Eure Antworten freue ich mich!

Vielen Dank und viele Grüße
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Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Schufa-Negativ-Eintrag

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Hi Hamburgerin,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Schufa-Negativ-Eintrag" geschaut?
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MrX
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Registriert: 23. Mär 2025, 14:55

Re: Schufa-Negativ-Eintrag

Beitrag von MrX »

Am besten schreibst du direkt das Inkassobüro an, hängst den Beschluss über die Restschuldbefreiung dran und forderst die Löschung. Die Veröffentlichung in den Insolvenzbekanntmachungen ist ja genau dafür da, damit Gläubiger Bescheid wissen. Setz dabei ruhig eine Frist zur Löschung.

Ich würde gleichzeitig auch die Schufa kontaktieren. Die RSB müsste dort eigentlich schon bekannt sein, aber sicherheitshalber trotzdem nochmal auf Löschung drängen.

Ich hab das auch so gemacht, bei mir war’s sogar zweimal dasselbe Problem. Noch bevor das Inkasso überhaupt reagiert oder was geprüft hatte, war der Eintrag bei der Schufa schon weg. Wichtig ist einfach, dass du klar machst, dass die RSB vorliegt. Sonst wird das ein ewiges Hin und Her, die tragen immer wieder was ein und du musst es dann wieder löschen lassen.

Und wenn es noch einen Vollstreckungstitel gibt, gleich die Rückgabe mit anfordern.
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Hamburgerin
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Registriert: 4. Feb 2025, 15:43

Re: Schufa-Negativ-Eintrag

Beitrag von Hamburgerin »

Vielen Dank! ;)
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