Weiterhin Quälen oder pfänden lassen?

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UnsUwe
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Weiterhin Quälen oder pfänden lassen?

Beitrag von UnsUwe »

Hallo zusammen,
Mich quält etwas. Seit 1 Jahr tilge ich bei Sparkasse insgesamt 840 € monatlich. Seit einer Mieterhöhung und allgemeinen Preis und Beitragserhöhungen ist es äußerst knapp. Nach Abzug auch von Miete Telefon Versicherungen Sprit bleiben ca 250 Für Lebensmittel Medikamente. Auf meine Freundin kann ich nicht zählen. Allein meine Schwester unterstützt mich. Das kanns aber nicht sein.
Eine erneute Insolvenz wäre ab 1.7.2026 möglich.
Ich tue mich schwer über eine Einstellung der Raten nachzudenken. Denn die Bankberaterin hatte mich mit ihren psychologischen Methoden stets im Griff. Soll ich dort nochmal anfragen wegen zb einem Schuldenschnitt? Bislang kam sie immer mit längeren Laufzeiten an.......
Andernfalls würden bei Renten und Kontopfändung nur ca insgesamt 530 € gepfändet. In der Insolvenz ca 340€. Vor dem Gerichtsvollzieher habe ich keine Sorge. Kann gut mitwirken. Das finanzierte Auto müsste ich abgeben. Kein Problem.
Ich müsste dann ein neues Konto eröffnen auf Guthabenbasis. Der Wechsel macht mir etwas bange. Durch Erkrankung und Alter (57) bin ich nicht mehr so sattelfest bei großen Entscheidungen.
Habe nur die Hausbank als einzigen Gläubiger.
Danke erstmal für einen Austausch
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Re: Weiterhin Quälen oder pfänden lassen?

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Hi UnsUwe,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Weiterhin Quälen oder pfänden lassen?" geschaut?
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lolazasa
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Re: Weiterhin Quälen oder pfänden lassen?

Beitrag von lolazasa »

Jegliche Zahlungen einstellen sofort!
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Nie_mehr_Schulden
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Re: Weiterhin Quälen oder pfänden lassen?

Beitrag von Nie_mehr_Schulden »

Guten Morgen,

das hört sich wirklich nicht gut an. Als ersten Schritt würde ich tatsächlich erstmal ein neues Girokonto bei einer anderen Bank eröffnen.

Erst danach wäre es ratsam die Zahlungen einzustellen. Ohne deine Schwester könntest du nicht finanziell überleben, wenn ich dich richtig verstehe. Daher ist bei dir wohl eine Situation der Überschuldung eingetreten. Zudem könntest du auch gut auf das finanzierte Auto verzichten und du hättest auch mehr zum Leben, wenn dein Einkommen gepfändet werden würde. Daher wäre mein Vorschlag, das du diesen Weg gehen solltest und du dich solange pfänden lassen solltest, bis du den Weg der nächsten Privatinsolvenz einschlagen kannst.

Wie hoch ist die offene Kreditsumme? Bist du schon in Kontakt mit einer Schuldenberatung?
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caffery
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Re: Weiterhin Quälen oder pfänden lassen?

Beitrag von caffery »

UnsUwe hat geschrieben: 20. Jun 2025, 16:50
Andernfalls würden bei Renten und Kontopfändung nur ca insgesamt 530 € gepfändet. In der Insolvenz ca 340€.
Diese Aussage ist in jedem Fall "unrichtig". Der pfändbare Betrag ist bei ordnungsgemäßem Pfändungsschutz immer derselbe - ob im Rahmen der Zwangsvollstreckung oder in der Insolvenz spielt keine Rolle.
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UnsUwe
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Re: Weiterhin Quälen oder pfänden lassen?

Beitrag von UnsUwe »

Was der User Caffery ausführt kann ich nicht nachvollziehen. Im Falle einer Zwangsvollstreckung kann eine Doppelpfändung erfolgen. So kann der Gläubiger vom Einkommen den Betrag nach der Pfändungstabelle pfänden UND den verbleibenden Betrag bis zur Grenze des unpfändbaren Mindestbetrag ( beim P Konto 1500 €) als Kontopfändung vornehmen. So kommt man dann auf ca 530 Euro Gesamtpfändung. Renteneinkommen 2030 €.
In der Insolvenz wird lediglich nach der Pfändungstabelle abgeführt. Das ist mein Wissen. Auch nach Gespräch mit der örtlichen Schuldnerberatung.
Ich lasse mich gern belehren falls ich so völlig falsch liege.....
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UnsUwe
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Re: Weiterhin Quälen oder pfänden lassen?

