Guten Tag,
wenn ich es richtig verstanden habe, führt man in der WVP nur ein Teil seines Gehaltes ab, alles andere darf angespart werden.
In der Insolvenzphase führt man auch diesen Teil des Gehalts ab aber zusätzlich alles was am Ende des Monats übrig bleibt, stimmt das? Wie verhält es sich dann bei Sonderrechnung z.B KFZ Versicherung oder sonstiges was einmalig abgeführt wird? Man muss doch was auf dem Konto lassen können?
Ansparung
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Re: Ansparung
Du bist in der Wohlverhaltensperiode/der Abtretungsphase??
... wurde das Bankkonto denn irgendwann vor der Insolvenzeröffnung von einem Gläubiger gepfändet?
... wurde das Bankkonto denn irgendwann vor der Insolvenzeröffnung von einem Gläubiger gepfändet?
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Re: Ansparung
Nein nein, bei mir werden gerade erst die Gläubiger angeschrieben. Das Formular für das P -Konto habe ich gestern eingereicht.
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Re: Ansparung
Im Insolvenzverfahren ist das gesamte (pfändbare) Vermögen "weg". MaW: auch Angespartes ist "weg".
In der WVP hat der Schuldner sein pfändbares Arbeitseinkommen - und die Einnahmen, die an die Stelle von Abeitseinkommen treten - abgetreten. Da ist pfändbares Arbeitseinkommen "weg".
Zum Pfändungsschutzkonto folgendes Bild:
Das Pfändungsschutzkonto folgt etwas anderen Regeln - es wirkt wie eine Geldinsel des Kontoinhabers, von dem "Seeräuber" nur dann etwas abbekommen, wenn von dem "Inselland" etwas ins Hafenbecken gefallen ist, weil der Schutzdeich durch unerwarteten Geldregen auf der Insel etwas nach außen ins Hafenbecken spülte.
Da kommt bei Pfändungen und der ähnlich wirkenden Insolvenz zunächst alles "rein", was einen festen Geldbetrag übersteigt - also nicht von der Höhe des Arbeitslohnes abhängig ist und mit dem streigt oder fällt.
Wenn man jetzt in der Insolvenz ist, wird beim Arbeitgeber der pfändbare Lohn und bei dem als P-Konto geführten Girokonto der den Freibetrag übersteigende Geldeingang "genommen".
Ist man nicht in der Insolvenz und ist das P-Konto nicht von einem Gläubiger gepfändet worden, wird nichts genommen - praktisch gesehen kann man auf diesem Girokonto Geld auch ansparen.
Es gibt keine gesetzliche Regelung, wonach einmal jährlich zu zahlende Beträge auch ein Jahr land vorher agespart werden dürfen.
Da hilft das first-in-first-out-Prinzip bei der Ermittlung des Betrages, der auf dem P-Konto verbraucht und noch nicht verraucht und deshalb in die Folgemonate übernommen werden durfte.
Jetzt wieder zu den Bienen und lieber mal bei den Beratern nach dem Prinzip des P-Kontos und Jahres-rechnungen fragen.
Nun fragst Du: ist auch das am Monatsende nicht ausgegebene Geld "weg". Du fragst nicht, ob das auf einem P-Konto eingegangene Geld am Monatsende weg ist. Ich vermute, dass Du das meinst, denn Du schreibts ja, dass Du die Bescheinigung gerade abgegeben hast. Auf dem normalen Giro-Konto ist das Geld schon vorher weg und auf einem P-Konto ist der den Freibetrag übersteiegende Geldeingang gar nicht erst für Dich verfügbar und nach einem Monat auch "weg" und beim Gläubiger.
Beim P-Konto kann über den monatlichen Geldeingang bis zur Höhe des Freibetrages in dem Monat dieses Geldeinganges und in den drei Folgemonaten "verfügen", also ansparen und noch ausgeben, obwohl im Ausgabemonat so ein Geldbetrag nicht gutgeschriben wurde. So wird der 899 ZPO grundsätzlich verstanden - aber nicht alle Banken konnten das wohl auch so programmieren.
Wenn der Lohn in der Insolvenz auf ein Konto überwiesen wird
In der WVP hat der Schuldner sein pfändbares Arbeitseinkommen - und die Einnahmen, die an die Stelle von Abeitseinkommen treten - abgetreten. Da ist pfändbares Arbeitseinkommen "weg".
Zum Pfändungsschutzkonto folgendes Bild:
Das Pfändungsschutzkonto folgt etwas anderen Regeln - es wirkt wie eine Geldinsel des Kontoinhabers, von dem "Seeräuber" nur dann etwas abbekommen, wenn von dem "Inselland" etwas ins Hafenbecken gefallen ist, weil der Schutzdeich durch unerwarteten Geldregen auf der Insel etwas nach außen ins Hafenbecken spülte.
Da kommt bei Pfändungen und der ähnlich wirkenden Insolvenz zunächst alles "rein", was einen festen Geldbetrag übersteigt - also nicht von der Höhe des Arbeitslohnes abhängig ist und mit dem streigt oder fällt.
Wenn man jetzt in der Insolvenz ist, wird beim Arbeitgeber der pfändbare Lohn und bei dem als P-Konto geführten Girokonto der den Freibetrag übersteigende Geldeingang "genommen".
Ist man nicht in der Insolvenz und ist das P-Konto nicht von einem Gläubiger gepfändet worden, wird nichts genommen - praktisch gesehen kann man auf diesem Girokonto Geld auch ansparen.
Es gibt keine gesetzliche Regelung, wonach einmal jährlich zu zahlende Beträge auch ein Jahr land vorher agespart werden dürfen.
Da hilft das first-in-first-out-Prinzip bei der Ermittlung des Betrages, der auf dem P-Konto verbraucht und noch nicht verraucht und deshalb in die Folgemonate übernommen werden durfte.
Jetzt wieder zu den Bienen und lieber mal bei den Beratern nach dem Prinzip des P-Kontos und Jahres-rechnungen fragen.
Nun fragst Du: ist auch das am Monatsende nicht ausgegebene Geld "weg". Du fragst nicht, ob das auf einem P-Konto eingegangene Geld am Monatsende weg ist. Ich vermute, dass Du das meinst, denn Du schreibts ja, dass Du die Bescheinigung gerade abgegeben hast. Auf dem normalen Giro-Konto ist das Geld schon vorher weg und auf einem P-Konto ist der den Freibetrag übersteiegende Geldeingang gar nicht erst für Dich verfügbar und nach einem Monat auch "weg" und beim Gläubiger.
Beim P-Konto kann über den monatlichen Geldeingang bis zur Höhe des Freibetrages in dem Monat dieses Geldeinganges und in den drei Folgemonaten "verfügen", also ansparen und noch ausgeben, obwohl im Ausgabemonat so ein Geldbetrag nicht gutgeschriben wurde. So wird der 899 ZPO grundsätzlich verstanden - aber nicht alle Banken konnten das wohl auch so programmieren.
Wenn der Lohn in der Insolvenz auf ein Konto überwiesen wird
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