Hallo zusammen,
ich möchte heute mal meine erste negative Erfahrung mit meiner Insolvenzsachbearbeiterin teilen und bin gespannt, wie das bei euch so gelaufen ist.
Ich habe meiner Pflicht entsprochen und der Sachbearbeiterin gemeldet, dass meine Frau eine neue Arbeitsstelle aufgenommen hat und voraussichtlich 650 € netto verdient.
Kurze Zeit später bekam ich eine E-Mail mit der Mitteilung, dass meine Frau ab diesem Zeitpunkt nicht mehr als unterhaltspflichtige Person berücksichtigt wird und dass mein Arbeitgeber entsprechend informiert wird, um meinen Pfändungsfreibetrag zu senken.
Ich habe dem per E-Mail widersprochen mit der Begründung, dass dieses Einkommen objektiv nicht ausreicht, um ihren notwendigen Lebensunterhalt zu sichern oder sich angemessen an den laufenden Miet- und Haushaltskosten zu beteiligen. Allein ihre Hälfte der Miete übersteigt schon ihr Einkommen — von Fahrtkosten zur Arbeit, Lebensmitteln und sonstigen Ausgaben ganz zu schweigen.
Meine Frage an euch:
Habt ihr ähnliche Erfahrungen gemacht? Wurde bei euch auch so pauschal die Unterhaltspflicht für einen Ehepartner gestrichen, nur weil dieser ein geringes Einkommen hat?
Und vor allem: Hat jemand dagegen erfolgreich etwas unternommen? Gibt es Tipps, wie man sich in so einer Situation am besten verhält oder was man rechtlich beachten sollte?
Würde mich freuen, wenn ihr eure Erfahrungen teilt.
Unterhaltspflicht
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Re: Unterhaltspflicht
Solche Dinge können nicht einfach so per Mitteilung via Mail entschieden werden. Der Insolvenzverwalter muss die Herausrechnung der unterhaltsberechtigten Person aufgrund der eigenen Einnahmen beim Insolvenzgericht beantragen - dann wird Dir die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben - und daraufhin entscheidet das Gericht über Herausrechnung, keine Herausrechnung oder teilweise Herausrechnung per Beschluss.Bumaye hat geschrieben: ↑11. Jun 2025, 19:03 Kurze Zeit später bekam ich eine E-Mail mit der Mitteilung, dass meine Frau ab diesem Zeitpunkt nicht mehr als unterhaltspflichtige Person berücksichtigt wird und dass mein Arbeitgeber entsprechend informiert wird, um meinen Pfändungsfreibetrag zu senken.
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Re: Unterhaltspflicht
Hallo,
bei mir geht es auch um Unterhaltspflicht ja oder nein. Meine Frau verdient mit 1200 € sogar viel mehr. Trotzdem hat mir ChatGPT mitgeteilt, dass ich sie unterhaltspflichtig geltend machen könnte. Meine Frau trägt auch schon mit 535,- € Miete an der gemeinsamen Wohnung teil. Außerdem braucht sie unser einziges Familienauto um zur Arbeit zu kommen. Auch hier trägt sie ein Teil der Tank- und Wartungskosten. So würden eigentlich nur noch ca. 600,- € für sie bleiben um den eigenen Bedarf und Lebenshaltungskosen zu decken.
Ich habe nun mit Hilfe von ChatGPT einen Antrag auf Berücksichtigung meiner Ehefrau als unterhaltsberechtigte Person gemäß $ 850C ZPO bei meinem Insolvenzverwalter gestellt. Die Begründung ist, dass meine Ehefrau mit einem Nettoeinkommen von 1.207,22 € deutlich unterhalb der pfändungsrechtlichen Grundfreigrenze von derzeit 1.555 € liegt und sie sich ihren Lebensunterhalt nicht eigenständig bestreiten kann. Insbesondere unter Berücksichtigung der anteiligen Mietkosten für unsere gemeinsame Wohnung und Unterhalt und Nutzung unseres Fahrzeuges zur Arbeitsaufnahme. Außerdem beteiligt sie sich auch an den laufenden Fahrtkosten und der Lebenshaltung.
