DANKE, danke
jetzt bin ich beruhigt und wünsche allen einen schönen Sonntag
Insolvenzbekanntmachungen
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Re: Insolvenzbekanntmachungen
Hallo,
jetzt steht folgendes drinn und meine Frage hierzu:
muss ich was machen...
....hat das Insolvenzgericht nach dem Ablauf der Laufzeit der Abtretungserklärung in Kürze über die Erteilung der Restschuldbefreiung zu entscheiden. Vor einer Entscheidung sind die Verfahrensbeteiligten zum Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung zu hören. Zur Anhörung wird die Durchführung des schriftlichen Verfahrens angeordnet.. Die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin / der Schuldner erhalten hiermit gem. § 300 Abs.1 InsO Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 12. September 2019.
Danke
jetzt steht folgendes drinn und meine Frage hierzu:
muss ich was machen...
....hat das Insolvenzgericht nach dem Ablauf der Laufzeit der Abtretungserklärung in Kürze über die Erteilung der Restschuldbefreiung zu entscheiden. Vor einer Entscheidung sind die Verfahrensbeteiligten zum Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung zu hören. Zur Anhörung wird die Durchführung des schriftlichen Verfahrens angeordnet.. Die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin / der Schuldner erhalten hiermit gem. § 300 Abs.1 InsO Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 12. September 2019.
Danke
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Re: Insolvenzbekanntmachungen
Da Du ja selber den Antrag auf RSB gestellt hast, wirst du zu deinem Antrag wohl eher keine Stellung nehmen (müssen). Stellung nehmen kommt mMn erst in Frage, falls jemand anders diesem Antrag ablehnend gegenübersteht und dies auch entsprechend schriftlich kundtut (zB. mit einen Versagungsantrag), ansonsten hört sich das für mich relativ entspannt an.
Dies ist aber nur meine Vermutung, vielleicht hätte ich im eigenen Verfahren genauso gefragt, sicher ist sicher. Da werden Dir aber sicherlich noch unsere Spezialisten hier eine gesichertere Antwort zu geben.
Und natürlich würde ich mich freuen, wenn meine Ansicht richtig ist, deswegen habe ich sie ja auch geschrieben.
Dies ist aber nur meine Vermutung, vielleicht hätte ich im eigenen Verfahren genauso gefragt, sicher ist sicher. Da werden Dir aber sicherlich noch unsere Spezialisten hier eine gesichertere Antwort zu geben.
Und natürlich würde ich mich freuen, wenn meine Ansicht richtig ist, deswegen habe ich sie ja auch geschrieben.
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Re: Insolvenzbekanntmachungen
Hallo,
da keine weiteren Antworten kommen kann ich denn davon ausgehen, dass ich aufgrund der Eintragung in den INSO Bekanntmachungen nichts unternehmen muss??
da keine weiteren Antworten kommen kann ich denn davon ausgehen, dass ich aufgrund der Eintragung in den INSO Bekanntmachungen nichts unternehmen muss??
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