Wohlverhaltensphase - Einkommen des Kindes

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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Indiaxx
Neuankömmling
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Registriert: 23. Jun 2025, 11:21

Wohlverhaltensphase - Einkommen des Kindes

Beitrag von Indiaxx »

Hallo liebe Community,

ich befinde mich in der Wohlverhaltensphase meiner PI und diese ist zum Ende des Jahres fertig und ich bekomme hoffentlich die Restschuldbefreiung.

Vor 18 Monaten habe ich angefangen zu arbeiten und alle Fragebögen und Nachweise dem Insolvenzverwalter vorgelegt und nachgefragt, ob er weitere Unterlagen benötigt. Seitdem hat er alle halbe Jahre meine Gehaltsnachweise haben wollen und Betriebskosten oder anderweitige Nachzahlungsnachweise.

Jetzt hat mir der Insolvenzverwalter geschrieben und gefragt, ob mein Kind (22 Jahre in Ausbildung) Einkommen erzielt? Und ja, Sie bekommt Ausbildungsgehalt, klar. Daraufhin habe ich im Internet recherchiert und festgestellt, dass Ihr Einkommen ausreicht und meine Unterhaltspflicht damit entfällt und sich meine Pfändungsgrenze reduziert.

Wie kann es sein, dass der Insolvenzverwalter nie danach gefragt? Ich habe das ehrlich nicht gewusst und diese Information kann man ja nur gezielt finden, wenn man das nicht weiß, wie soll man danach suchen?

Kann mir dadurch die Restschuldbefreiung verwehrt werden? Muss ich für die 18 Monate womöglich zurückzahlen? Dann gehe ich mit mehr Schulden aus der PI als rein...und wird meine Pfändungsgrenze nun bis zum Ende der PI runtergesetzt? kann ich meine Fahrtkosten angeben? Zur Arbeit brauche ich mein Auto, habe einen langen Fahrtweg und Unkosten von knapp 200 Euro monatlich..

Ich würde mich über Antworten freuen!
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Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Wohlverhaltensphase - Einkommen des Kindes

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Hi Indiaxx,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Wohlverhaltensphase - Einkommen des Kindes" geschaut?
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caffery
praktischer Schuldnerberater
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Beiträge: 2710
Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Wohlverhaltensphase - Einkommen des Kindes

Beitrag von caffery »

Hi!

Du bist in der WVP nicht verpflichtet das Einkommen unterhaltsberechtigter Personen ungefragt zu "updaten". (BGH Beschl. vom 12.7.18, IX ZB 78/17)

Wenn der Treuhänder erst jetzt gefragt hat und du nicht auf ggf. vorher schon einmal gestellte Fragen falsch geantwortet hast, hast Du nichts falsch gemacht.

Um das Kind herauszurechnen muss der Treuhänder einen Antrag auf Herausrechnung an das Gericht stellen. Dieses erlässt dann (wohlmöglich) einen Beschluss darüber, dass das Kind nicht mehr berücksichtigt wird. Das gilt grundsätzlich erst ab Beschluss - und nicht rückwirkend.

Also: Du hast (vermutlich) alles richtig gemacht und kannst damit aufhören Dich verrückt zu machen;)
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Indiaxx
Neuankömmling
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Beiträge: 2
Registriert: 23. Jun 2025, 11:21

Re: Wohlverhaltensphase - Einkommen des Kindes

Beitrag von Indiaxx »

Oha,

also das ist eine wirklich unglaublich informative und nette Antwort und ich freue mich sehr darüber!! Du ahnst gar nicht, wie sehr Du mir gerade geholfen hast ...ich danke Dir!!!!

Bin sehr erleichtert :)
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