Forderungen unter anderen Namen

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Lavalampe
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Forderungen unter anderen Namen

Beitrag von Lavalampe »

Hallo!

Es geht um einen Familienangehörigen, der leider die Kontrolle über sein Kaufverhalten verloren hat. Er selbst hat mehrere tausend Euro Schulden und hat bereits einen Termin bei der Schuldnerberatung beantragt. Leider wird es zu dem Termin noch ein halbes Jahr dauern, weshalb wir hier auf dieses tolle Forum zurückgreifen.
Aufgrund seiner schlechten Schufa begann er, auf andere Namen, aber auf seine Adresse, Dinge auf Rechnung zu bestellen. Insgesamt hat er für circa 1500 Euro bei verschiedenen Online-Shops bestellt. Er hat sich da ganz schön was eingebrockt, denn heute kamen Briefe des Gerichtsvollziehers auf zwei der falschen Namen mit einer Zahlungsfrist, bzw. mit einem Termin zur Vermögensauskunft für zwei Forderungen. Er möchte alle Forderungen unter falschen Namen begleichen (er würde von einem anderen Familienmitglied monatlich circa 1000 Euro bekommen). Wir fragen uns jedoch nun, ob das unter Gläubigerbegünstigung fallen könnte, wenn dann irgendwann das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Zum Teil hat er Forderungen unter seinen eigenen Namen und den falschen beim selben Inkassounternehmen laufen.
Wir sind uns bewusst, dass es potentiell zur strafrechtlichen Verfolgung kommen kann. Macht eine Insolvenz überhaupt Sinn oder ist das Kind bereits in den Brunnen gefallen?
Er verdient übrigens nichts (seine Frau unterstützt ihn finanziell) aufgrund Arbeitslosigkeit und chronischer Erkrankung und besitzt ein P-Konto.
Eventuell weiß jemand, wie man nun am Besten vorgeht.
Vielen Dank!
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Re: Forderungen unter anderen Namen

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Hi Lavalampe,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Forderungen unter anderen Namen" geschaut?
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Shopgirl
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Re: Forderungen unter anderen Namen

Beitrag von Shopgirl »

Wenn er kann, soll er die Schulden auf falschen Namen so schnell wie möglich bezahlen. Gläubigerbegünstigung und der ganze Kram spielt jetzt sowieso noch keine Rolle. Bis die Insolvenz überhaupt mal eröffnet wird, sind die Zahlungen so lang her, das die nicht mehr angefochten werden. Im besten Fall fällt den Inkassos dieses Konstrukt unter den falschen Namen nicht auf.

Der Verwandte weiß, dass er das geliehene Geld nicht mehr wiedersieht?
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Icke26
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Re: Forderungen unter anderen Namen

Beitrag von Icke26 »

Die Relevanz einer Gläubigerbegünstigung vor einer geplanten Insolvenz erstreckt sich in der Regel über einen Zeitraum von drei Monaten vor dem Insolvenzantrag. In manchen Fällen kann jedoch auch ein Zeitraum von bis zu zehn Jahren relevant sein, insbesondere bei vorsätzlicher Benachteiligung von Gläubigern.
Ich würde auch sofort schnellstmöglich alle Schulden aus den Betrügereien bezahlen, und beten das das nicht rauskommt.
Was mit Sicherheit meiner Meinung nach, passieren wird.
Sorry, mein Mitleid hält sich hier in Grenzen.
Außerdem empfehle ich zusätzlich noch eine Therapie, den das Verhalten deines Verwandten ist äußerst krankhaft.
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Schuldine
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Re: Forderungen unter anderen Namen

Beitrag von Schuldine »

Icke26 hat geschrieben: 9. Jul 2025, 09:37 Ich würde auch sofort schnellstmöglich alle Schulden aus den Betrügereien bezahlen, und beten das das nicht rauskommt.
Was mit Sicherheit meiner Meinung nach, passieren wird.
Mich würde interessieren warum und wie das rauskommen soll.
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Icke26
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Re: Forderungen unter anderen Namen

Beitrag von Icke26 »

