Rückforderung von zu viel gepfändetem Gehalt

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Graf Wadula
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 94
Beiträge: 577
Registriert: 15. Mär 2019, 16:20

Re: Rückforderung von zu viel gepfändetem Gehalt

Beitrag von Graf Wadula »

Weil es im Gesetz so steht: § 300a Abs. 2 InsO: Bis zur rechtskräftigen Erteilung der Restschuldbefreiung hat der Verwalter den Neuerwerb, der dem Schuldner zusteht, treuhänderisch zu vereinnahmen und zu verwalten.
1
1 Bild
Hamburgerin
Mitglied
Reaktionen: 0
Beiträge: 18
Registriert: 4. Feb 2025, 15:43

Re: Rückforderung von zu viel gepfändetem Gehalt

Beitrag von Hamburgerin »

Alles klar. Danke!
0
Serkan55
Fortgeschrittener
Reaktionen: 0
Beiträge: 34
Registriert: 9. Apr 2021, 22:28

Re: Rückforderung von zu viel gepfändetem Gehalt

Beitrag von Serkan55 »

Hallo wie ist es eigentlich. Bei mir wird mein Lohn gepfändet. 10.08 2025 ist stich Tag. Wie ist es mit der Pfändung. Muß ich mein Arbeitgeber informieren oder mach der IV das?

Danke
0
Graf Wadula
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 94
Beiträge: 577
Registriert: 15. Mär 2019, 16:20

Re: Rückforderung von zu viel gepfändetem Gehalt

Beitrag von Graf Wadula »

Bei Ihnen wurde ja rechtlich nicht gepfändet, sondern Sie haben Ihren pfändbaren Lohn für einen Zeitraum von 3 Jahren ab Eröffnung abgetreten. Der Treuhänder wird in der Regel dieses dem Arbeitgeber mitteilen, so dass der Arbeitgeber auch weiß, dass Sie das "nur" befristet für 3 Jahre gemacht haben. Rechtlich darf der Arbeitgeber somit garnicht mehr nach Ablauf überweisen, ob er nun eine Mitteilung erhält oder nicht.
0
Antworten