Steuererstattung
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Steuererstattung
Hallo zusammen,
Ich bräuchte mal euren Rat:
Privatinsolvenzsverfahren wurde am 17.12.2024 wegen der Schlussverteilung aufgehoben. Meine Abtretungsfrist läuft noch bis zum Juli 2026. meine Steuererklärung 2024 habe ich jetzt 2025 eingereicht. steht mir die Steuererstattung aus der Steuererklärung 2024 zu ? Der Insolvenzverwalter wurde zum Treuhänder bestimmt.
Danke für eure Mithilfe.
Ich bräuchte mal euren Rat:
Privatinsolvenzsverfahren wurde am 17.12.2024 wegen der Schlussverteilung aufgehoben. Meine Abtretungsfrist läuft noch bis zum Juli 2026. meine Steuererklärung 2024 habe ich jetzt 2025 eingereicht. steht mir die Steuererstattung aus der Steuererklärung 2024 zu ? Der Insolvenzverwalter wurde zum Treuhänder bestimmt.
Danke für eure Mithilfe.
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- Bot
- Beiträge: 263
- Registriert: 26. Jan 2020
Re: Steuererstattung
Kommt drauf an. Wurde eine Nachtragsverteilung hinsichtlich der Steuererstattung angeordnet bzw. wird diese angeordnet, dann fällt die Steuererstattung anteilig in die Insolvenzmasse und ist an den Treuhänder auszukehren.
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Re: Steuererstattung
Nein. Hier wurde bisher nichts der gleichen gemacht. Über eine Nachtragsverteilung würde ich ja auch bestimmt informiert werden
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Re: Steuererstattung
Die nachtragsverteilung steht im aufhebungsbeschluss oder, falls sie später beschossen wird, dann wird sie dir nachträglich per Beschluss mitgeteilt
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Re: Steuererstattung
Ok , danke dann hab ich es richtig verstanden, dass ich die Erstattung ja erhalten müsste, richtig ?
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Re: Steuererstattung
Nein, Du hättest es richtig verstanden wenn Du Dir sicher bist, dass eine Nachtragsverteilung weder im Aufhebungsbeschluss (was eigentlich absolut Standard ist), noch sonstwie nachträglich angeordnet wurde.
Wie gesagt - eine solche Nachtragsverteilung für anteilige Steuererstattungen ist eigentlich absolut üblich, passiert bei Personen in steuerpflichtiger Beschäftigung zu handgefühlten 98,6 % und es würde schon fast einer groben Pflichtverletzung des Verwalters nahekommen wenn er diese vergessen hätte. Von daher würde ich Deinen Fokus darauf legen herauszufinden wo das steht - und nicht zu sinngemäß zu sagen "Es ist mir nicht aufgefallen - also verbrauche ich die Erstattung mal direkt wenn sie kommt."
Die Nachtragsverteilung wird meistens durch einen Einzeiler im Aufhebungsbeschluss angeordnet. Da steht dann sowas wie "Das Insolvenzverfahren wird aufgehoben. Hinsichtlich Steuererstattungsansprüchen für den Zeitraum X wird die Nachtragsverteilung angeordnet." Sowas überliest man gerne mal...
Wie gesagt - eine solche Nachtragsverteilung für anteilige Steuererstattungen ist eigentlich absolut üblich, passiert bei Personen in steuerpflichtiger Beschäftigung zu handgefühlten 98,6 % und es würde schon fast einer groben Pflichtverletzung des Verwalters nahekommen wenn er diese vergessen hätte. Von daher würde ich Deinen Fokus darauf legen herauszufinden wo das steht - und nicht zu sinngemäß zu sagen "Es ist mir nicht aufgefallen - also verbrauche ich die Erstattung mal direkt wenn sie kommt."
Die Nachtragsverteilung wird meistens durch einen Einzeiler im Aufhebungsbeschluss angeordnet. Da steht dann sowas wie "Das Insolvenzverfahren wird aufgehoben. Hinsichtlich Steuererstattungsansprüchen für den Zeitraum X wird die Nachtragsverteilung angeordnet." Sowas überliest man gerne mal...
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Re: Steuererstattung
Ich weiss ja nicht wie es in den anderen Bundesländern gehandhabt wird in Sachsen steht das zusätzlich immer noch mit in den Insolvenzbekanntmachungen entweder wurde nachträglich angeordnet oder gleich in dem aufhebungsbeschluss der ja veröffentlicht wird mit da.
Itak65
Itak65
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Re: Steuererstattung
Dann gehöre ich zu den glücklichen gefühlten 1,4%, bei mir gab es keine Nachtragsverteilung 

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Re: Steuererstattung
Ich habe eben auch nochmal in den Aufhebungsbeschluss geschaut, dort steht nichts bezüglich Nachtragsverteilung o.ä.
Ich bin gespannt
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