Schuldine hat geschrieben: 9. Jul 2025, 10:37
Icke26 hat geschrieben: 9. Jul 2025, 09:37 Ich würde auch sofort schnellstmöglich alle Schulden aus den Betrügereien bezahlen, und beten das das nicht rauskommt.
Was mit Sicherheit meiner Meinung nach, passieren wird.
Mich würde interessieren warum und wie das rauskommen soll.
In dem nachgefragt wird, und Zahlungsbelege angefordert werden.
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Lavalampe
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Re: Forderungen unter anderen Namen

Beitrag von Lavalampe »

Shopgirl hat geschrieben: 9. Jul 2025, 02:14 Wenn er kann, soll er die Schulden auf falschen Namen so schnell wie möglich bezahlen. Gläubigerbegünstigung und der ganze Kram spielt jetzt sowieso noch keine Rolle. Bis die Insolvenz überhaupt mal eröffnet wird, sind die Zahlungen so lang her, das die nicht mehr angefochten werden. Im besten Fall fällt den Inkassos dieses Konstrukt unter den falschen Namen nicht auf.

Der Verwandte weiß, dass er das geliehene Geld nicht mehr wiedersieht?
Ja, der Verwandte weiß Bescheid.
Vielen Dank!
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Lavalampe
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Re: Forderungen unter anderen Namen

Beitrag von Lavalampe »

Icke26 hat geschrieben: 9. Jul 2025, 09:37 Die Relevanz einer Gläubigerbegünstigung vor einer geplanten Insolvenz erstreckt sich in der Regel über einen Zeitraum von drei Monaten vor dem Insolvenzantrag. In manchen Fällen kann jedoch auch ein Zeitraum von bis zu zehn Jahren relevant sein, insbesondere bei vorsätzlicher Benachteiligung von Gläubigern.
Ich würde auch sofort schnellstmöglich alle Schulden aus den Betrügereien bezahlen, und beten das das nicht rauskommt.
Was mit Sicherheit meiner Meinung nach, passieren wird.
Sorry, mein Mitleid hält sich hier in Grenzen.
Außerdem empfehle ich zusätzlich noch eine Therapie, den das Verhalten deines Verwandten ist äußerst krankhaft.
Vielen Dank für die Einschätzung! Ein Therapie ist bereits in die Wege geleitet.
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Lavalampe
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Re: Forderungen unter anderen Namen

Beitrag von Lavalampe »

Icke26 hat geschrieben: 9. Jul 2025, 13:49
Schuldine hat geschrieben: 9. Jul 2025, 10:37

Mich würde interessieren warum und wie das rauskommen soll.
In dem nachgefragt wird, und Zahlungsbelege angefordert werden.
Der Familienangehörige möchte seine Fehler wieder gut machen und mit offenen Karten spielen. Würde es Sinn ergeben, dem Insolvenzverwalter usw. alles offen dar zu legen und zu erläutern? Oder sollte man lieber gar nichts sagen und "beten"?
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Lavalampe
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Re: Forderungen unter anderen Namen

Beitrag von Lavalampe »

Ergänzung: die Zahlungen würden aus seinem unpfändbaren Einkommen bezahlt werden, da er monatlich nie über die Pfändungsgrenze Einnahmen erzielt. Zudem habe ich vorhin gelesen, dass eine Gläubigerbegünstigung dann in Betracht kommt, wenn die Leistung aus der späteren Insolvenzmasse stammen würde. Was in dem Fall nicht der Fall wäre, oder sehe ich das falsch?
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Shopgirl
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Re: Forderungen unter anderen Namen

Beitrag von Shopgirl »

Vergiss das mit der Gläubigerbegünstigung. Er ist noch weit vom Insolvenzverfahren entfernt und kann aktuell zahlen was und wen er will. Versteift euch nicht auf diesen Aspekt, denn das ist wirklich Quatsch. Viel wichtiger ist die strafrechtliche Seite.

Der Insolvenzverwalter ist weder sein Therapeut noch ein Priester, dem man etwas beichten müsste. Wenn die Forderungen bis dahin bezahlt sind (und das sollten sie definitiv sein), nehmen sie nicht am Verfahren teil und interessieren auch den Insolvenzverwalter nicht.
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