Gläubiger lässt P-Konto sperren
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Gläubiger lässt P-Konto sperren
Hallo liebe Leute.
Heute mal ein Thema , was schon etwas zurück liegt und das Ergebnis war, es wurde erst freigeschaltet als Die Summe bezahlt wurde.
Mich würde nur mal eure Meinung dazu interessieren.
Jemand aus dem Bekanntenkreis hatte ein P-Konto und bezog Hartz4.
Irgendwann kam ein Gläubiger von damals vor mehr als 10 Jahren mit einer Forderung von 350 Euro.
Keine Straftat oder so.
Der Gläubiger ließ das Konto der Person sperren, obwohl es ein P-Konto war.
Es war sie Sparkasse wo das Konto war.
Die Person konnte zwar den Geldeingang sehen , es aber nicht abholen und hat mehrfach mit der Sparkassen Mitarbeiterin gesprochen doch die Mitarbeiterin sagte , man könne da nichts machen.
Auch ein Vergleich mit dem Gläubiger weniger bezahlen zu können wurde nicht bestätigt.
Die Sparkasse konnte oder wollte wie schon geschrieben nicht helfen.
Erst als die Summe bezahlt wurde , am Schalter und die Bestätigung des Gläubigers kam, wurde das Konto entsperrt.
Wie kann das sein?!
Heute mal ein Thema , was schon etwas zurück liegt und das Ergebnis war, es wurde erst freigeschaltet als Die Summe bezahlt wurde.
Mich würde nur mal eure Meinung dazu interessieren.
Jemand aus dem Bekanntenkreis hatte ein P-Konto und bezog Hartz4.
Irgendwann kam ein Gläubiger von damals vor mehr als 10 Jahren mit einer Forderung von 350 Euro.
Keine Straftat oder so.
Der Gläubiger ließ das Konto der Person sperren, obwohl es ein P-Konto war.
Es war sie Sparkasse wo das Konto war.
Die Person konnte zwar den Geldeingang sehen , es aber nicht abholen und hat mehrfach mit der Sparkassen Mitarbeiterin gesprochen doch die Mitarbeiterin sagte , man könne da nichts machen.
Auch ein Vergleich mit dem Gläubiger weniger bezahlen zu können wurde nicht bestätigt.
Die Sparkasse konnte oder wollte wie schon geschrieben nicht helfen.
Erst als die Summe bezahlt wurde , am Schalter und die Bestätigung des Gläubigers kam, wurde das Konto entsperrt.
Wie kann das sein?!
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Re: Gläubiger lässt P-Konto sperren
Da es absolut unmöglich ist, dass ein Gläubiger die "Macht" hat ein P-Konto zu "sperren" rate ich mal:
1. Die Person hat die Situation falsch dargestellt und hatte das P-Konto entweder zu spät eingerichtet oder den Vorgang irdendwie sonstwie vollkommen unsachgemäß gemanaged.
2. Die Bank hat Unsinn gemacht. (Im dargelegten Ausmaß deutlich unwahrscheinlicher als Option 1)
3. Es ist keine 10, sondern doch schon über 15 Jahre her und es gab noch keine P-Konten.
1. Die Person hat die Situation falsch dargestellt und hatte das P-Konto entweder zu spät eingerichtet oder den Vorgang irdendwie sonstwie vollkommen unsachgemäß gemanaged.
2. Die Bank hat Unsinn gemacht. (Im dargelegten Ausmaß deutlich unwahrscheinlicher als Option 1)
3. Es ist keine 10, sondern doch schon über 15 Jahre her und es gab noch keine P-Konten.
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Re: Gläubiger lässt P-Konto sperren
Die Forderung ist über 10 Jahre her.caffery hat geschrieben: ↑25. Jun 2025, 07:35 Da es absolut unmöglich ist, dass ein Gläubiger die "Macht" hat ein P-Konto zu "sperren" rate ich mal:
1. Die Person hat die Situation falsch dargestellt und hatte das P-Konto entweder zu spät eingerichtet oder den Vorgang irdendwie sonstwie vollkommen unsachgemäß gemanaged.
2. Die Bank hat Unsinn gemacht. (Im dargelegten Ausmaß deutlich unwahrscheinlicher als Option 1)
3. Es ist keine 10, sondern doch schon über 15 Jahre her und es gab noch keine P-Konten.
Zugetragen hat sich das ganze vor weniger als 10 Jahren.
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Re: Gläubiger lässt P-Konto sperren
Caffery hat vollkommen recht mit seiner Antwort.
Frag bei deinem Freund nochmal nach, und dann melde dich nochmal.
Frag bei deinem Freund nochmal nach, und dann melde dich nochmal.
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Re: Gläubiger lässt P-Konto sperren
Habe ich.
Es wurde nicht das Konto gesperrt, sondern ein " Auszahlungsstopp" beantragt.