Ich habe auch beantragt, meine Ehefrau ab Januar 2025 zu berücksichtigen, da die sie auch dort schon unter der pfändungsrechtlichen Freigrenze lag.
Nachdem der Insolvenzverwalter das Schreiben bekommen hatte, hat er mich gleich angerufen und folgendes mitgeteilt:
1.) Es zählt nicht das pfändbare Einkommen der Frau, sondern der Betrag, welche reicht um den täglichen Bedarf und Lebenshaltungskosten zu decken. Und dies würde bei uns un den umliegenden Gerichten bei 650-700 € liegen. 1.200 € wäre viel zu viel und die Gerichte sind da knallhart.
2.) Ich hätte den Antrag aber gleich an das Gericht stellen sollen. Er kann aber jetzt schon sagen, dass das keinen Erfolg hat und nur seine Zeit und die des Gerichtes kostet.
3.) Rückwirkend würde sowieso nichts gehen
Er wird jetzt den Antrag auf die Seite legen und nichts weiter tun. Dass sich meine Frau mit über 500,- € an der Miete beteiligt und auch sonst noch Teile der Lebenshaltungskosten der Familie übernimmt ist er gar nicht eingegangen.
Bin ich nun wirklich auf dem Holzweg, oder kann es sein dass ein Insolvenzverwalter so einen Antrag nicht weiterleitet, weil bei ihm dann ein paar Euro flöten gehen?
Gruß
Hans10
bei mir geht es auch um Unterhaltspflicht ja oder nein. Meine Frau verdient mit 1200 € sogar viel mehr. Trotzdem hat mir ChatGPT mitgeteilt, dass ich sie unterhaltspflichtig geltend machen könnte. Meine Frau trägt auch schon mit 535,- € Miete an der gemeinsamen Wohnung teil. Außerdem braucht sie unser einziges Familienauto um zur Arbeit zu kommen. Auch hier trägt sie ein Teil der Tank- und Wartungskosten. So würden eigentlich nur noch ca. 600,- € für sie bleiben um den eigenen Bedarf und Lebenshaltungskosen zu decken.
Ich habe nun mit Hilfe von ChatGPT einen Antrag auf Berücksichtigung meiner Ehefrau als unterhaltsberechtigte Person gemäß $ 850C ZPO bei meinem Insolvenzverwalter gestellt. Die Begründung ist, dass meine Ehefrau mit einem Nettoeinkommen von 1.207,22 € deutlich unterhalb der pfändungsrechtlichen Grundfreigrenze von derzeit 1.555 € liegt und sie sich ihren Lebensunterhalt nicht eigenständig bestreiten kann. Insbesondere unter Berücksichtigung der anteiligen Mietkosten für unsere gemeinsame Wohnung und Unterhalt und Nutzung unseres Fahrzeuges zur Arbeitsaufnahme. Außerdem beteiligt sie sich auch an den laufenden Fahrtkosten und der Lebenshaltung.
Ich habe auch beantragt, meine Ehefrau ab Januar 2025 zu berücksichtigen, da die sie auch dort schon unter der pfändungsrechtlichen Freigrenze lag.
Nachdem der Insolvenzverwalter das Schreiben bekommen hatte, hat er mich gleich angerufen und folgendes mitgeteilt:
1.) Es zählt nicht das pfändbare Einkommen der Frau, sondern der Betrag, welche reicht um den täglichen Bedarf und Lebenshaltungskosten zu decken. Und dies würde bei uns un den umliegenden Gerichten bei 650-700 € liegen. 1.200 € wäre viel zu viel und die Gerichte sind da knallhart.
2.) Ich hätte den Antrag aber gleich an das Gericht stellen sollen. Er kann aber jetzt schon sagen, dass das keinen Erfolg hat und nur seine Zeit und die des Gerichtes kostet.
