caffery hat geschrieben: ↑26. Jun 2025, 14:08
Es liegt mir ja nichts ferner als zu streiten aber - sowas gab es natürlich. Es war nur ungleich komplizierter und die Hürden waren hoch. Man musste sich regelmäßig auf den noch heute unverändert existenten - aber mittlerweile ungleich weniger frequentierten - § 765a ZPO berufen und dem Gericht darlegen warum in der Vollstreckung eine ungebührliche Härte lag und in welchem Umfang.
Für Selbständige die nicht Juristen oder Buchhalter waren, ist das natürlich regelmäßig eine derart hohe Hürde gewesen, dass sie daran verzweifelt sind - wenn sie denn überhaupt davon wussten.
Schuldine hat geschrieben: ↑25. Jun 2025, 18:19
Insolvenzanmeldung war damals auch nicht möglich für Selbstständige.
Ehm - das ist ebenfalls "unrichtig". Das Insolvenzverfahren wie wir es kennen gibt es seit Anfang 1999. Davor gab es das Konkursverfahren. Dafür bin ich zwar dann doch auch nicht alt genug um es persönlich beruflich gekannt zu haben aber - das stand meines Wissens ausschließlich juristischen Personen offen - nur nicht Verbrauchern.
Ich möchte mich auch garnicht streiten, ich berichte nur noch meinen gemachten Erfahrungen!
Der GV, der meine Lage seit langem kannte, hatte mir damals diese Auskunft gegeben.
Er musste den PfüB ausführen, obwohl ich schon längst eine VA (damals noch EV) abgegeben hatte, nach der ich als Arbeitnehmer nicht pfändbar gewesen wäre.
Ich konnte das auch nicht glauben und bin beim Vollstreckungsgericht vorstellig geworden - gleiche Auskunft!
Da ich es immer noch nicht glauben konnte, habe ich einen Anwalt konsultiert - danach war ich um eine 3. gleiche Auskunft reicher und habe eine zeitlang Nudeln mit Maggie gegessen um die Rechnung zu bezahlen.
Ich bin so alt, dass ich die Einführung der Inso und deren Entwicklung hautnah miterleben durfte.
Mit dem zweiten Abschnitt liegst du insofern richtig, dass es ein Konkursverfahren für juristische Personen schon gab. Einem Einzelunternehmer nutzte das nur überhaupt nichts! Gleichzeitig waren Einzelunternehmer nach dem damaligen Verständnis im Sinne des Insolvenzverfahrens keine Privatpersonen (zumindest wenn die Schulden aus einer ggfls. auch früheren gewerblichen Tätigkeit entstanden waren), also von der Insolvenz ausgeschlossen.
Als endlich auch Einzelunternehmern der Zugang zum Insolvenzverfahren gewährt wurde, waren die Hürden daran geknüpft, dass es sowohl "eine überschaubare Anzahl an Gläubigern" (ich meine es waren damals 8, kann das aber nicht mehr sicher sagen) gab, als auch dass man alle seine Gläubiger hätte benennen können.
Ich hatte mehr als 30 Gläubiger aus einer ehemaligen GbR und konnte nicht alle benennen/bzw. ausfindig machen. Heutzutage ist das wesentlich einfacher, wenn auch immer noch mehr als aufwändig.
Ich hatte 1999 - ca. 2012 mehrere Termine bei der Schuldnerberatung, jeweils nach Änderungen in der Insolvenzordnung.
Ich habe mich über rund 20 Jahre alleine aus den Schulden gestrampelt.
Sorry fürs Off Topic