Ich habe auch das gefunden:
Ein Gläubiger kann einen Auszahlungsstopp für Konten oder Vermögenswerte eines Schuldners beantragen, um seine Forderungen zu sichern. Dies geschieht oft im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens, wie einer Pfändung oder im Rahmen einer Insolvenz. Ein vorläufiges Zahlungsverbot kann auch ohne gerichtlichen Beschluss erlassen werden, um eine schnelle Sperrung zu erreichen.
Und trotz P-Konto kam sie nicht an ihr Geld.
Die Sparkasse ließ nicht mit dich reden, sie musste erst die Summe am Schalter einzahlen , erst danach kam sie an ihr Geld.
Es wurde nicht das Konto gesperrt, sondern ein " Auszahlungsstopp" beantragt.
Ich habe auch das gefunden:
Ein Gläubiger kann einen Auszahlungsstopp für Konten oder Vermögenswerte eines Schuldners beantragen, um seine Forderungen zu sichern. Dies geschieht oft im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens, wie einer Pfändung oder im Rahmen einer Insolvenz. Ein vorläufiges Zahlungsverbot kann auch ohne gerichtlichen Beschluss erlassen werden, um eine schnelle Sperrung zu erreichen.
Und trotz P-Konto kam sie nicht an ihr Geld.
Die Sparkasse ließ nicht mit dich reden, sie musste erst die Summe am Schalter einzahlen , erst danach kam sie an ihr Geld.
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Re: Gläubiger lässt P-Konto sperren
Ich könnte mich nur wiederholen...
Entweder Zusammenhang falsch dargestellt oder Sparkasse hat Unsinn gemacht - mit deutlichem Hang zu Ersterem. Auch wenn ich Sparkassen schon viel Unsinn habe machen sehen. Das trau ich selbst denen aber nicht zu.
Es gibt keine Maßnahme die ein P-Konto auf die dargelegte Weise sperrt - natürlich auch kein "vorläufiges Zahlungsverbot". Das betrifft alles nur Beträge außerhalb der Freibetragsgrenzen.
Entweder Zusammenhang falsch dargestellt oder Sparkasse hat Unsinn gemacht - mit deutlichem Hang zu Ersterem. Auch wenn ich Sparkassen schon viel Unsinn habe machen sehen. Das trau ich selbst denen aber nicht zu.
Es gibt keine Maßnahme die ein P-Konto auf die dargelegte Weise sperrt - natürlich auch kein "vorläufiges Zahlungsverbot". Das betrifft alles nur Beträge außerhalb der Freibetragsgrenzen.
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Re: Gläubiger lässt P-Konto sperren
Wie lief das vor über 15 Jahren? Gab es da was Ähnliches oder musste man erst alles bezahlen bevor das Konto frei gegeben wurde?
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Re: Gläubiger lässt P-Konto sperren
Antrag auf Vollstreckungsschutz ans Gericht. Das fanden die natürlich irgendwann nicht mehr lustig.
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Re: Gläubiger lässt P-Konto sperren
Vollstreckungsschutz gab es dann vom Gericht nach meiner Erinnerung aber nur für Einkommen aus unselbständiger Arbeit, Sozialleistungen und Rente.
Für Selbständige gab es keinen Vollstreckungsschutz, die konnten dann zum Sozialamt gehen.
Und das war echt eine Tortur ... so verlangte man dort z.B., zunächst Betriebsvermögen zu verkaufen, bevor es Sozialleistungen gebe.
"Kühlschrank ist aber JETZT leer ... und nächste Woche muss die Miete gezahlt werden ..."
"Ja, das hätten Sie sich vorher überlegen müssen und rechtzeitig einen sv-pflichtigen Job annehmen sollen."
Das war damals echt nicht lustig für Selbständige - gut, das ist es heute auch nicht ... aber immerhin gibt es jetzt auch für Selbständige das P-Konto.
Für Selbständige gab es keinen Vollstreckungsschutz, die konnten dann zum Sozialamt gehen.
Und das war echt eine Tortur ... so verlangte man dort z.B., zunächst Betriebsvermögen zu verkaufen, bevor es Sozialleistungen gebe.
"Kühlschrank ist aber JETZT leer ... und nächste Woche muss die Miete gezahlt werden ..."
"Ja, das hätten Sie sich vorher überlegen müssen und rechtzeitig einen sv-pflichtigen Job annehmen sollen."
Das war damals echt nicht lustig für Selbständige - gut, das ist es heute auch nicht ... aber immerhin gibt es jetzt auch für Selbständige das P-Konto.
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Re: Gläubiger lässt P-Konto sperren
Soviel ich weiß gabs das natürlich auch für Selbständige. Aber den auch wirkungsvoll und ausreichend zu beantragen und durchzusetzen war (und ist) nicht unbedingt immer was für jeden Hobbyjuristen;)
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