Rückforderung von zu viel gepfändetem Gehalt
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- praktischer Schuldnerberater
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- Registriert: 15. Mär 2019, 16:20
Re: Rückforderung von zu viel gepfändetem Gehalt
Weil es im Gesetz so steht: § 300a Abs. 2 InsO: Bis zur rechtskräftigen Erteilung der Restschuldbefreiung hat der Verwalter den Neuerwerb, der dem Schuldner zusteht, treuhänderisch zu vereinnahmen und zu verwalten.
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- Mitglied
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Re: Rückforderung von zu viel gepfändetem Gehalt
Hallo wie ist es eigentlich. Bei mir wird mein Lohn gepfändet. 10.08 2025 ist stich Tag. Wie ist es mit der Pfändung. Muß ich mein Arbeitgeber informieren oder mach der IV das?
Danke
Danke
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- praktischer Schuldnerberater
- Reaktionen: 94
- Beiträge: 577
- Registriert: 15. Mär 2019, 16:20
Re: Rückforderung von zu viel gepfändetem Gehalt
Bei Ihnen wurde ja rechtlich nicht gepfändet, sondern Sie haben Ihren pfändbaren Lohn für einen Zeitraum von 3 Jahren ab Eröffnung abgetreten. Der Treuhänder wird in der Regel dieses dem Arbeitgeber mitteilen, so dass der Arbeitgeber auch weiß, dass Sie das "nur" befristet für 3 Jahre gemacht haben. Rechtlich darf der Arbeitgeber somit garnicht mehr nach Ablauf überweisen, ob er nun eine Mitteilung erhält oder nicht.
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