Minijob bei neuen Arbeitgeber nach WVP vor Restschuldbefreiung

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Pleitegeier298
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Minijob bei neuen Arbeitgeber nach WVP vor Restschuldbefreiung

Beitrag von Pleitegeier298 »

Hallöchen,

Ich hab ein Anliegen was mir Kopfzerbrechen macht.
Meine Wohlverhaltensphase ist seit gestern vorbei und da mein Wohngeld Antrag ewig braucht zum bearbeiten, ich aber dringend ein paar Euros zu meiner Teilzeit Beschäftigung brauche, hab ich überlegt eine Minijob anzunehmen für 3 Tage im Monat. Selbst mit dem Lohn aus dem Minijob würde ich
noch unter der Pfändungsgrenze verdienen.

Nun hab ich ein Angebot für einen Minijob und da mein Arbeitgeber vom Insolvenzverwalter angeschrieben wurde mit den Worten ich darf ab heute wieder über meinen vollen Lohn verfügen (pfändbar war aber nie was) dachte ich ich bin soweit erstmal frei und kann den Job annehmen ohne mir die blöse von der Insolvenz geben zu müssen.

Allerdings da wo ich anfangen könnte arbeiten Familienmitglieder und ich hab wirklich angst die erfahren das.
Ist das wirklich so wie ich im Internet gelesen hab, ich muss auch nach Ende der Abtretungsfrist den Job angeben?
Wird da wirklich der Arbeitgeber des Minijobs noch angeschrieben obwohl in ein paar Wochen hoffentlich der Beschluss über die Restschuld Befreiung kommt? Ich hab alle Obliegenheiten ganz normal erfüllt. Gab keine Probleme.

Blödes Timing so kurz nach Ende aber ich brauch die paar Euros...bin alleinerziehend. Aber will ungern alles beim neuen Arbeitgeber öffentlich machen. Kann man mit dem Gericht auch reden das man z.b. den Vertrag und Lohnzettel direkt vorlegt? Es geht da ja nur um den Zeitraum zwischen enden Abtretungsfrist und Erteilung der RSB. Kennt sich da jemand aus?

Würde mich sehr freuen. Danke!
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Re: Minijob bei neuen Arbeitgeber nach WVP vor Restschuldbefreiung

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Hi Pleitegeier298,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Minijob bei neuen Arbeitgeber nach WVP vor Restschuldbefreiung" geschaut?
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caffery
praktischer Schuldnerberater
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Re: Minijob bei neuen Arbeitgeber nach WVP vor Restschuldbefreiung

Beitrag von caffery »

Pleitegeier298 hat geschrieben: 11. Mai 2025, 13:35 Meine Wohlverhaltensphase ist seit gestern vorbei
Das bedeutet, die Abtretungsfrist ist beendet - was bedeutet: Du musst nichts mehr mitteilen -> § 295 InsO.
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