Antrag Verkürzung auf 5 Jahre
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Re: Antrag Verkürzung auf 5 Jahre
und in Abs. 3 wird dem IV auch "brav" (s)eine Bezahlung dafür zugesagt, dass er das Geld parkt - irgendwie habe ich so langsam das Gefühl, dass das ganze eine Gelddruckmaschine für IV ist :/
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Re: Antrag Verkürzung auf 5 Jahre
Dennoch gehen mir wenn ich sowas lese die Fußnägel hoch.
[/quote]
Ja das verstehe... dennoch wird es interessant sein von den ersten Fällen zu hören, die die Restschuldbefreiung nach 5 Jahren erhalten habt. Sind Dir schon solche Fälle bekannt ? Zumindest sollten ja in diesem Jahr ( ab 2014 ) die ersten "eintrudeln"..
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Re: Antrag Verkürzung auf 5 Jahre
Ja sicher! Gefühlt jeder zweite Anruf in den letzen paar Wochen geht um dieses Thema.
Die Ansagen von Gerichten und Treuhändern an die Schuldner sind schon zum Teil abenteuerlich was den Antrag angeht. Da ist die Unsicherheit scheibar recht groß und es wird machnmal scheinbar einfach irgendwas gesagt.
Meistens läuft es aber einfach. Der Treuhänder schreibt einen Zweizeiler in dem steht, dass sämtliche Masseverbindlichkeiten erledigt sind. Der Zettel wird dem Antrag beigefügt und alles ist gut.
Manche Verwalter sagen auch "das machen wir nicht". Heute hatte ich einen Treuhänder der behauptete "Wir dürfen sowas nicht schreiben!". Aha...
Dann wird der Antrag mit Verweis auf die Gerichtsakte gestellt. Manche machen sich auch die Mühe die wesentlichen Seiten zu kopieren und dem Antrag beizufügen.
Aber jemanden der etwas in die von Dir genannte Richtung behauptet hat, hatte ich bislang noch nicht,
Die Nummer mit der Erstattung dürfte ja auch bereits von den 3-Jährern bekannt sein. Aber da gab/gibt es ja zugegebener Maßen nicht wirklich viele von.
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Re: Antrag Verkürzung auf 5 Jahre
Das ist richtig. Es gibt eine erste Statistik die unter 8% liegt. Demnach von 100 Fällen unter 8 die die 3 Jahre schaffen. Die Zahl 35% ist auch einfach eine Mogelpackung..
Darf ich mal fragen.. woher kommt Dein umfangreiches Hintergrundwissen. Bist Du beruflich mit dem Thema involviert ?
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Re: Antrag Verkürzung auf 5 Jahre
Ich habe mal was von satten 0,74% gelesen.
Ich arbeite in einer Beratungsstelle zu diesen Thema und kann nach der Arbeit einfach nicht genug davon kriegen;)
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Re: Antrag Verkürzung auf 5 Jahre
Du hast recht.. ich meinte tatsächlich auch unter 0,8 %
Das verleiht diesem Forum auch eine fachliche Qualität. Ich habe lange in Foren zu diesem Thema gesucht. Oft wird es auch mal themenabschweifend, oder wie bei 123-Recht, dass im Grunde genomm doch ein betriebswirtschaftlicher Gedanke dahinter steckt. Großes Lob für dieses Forum. Bisher habe ich hier sehr hilfreiche Informationen erhalten und dennoch darf man hier auch mal von sich und seiner Situation berichten..
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Re: Antrag Verkürzung auf 5 Jahre
Da kann ich mich Christian nur anschließen. Ich bin sehr froh, dieses Forum gefunden zu haben. Es tut mir nur leid, dass ich immer nur fragen kann, ohne die Möglichkeit zu haben, mich revanchieren zu können, weil mir dazu einfach das Fachwissen fehlt.
Caffery, Du hattest ja geschrieben:
Was genau meinst Du mit Verweis auf die Gerichtsakte? Schreibe ich in den Antrag: Ick will verkürzen auf fümpf Jahre, schaut in Eure Akten?
Welche Seiten könnte ich kopieren und beilegen? Ich habe ja nichts, woraus das hervorgeht? Oder soll ich bei Gericht Einsicht in meine Akte nehmen und mir die entsprechenden Seiten kopieren?
