Guten Abend zusammen,
ein Bekannter von mir bezieht derzeit Bürgergeld und befindet sich seit 10 Monaten in der Verfahrensphase. Der Insolvenzverwalter möchte diese nun abschließen.
Mein Bekannter plant, sich mit einem kleinen Lokal selbstständig zu machen.
Ich habe nun mehrfach recherchiert und bin der Meinung, dass er auf jeden Fall das Ende der Verfahrensphase abwarten sollte – denn danach müsste der Insolvenzverwalter die Selbstständigkeit nicht mehr freigeben und könnte dafür auch kein Geld mehr verlangen.
Liege ich damit richtig?
Liebe Grüße
Selbstständigkeit nach der Verfahrensphase
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Re: Selbstständigkeit nach der Verfahrensphase
Hi Marianne,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Selbstständigkeit nach der Verfahrensphase" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Selbstständigkeit nach der Verfahrensphase" geschaut?
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Re: Selbstständigkeit nach der Verfahrensphase
Ja. Damit liegst Du richtig.
Und der Bekannte ist wodurch in die aktuelle Inolvenz geraten?? Oft werden einmal gemachte Fehler nicht abgestellt und dauerhaft vermieden.
Und der Bekannte ist wodurch in die aktuelle Inolvenz geraten?? Oft werden einmal gemachte Fehler nicht abgestellt und dauerhaft vermieden.
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