3.) Rückwirkend würde sowieso nichts gehen
Er wird jetzt den Antrag auf die Seite legen und nichts weiter tun. Dass sich meine Frau mit über 500,- € an der Miete beteiligt und auch sonst noch Teile der Lebenshaltungskosten der Familie übernimmt ist er gar nicht eingegangen.
Bin ich nun wirklich auf dem Holzweg, oder kann es sein dass ein Insolvenzverwalter so einen Antrag nicht weiterleitet, weil bei ihm dann ein paar Euro flöten gehen?
Gruß
Hans10
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Re: Unterhaltspflicht
Hallo Hans!
Leider deckt sich die Rückmeldung Deines Insolvenzverwalters im Wesentlichen mit der auch mir bekannten vorherrschenden Rechtsauslegung in einem von Dir vorgetragenen Szenario.
Leider deckt sich die Rückmeldung Deines Insolvenzverwalters im Wesentlichen mit der auch mir bekannten vorherrschenden Rechtsauslegung in einem von Dir vorgetragenen Szenario.
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Re: Unterhaltspflicht
Vielleicht sollte deine Frau Wohngeld beantragen. Ich weiß ja nicht, wie hoch dein Einkommen ist. Es wird natürlich beides zusammengerechnet, aber relativ viele Menschen haben einen Anspruch auf Wohngeld. Einfach beim Rathaus erkundigen.
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Re: Unterhaltspflicht
Danke für die Rückmeldungen.
@Paula: Ich vermute mal, dass das insoweit nicht funktionieren wird, weil meine Frau die Mietkosten nicht alleine trägt. Das ist anscheinend ein Ausschlußkriterium
@caffery: Soweit so gut. Hier ist wohl eine Rechtsauslegung vorherrschend. Aber was ist mit den nicht vorherrschenden Rechtsauslegungen? Bei einer 5%-Chance würde ich diese nutzen. Was kann passieren? Anträge darf ich doch stellen. Ich vermute das Gericht darf ja keine pauschalierten Antworten geben und muss den Einzelfall überprüfen. Vielleicht trauen sich das auch zuwenige. So ein Antrag bei Gericht dürfte ja nichts kosten und sollte auch keine negativen Auswirkungen auf mein Insolvenzverfahren haben?
@Paula: Ich vermute mal, dass das insoweit nicht funktionieren wird, weil meine Frau die Mietkosten nicht alleine trägt. Das ist anscheinend ein Ausschlußkriterium
@caffery: Soweit so gut. Hier ist wohl eine Rechtsauslegung vorherrschend. Aber was ist mit den nicht vorherrschenden Rechtsauslegungen? Bei einer 5%-Chance würde ich diese nutzen. Was kann passieren? Anträge darf ich doch stellen. Ich vermute das Gericht darf ja keine pauschalierten Antworten geben und muss den Einzelfall überprüfen. Vielleicht trauen sich das auch zuwenige. So ein Antrag bei Gericht dürfte ja nichts kosten und sollte auch keine negativen Auswirkungen auf mein Insolvenzverfahren haben?
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Re: Unterhaltspflicht
Hans10 hat geschrieben: ↑11. Jul 2025, 12:44 Danke für die Rückmeldungen.
@Paula: Ich vermute mal, dass das insoweit nicht funktionieren wird, weil meine Frau die Mietkosten nicht alleine trägt. Das ist anscheinend ein Ausschlußkriterium
Nein, das muss kein Ausschlusskriterium sein. In der Regel tragen bei Eheleuten beide die Miete gemeinsam. Falls du aus NRW kommst, kannst du das hier mal probehalber durchrechnen:
https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/w ... KM?BULA=NW
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Zuletzt geändert von Paula am 11. Jul 2025, 12:59, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Unterhaltspflicht
Schau ich mir mal an. Zuerst möchte ich aber die Sache mit der Unterhaltsplicht durchspielen. Sonst sind es hier zu viele Baustellen 

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