Entschuldige, dass ich so blöd frage, ich blick nur gerade nicht durch.
Caffery, Du hattest ja geschrieben:
Mein TH bestätigte mir zwar telefonisch, dass die Voraussetzungen für eine Verkürzung auf fünf Jahre gegeben sind, stellt aber keine Bescheinigung aus, die ich dem Antrag hinzufügen könnte.Manche Verwalter sagen auch "das machen wir nicht". Heute hatte ich einen Treuhänder der behauptete "Wir dürfen sowas nicht schreiben!". Aha...
Dann wird der Antrag mit Verweis auf die Gerichtsakte gestellt. Manche machen sich auch die Mühe die wesentlichen Seiten zu kopieren und dem Antrag beizufügen.
Was genau meinst Du mit Verweis auf die Gerichtsakte? Schreibe ich in den Antrag: Ick will verkürzen auf fümpf Jahre, schaut in Eure Akten?
Welche Seiten könnte ich kopieren und beilegen? Ich habe ja nichts, woraus das hervorgeht? Oder soll ich bei Gericht Einsicht in meine Akte nehmen und mir die entsprechenden Seiten kopieren?
Entschuldige, dass ich so blöd frage, ich blick nur gerade nicht durch.
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Re: Antrag Verkürzung auf 5 Jahre
So ungefähr. Ich würde lediglich an der Formulierung feilen. Etwa sowas wie "Im Laufe des Verfahrens wurden regelmäßig pfändbare Einkommensanteile in XXXstelleiger Höhe der Masse zugeführt. Hierzu verweise ich auf die Gerichtsakte."Blecheimer hat geschrieben: ↑12. Aug 2019, 14:19 Was genau meinst Du mit Verweis auf die Gerichtsakte? Schreibe ich in den Antrag: Ick will verkürzen auf fümpf Jahre, schaut in Eure Akten?
Genau! Normalerweise sollte das aber nicht nötig sein. Eigentlich musst Du das nur beantragen - der Treuhänder sollte dann (wie alle anderen Beteiligten auch) vom Gericht zu dem Antrag ohnehin befragt werden, er gibt seinen zustimmenden Senf ab und die Sache ist durch.Blecheimer hat geschrieben: ↑12. Aug 2019, 14:19 Welche Seiten könnte ich kopieren und beilegen? Ich habe ja nichts, woraus das hervorgeht? Oder soll ich bei Gericht Einsicht in meine Akte nehmen und mir die entsprechenden Seiten kopieren?
Bei uns würde es so funktionieren. Bei uns sind aber auch die Treuhänder selten zimperlich mit dem ollen Zweizeiler. Aber Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel.
Leider habe ich gehört, dass auch bei manchen Gerichten die Unsicherheit groß zu sein scheint (warum auch immer). Von daher würde ich persönlich dazu neigen, mir die Stellen aus meiner Gerichtsakte zu kopieren und beizufügen wenn der Treuhänder wegen des Zweizeilers einen Köttel in der Hose hat.
Erstens weil ich ein gründlicher Mensch bin und zweitens weil ich bei Dingen die ich einmal und nie wieder im Leben machen will, lieber einmal übergründlich wäre als im worst case ein Jahr länger als nötig die Veranstaltung genießen zu müssen. Oder aber (was wahrscheinlicher wäre) ein riesen Palaver anzetteln müsste, damit mein Antrag durchkommt.
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Re: Antrag Verkürzung auf 5 Jahre
Ich formuliere das natürlich, wie hast Du das mal so schön gesagt, mit maximaler Zärtlichkeit, oder nehme wirklich mal Einsicht und kopiere die entsprechenden Seiten.
Werden im Rahmen der Restschuldbefreiung tatsächlich alle Gläubiger nochmal explizit angeschrieben, oder wird die "Befragung" der Gläubiger lediglich durch insolvenzbekanntmachungen.de oder ähnliches realisiert?
Werden im Rahmen der Restschuldbefreiung tatsächlich alle Gläubiger nochmal explizit angeschrieben, oder wird die "Befragung" der Gläubiger lediglich durch insolvenzbekanntmachungen.de oder ähnliches realisiert?
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