Beitrag von UnsUwe »

Nie_mehr_Schulden hat geschrieben: 21. Jun 2025, 07:17
Bist du schon in Kontakt mit einer Schuldenberatung?
Die Schuldnerberatung hat mich auf Liste aufgenommen für Antrag Insolvenz 7/2026
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caffery
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Re: Weiterhin Quälen oder pfänden lassen?

Beitrag von caffery »

1. Im Insolvenzverfahren erfolgt die von Dir gemeinte "Doppelpfändung" in aller Regel auch.

2. In beiden Fällen (Doppelpfändung Zwangsvollstreckung - oder obligatorische Abtretung der Bezüge + Insolvenzbeschlag auf Konto in der Insolvenz) muss ein Antrag auf Vollstreckungsschutz (Quellenfreigabe oder auch Blankettbeschluss genannt) gestellt werden. Damit wird die Doppelpfändung beendet und es wird nur noch der Betrag gemäß Tabelle abgeführt - genauso wie es sich der Gesetzgeber auch erdacht und gewollt hat.
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Marc11
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Re: Weiterhin Quälen oder pfänden lassen?

Beitrag von Marc11 »

Ich befinde mich ja gerade in ähnlicher Situation und lese das erste mal von einer Doppelpfändung.
Was ist das?

So oder so ist doch der Pfändungsfreibetrag nicht pfändbar oder sehe ich das falsch?

Viele Grüße
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Schuldine
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Re: Weiterhin Quälen oder pfänden lassen?

Beitrag von Schuldine »

Marc11 hat geschrieben: 26. Jun 2025, 21:52 So oder so ist doch der Pfändungsfreibetrag nicht pfändbar oder sehe ich das falsch?
JEIN

Wenn dir als Arbeitnehmer mit einem ganz gewöhnlichen Girokonto ein Gläubiger eine Lohn- und Kontenpfändung schickt, dann überweist dir der Arbeitgeber nur noch den pfändungsfreien Betrag auf dein Konto und den Rest bekommt der Gläubiger!

Hat der Gläubiger auch gleichzeitig dein Konto gepfändet, auf dem sich Guthaben befindet, dann bekommt dieses Guthaben auch der Gläubiger. Und zwar so lange, bis seine Forderung beglichen ist. Also auch das vom Arbeitgeber überwiesene Gehalt.

Deshalb richten Schuldner, die Pfändungen befürchten, beizeiten ein P-Konto ein.
Das P steht nicht für "persönlich" oder "privat" sondern für "Pfändungsschutz".
Erst dadurch bleibt dir zumindest erst einmal der auf dem Konto pfändungsfreie Betrag in Höhe von 1500 € zur Verfügung. Liegt dein pfändungsfreies Einkommen (z.Bsp. durch Unterhaltsberechtigte) über diesem Betrag, dann musst du das der Bank nachweisen. Dich also zum Vollstreckungsgericht begeben und dir dort den Nachweis besorgen und der Bank vorlegen.
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Marc11
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Re: Weiterhin Quälen oder pfänden lassen?

Beitrag von Marc11 »

Liebe Schuldine,

Ich habe einen Pfändungsfreien Betrag von etwas mehr als 2600 Euro.
Ich habe dem Arbeitgeber diesen Schrieb von der Schuldnerberatung geschickt und Nachweise, so dass es bei der Lohnpfändung berücksichtigt wird und tatsächlich nur der Betrag , der über 2600 Euro ist , nicht an mich überwiesen wird sondern an den Gläubiger.
Den Rest , also 2600 Euro überweist mir also der Arbeitgeber auf mein Girokonto.

Zusätzlich habe ich mein Konto in ein P Konto umwandeln lassen.
Auch dort habe ich den schrieb von der Schuldnerberatung hingeschickt.
Also auch dort habe ich monatlich einen Freibetrag von 2600 Euro.

Ich bin also :

1. Geschützt auf der Arbeit und
2. Geschützt auf dem Konto.

Mein Arbeitgeber überweist mir nicht mehr als 2600 Euro.
Dieses Geld ist auch auf meinem P Konto gesichert.

Also verstehe ich den Sinn einer Doppelpfändung nicht, Es sei denn , man hat kein P Konto , dann würde das greifen.
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